Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-16
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Ich bin immer vorsichtig, wenn es darum geht, das Strafrecht zu verschärfen, weil Verschärfungen normalerweise nichts bringen. Sie sind mehr für die Galerie, um zu zeigen, wie wichtig man ein Problem nimmt, aber letztlich zeitigen sie in der Praxis keinen Effekt. Hier nun bin ich dafür, dass eine verschärfende Anpassung vorgenommen wird. Warum?
Es geht um die Verjährung der schwersten Delikte im Strafgesetzbuch. Faktisch handelt es sich im Wesentlichen um Mord. Mord ist nicht einfach dann gegeben, wenn jemand einen anderen Menschen umbringt, nein, Mord ist nur dann gegeben, wenn jemand jemanden tötet und wenn zusätzlich besondere Skrupellosigkeit vorliegt, das heisst, wenn das Motiv oder die Vorgehensweise besonders [PAGE 1423] verabscheuenswürdig ist. Das heisst, es handelt sich nur um die extremsten Fälle.
Was die Standesinitiative St. Gallen möchte, ist, dass solche Fälle nicht mehr verjähren. Ich werde Ihnen nachher erläutern, warum das jetzt richtig ist. Sie erinnern sich noch an die Vorgeschichte: Unser Rat hat das im ersten Durchgang abgelehnt, aber äusserst knapp. Der Nationalrat hat, auch äusserst knapp, zugestimmt.
Weshalb gibt es eigentlich die Verjährung? Das ist die erste Frage: Warum verjährt etwas? Delikte verjähren aus zwei Gründen: Erstens sinkt nach einer gewissen Zeit das Strafbedürfnis - gemäss dem Sprichwort "Die Zeit heilt alle Wunden". Zweitens nimmt die Qualität der Beweise mit der Zeit häufig ab. Nun schauen wir uns diese beiden Argumente mit Bezug auf das Delikt an, um das es heute geht: Mord.
"Die Zeit heilt alle Wunden", das stimmt bei den allermeisten Delikten. Wenn Ihnen vor zehn Jahren ein Fahrrad gestohlen wurde, lachen Sie heute darüber. Vor zehn Jahren hat es sie aufgeregt. Viele Delikte kann man im Nachhinein auch mit einem lachenden Auge sehen; man kann sagen, dass es jetzt gut sei und keinen Sinn mehr mache, sie nach Jahren oder Jahrzehnten noch zu verfolgen. Aber stimmt das bei Mord?
Erinnern Sie sich an die Fälle in den Achtzigerjahren? Die meisten von Ihnen werden es tun, wir waren damals Kinder oder Jugendliche. Ich möchte Ihnen kurz ein paar Fälle in Erinnerung rufen: Erinnern Sie sich an den Fall Ruth Steinmann? Ein junges Mädchen im Kanton Aargau, 1980 von einem Sexualstraftäter umgebracht. Annika Hutter, 1981 im Kanton Zürich verschwunden. Sie wurde nie gefunden. Rebecca Bieri, 1982 ermordet. Karin Gattiker und Brigitte Meier aus dem Kanton St. Gallen, 1982 ermordet. Peter Roth, 1984 spurlos verschwunden. Man hat ihn nie gefunden. Insgesamt wurden damals 14 Kinder ermordet. Teilweise gelten sie bis heute als vermisst.
Diese Fälle sind verjährt. Jetzt frage ich Sie: Heilt da die Zeit alle Wunden? Ist das jetzt für die Eltern erledigt und für die Angehörigen nicht mehr relevant? Nein, das funktioniert hier natürlich nicht. Was ist, ich sage das noch einmal, die Begründung für die Verjährung? Ich lese Ihnen das aus einem wissenschaftlichen Buch vor: "Die Verjährungsfrist hat den Zweck, den Rechtsfrieden wiederherzustellen, dem Täter eine Resozialisierung, also eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, zu ermöglichen." Das stimmt; das stimmt bei fast jedem Delikt. Aber stimmt das bei Mord? Stimmt das bei diesen Delikten? Sind diese Fälle nach dreissig Jahren erledigt? Nehmen wir den Täter, wenn er jetzt auftaucht, wieder in die Gesellschaft auf und sagen: "Alles ist vergessen"? Das kann bei solchen Delikten nicht der Fall sein! In der Praxis kommen solche Verjährungen praktisch nie vor. Wenn sie aber vorkommen, können Sie das der Öffentlichkeit nicht erklären. Das Gesetz muss auch ein bisschen die Empfindung der Allgemeinheit widerspiegeln. Wir wären auch nicht das erste und einzige Land, in dem Mord nicht verjährt. Auch in Deutschland gibt es keine Verjährung für Mord.
