Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-12-16
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-16
Wortprotokoll
Wir befassen uns hier mit der Standesinitiative Thurgau in der zweiten Phase bzw. mit der Vorlage, die aufgrund dieser kantonalen Initiative erarbeitet und dann auch in die Vernehmlassung geschickt wurde. Es geht darum, das Verfahren bei Nichtbezahlen der Krankenkassenprämie neu zu regeln. Eigentlich geht es darum, dass die Übernahme der Forderungen der Kantone neu geregelt wird und dass die Übertragung der Verlustscheine ebenfalls geändert wird, d. h., dass in diesen Fällen ein Gläubigerwechsel stattfindet.
Aktuell ist es so, dass die Kantone gemäss Artikel 64a Absatz 4 KVG beim Nachweis von Verlustscheinen betreffend nicht bezahlte Krankenkassenprämien 85 Prozent der offenen Forderungen - das sind Prämien, Kostenbeteiligungen usw. - an die Krankenkassen überweisen. Wenn die versicherte Person ihre Schuld aber vollständig oder teilweise an die Krankenkasse bezahlt hat, erstattet diese dem Kanton lediglich 50 Prozent des von der versicherten Person erhaltenen Betrags. Der Kanton und teilweise auch die Gemeinden tragen damit einen Verlust von bis zu 35 Prozent. Das ist der Auslöser für die kantonale Initiative und der Umstand, der geändert werden soll.
Wie gesagt, nachdem der Ständerat in der ersten Phase Folge gegeben hatte, wurde ein Entwurf vorgelegt, der im Ständerat abgeändert wurde und den wir heute diskutieren. Die kantonale Initiative hat, wie oft in diesen Fällen, eine relativ lange Geschichte hinter sich. Eingereicht wurde sie im Jahr 2016. Im Jahr 2017 gab die SGK-S Folge. Dem stimmte unsere SGK-N im Jahr 2018 zu. Im Jahr 2020 war das Geschäft im Ständerat, wo die Fristverlängerung beschlossen wurde. Heute diskutieren wir nun über Eintreten und über die Änderungen und Anträge Ihrer Kommission. Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen und vorab natürlich auf diesen Entwurf, wie er hier vorliegt, auch einzutreten.
Die Veränderungen, die diese Vorlage erfahren hat, sind in verschiedenen Punkten offensichtlich. Aus der Fahne ersehen Sie, was Ihre Kommission beantragt. Der Ständerat wollte und möchte es den Kantonen weiterhin ermöglichen, Listen für Personen zu führen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Solche Listen säumiger Versicherter sind umstritten. Es gibt auch verschiedene Kantone in der Schweiz, die das unterschiedlich regeln bzw. anwenden oder eben nicht anwenden. Es gibt auch Kantone, bei denen Änderungen anstehen oder schon im Gange sind. Der Ständerat aber wollte und will den Kantonen weiterhin die Möglichkeit geben, solche Listen zu führen.
Die SGK-N, also unsere Kommission, ist im Grundsatz dem Beschluss des Ständerates gefolgt. So sollen die Kantone weiterhin Listen von Versicherten führen können, die ihre Prämien nicht bezahlen. Das wurde in unserer Kommission mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen so festgehalten. Auch sollen die Kantone, wenn sie dies wünschen, die Verlustscheine übernehmen und bewirtschaften können. Hier hatten wir ein Stimmenverhältnis von 13 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen.
Das waren die wesentlichen Punkte. Zudem kamen in unserer Kommission zwei Aspekte neu hinzu: Der erste Aspekt ist, dass die Regelung, wonach Minderjährige für ihre Prämienschulden nicht mehr belangt werden können, nun auch für junge Erwachsene gelten soll, die noch in Ausbildung sind. Hier war die Meinung der Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen relativ klar. Die zweite Neuerung, die Sie im Entwurf vorfinden, ist die folgende: Um neue Schulden aufgrund bestehender Betreibungen zu vermeiden, sollen die Prämien vom Lohn abgezogen und an den Versicherer überwiesen werden können. Hier stimmten wir mit einem Verhältnis von 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zu, womit auch dieser Aspekt in der Kommission unbestritten war.
Im Gegensatz zum Beschluss des Ständerates beantragt die Kommission, dass säumige Versicherte nicht in ein alternatives Versicherungsmodell, wie etwa ein Hausarztmodell, eingeteilt werden können. Es gibt also keinen erzwungenen Kategorien- oder Versicherungsmodellwechsel. Weiter soll der Entwurf, den Sie vor sich haben, so ergänzt werden, dass die laufenden Kosten für die Prämien über das Betreibungsamt bezahlt werden können, wenn der Lohn einer versicherten Person gepfändet wird. Das sind die wesentlichen Ergänzungen und Änderungen, die die Kommissionsmehrheit Ihnen hier beantragt.
Ich bitte Sie, einzutreten, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und demzufolge logischerweise die Anträge der Minderheiten abzulehnen.