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Frick Bruno · Ständerat · 2002-11-27

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, und ich möchte Sie bitten, zwei Punkte nicht aus den Augen zu lassen. Der erste Punkt betrifft die Gleichbehandlung der einzelnen Sozialversicherungsleistungen: Heute unterliegen EO-Leistungen, IV-Leistungen und ALV-Leistungen als Lohnersatz der AHV-Pflicht. Ausgenommen sind zurzeit noch die Krankenversicherungs- und Unfallversicherungsleistungen. Aber dieser Unterschied ist sachlich nicht erklärbar. In der Tat sind alle diese Sozialversicherungsleistungen Einkommensersatz und sollen auch gleich behandelt werden.

Nun ergibt sich aber eine Schwierigkeit, die nicht verschwiegen werden kann, nämlich die Art der Abrechnung. Viele Versicherungsleistungen für Krankheit oder Unfall fliessen direkt an den Arbeitgeber. Dort ist das Erheben der Beiträge für den Arbeitgeber, der abrechnungspflichtig ist, bisweilen schwierig. Dieses Problem muss noch einmal angeschaut werden, und der Nationalrat soll das in der Differenzbereinigung tun. Aber es ist die richtige Lösung, nun der Mehrheit zu folgen und auch Lohnersatzleistungen konsequent für AHV-pflichtig zu erklären. Die Schwierigkeit kann noch ausgemerzt werden, da wird sich eine Lösung finden lassen. Aber bitte, schaffen Sie die Differenz. Damit ermöglichen Sie, dass auch das letzte Problem vom Nationalrat noch gelöst wird.

Zum zweiten Punkt: Ich möchte Sie auf die finanziellen Folgen für die AHV hinweisen. Wenn wir auf diese sachlich gerechtfertigten Einnahmen der AHV verzichten, schmälern wir den AHV-Haushalt um rund 200 Millionen Franken. Wir können es uns nicht leisten, auf die Einnahmen zu verzichten, die sachlich gerechtfertigt sind, wenn wir gleichzeitig andernorts die Leistungen erhöhen. Da müssten wir konsequent sein. Schmerzen tut es niemanden sehr; nötig und sachlich angezeigt ist es.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.