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Dettling Toni · Ständerat · 2002-11-27

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Ich möchte mich zunächst dafür entschuldigen, dass dieser Antrag erst jetzt vorliegt, aber wie der Präsident bereits ausgeführt hat, ist er relativ einfach zu erfassen. Ich möchte zu diesem Antrag ganz kurz eine Begründung in vier Punkten geben:

1. Die Selbstständigerwerbenden - von denen ich übrigens auch einer bin; damit habe ich auch gleich meine Interessenbindung offen gelegt - nehmen für die AHV wichtige Aufgaben wahr. Sie erledigen administrative Arbeiten und sind zuständig für das Inkasso der Arbeitnehmerbeiträge. Diese Arbeiten, die für die AHV von grossem Nutzen sind, erledigen sie unentgeltlich. Der Wert dieser Arbeit übersteigt die rund 20 Millionen Franken, die aus einer Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 Prozent resultieren würden, bei weitem. Diese Leistungen der Selbstständigerwerbenden sollten wir denn auch einmal honorieren. Wir haben hier mit der Beibehaltung des bisherigen Satzes die Gelegenheit dazu. Allein diese Gratisarbeit rechtfertigt einen Beitragssatz, der geringfügig unter dem mathematisch korrekten Satz liegen würde, unter Einbezug der Tatsache, dass die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständigerwerbende unter Einschluss dieser Beiträge erfolgt.

2. Die 11. AHV-Revision sollte gemäss Botschaft Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Von diesem Ziel sind wir weit entfernt; die Revision ist bereits massiv in Verzug geraten. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sollten wir uns Mühe geben, dass zwischen den beiden Räten keine unnötigen Differenzen entstehen. Der Nationalrat hat sich mit 109 zu 62 Stimmen deutlich für einen Satz von 7,8 Prozent ausgesprochen. Wir sollten uns diesem klaren Beschluss anschliessen und vermeiden, dass hier ein weiteres Feld geöffnet wird, welches zu einem Hin und Her zwischen den Räten führt, zumal ja die Differenz von 0,1 Prozent sehr klein ist.

3. Wir sollten die Selbstständigerwerbenden nicht demotivieren. Die Selbstständigerwerbenden nehmen in unserer Wirtschaft eine wichtige Rolle ein. In einer Volkswirtschaft, die durch kleine und mittlere Unternehmungen geprägt wird, schaffen und erhalten sie eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten nehmen sie teilweise massive Einkommenseinbussen in Kauf, um ihre Betriebe und die Arbeitsplätze zu retten. Jede einseitige Beitragserhöhung werden viele dieser Selbstständigerwerbenden als Undank des Staates und der Politik empfinden. Ihre Motivation oder zumindest ihre Wertschätzung wird mit solchen Entscheidungen sicherlich nicht gefördert, auch wenn der frankenmässige Betrag vielleicht nicht allzu stark ins Gewicht fällt. Dies wäre gerade in schwierigen Zeiten, wie wir sie gegenwärtig durchleben, sehr gefährlich. Wir sind auf motivierte Unternehmer angewiesen.

4. Wir sollten eine widersprüchliche Politik vermeiden. Die Arbeitslosenversicherung fördert mit Geldern, die sie über Lohnprozente hereinholt, den Gang in die Selbstständigkeit; es wäre deshalb höchst widersprüchlich, wenn der gleiche Staat, der auf der einen Seite die Jungunternehmer fördert, diesen auf der anderen Seite höhere Beiträge abverlangen [PAGE 996] würde. Eine solche Politik wäre unglaubwürdig. Tiefere Beitragssätze sind auch eine Art der Förderung der Jungunternehmer, auch wenn diese Förderung primär moralische und weniger finanzielle Auswirkungen hat. Verhindern wir also, dass der gleiche Staat, der auf der einen Seite fördert - wie es auch der Kommissionssprecher gesagt hat -, auf der anderen Seite wieder mehr abverlangt.

Ich bitte Sie deshalb, keine Differenz zu schaffen und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.