Ein weiterer Grund, der für die Standesinitiative spricht, ist die Systematik des Strafrechts. Sexualdelikte an Kindern unter zwölf Jahren verjähren nicht. Sie verjähren deshalb nicht, weil die Verjährungs-Initiative das so wollte und die Bevölkerung zugestimmt hat. Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich: Ich war gegen die Verjährungs-Initiative. Ich habe damals so argumentiert, dass ich gesagt habe, es könne nicht sein, dass Vergewaltigung oder andere Sexualdelikte nicht verjähren, wenn es für Mord eine Verjährung gibt. Heute aber müssen wir das Gegenteil sagen: Wenn die Bevölkerung bei Sexualdelikten gesagt hat, sie wolle nicht, dass diese verjähren, dann ist die Logik, dass das für Mord, also das noch schwerere Delikt, auch so ist. Die Verjährungs-Initiative zeigt, wie hoch die Sensibilität der Bevölkerung ist.
Schliesslich noch das letzte, das dritte Argument: Man sagt immer, die Verjährung müsse eintreten, weil die Qualität der Beweise mit den Jahren sinke. Das stimmt aus früherer Sicht; früher hatte man im Wesentlichen eine einzige Form von Beweisen, nämlich Zeugen, sonst gab es eigentlich nichts. Dann wurde irgendwann einmal, vor etwa hundert Jahren, der Fingerabdruck erfunden. Mittlerweile haben wir vor allem technologische Beweise. Heute ist es eben so, dass die Ermittlungsbehörden unter Umständen nach Jahren oder nach Jahrzehnten Fälle aufklären können, weil sie neue technische Mittel haben.
Die "Neue Zürcher Zeitung" hat am 1. Dezember dieses Jahres, also vor zwei Wochen, einen Artikel dazu gemacht. Ich zitiere Ihnen kurz eine Passage: "Vor 42 Jahren, kurz vor Weihnachten, wurde in Aschaffenburg (Bayern) die nackte Leiche eines Mädchens aufgefunden - erwürgt von einem Unbekannten. [...] Sofort fällt der Polizei eine auffällige Bisswunde am Körper der Schülerin auf. Doch die Spur hilft nicht weiter, und trotz fieberhaften Ermittlungen findet sich auch sonst keine heisse Fährte. Der Fall bleibt ungeklärt [...] bis vor zwei Jahren [...]. Eine Gutachterin analysierte die Bisswunde auf DNA-Spuren. Diese führten schliesslich zu einem heute 59-jährigen Mann [...]. Wäre der Mord in der Schweiz begangen worden, wäre die Justiz machtlos."
Wir wären machtlos, weil wir die Verjährung haben. Deutschland hat diese nicht, in Deutschland konnte der Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Verjährung ist richtig, aber nicht bei solchen Delikten! Es geschieht praktisch nie, dass solche Fälle nach dreissig Jahren noch aufgeklärt werden. Aber wenn es so ist, darf die Verjährung einer strafrechtlichen Verfolgung bei so schweren Delikten nicht im Weg stehen. Vielleicht kennen Sie das Lied "Time Is on My Side" der Rolling Stones - das ist heute gewissermassen die Hymne der Mörder der Kinder aus den Achtziger- und Neunzigerjahren. Sie sagen: "Time is on my side." Wenn jemand am 16. Dezember 1991 jemanden ermordet, also skrupellos getötet hat, dann sagt er heute: "Time is on my side." Denn heute verjährt dieses Delikt. Was die Standesinitiative St. Gallen möchte, ist, dass die Zeit auf der Seite der Opfer ist.
Deshalb bitte ich Sie, der Standesinitiative St. Gallen Folge zu geben.