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Wyss Sarah · Nationalrat · 2021-12-16

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-16

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Eine Delegation unserer Finanzkommission kam gestern gemeinsam mit jener des Ständerates zur Einigungskonferenz zusammen. Es blieb nur eine Differenz übrig, diejenige zum Voranschlag und zur Finanzplanung. Gerne möchte ich Ihnen kurz die Erwägungen der Einigungskonferenz präsentieren.

Bevor ich dazu komme, möchte ich aber noch kurz etwas Technisches erwähnen: Wenn sich die beiden Kammern nicht einigen können, dann gilt beim Voranschlag der tiefere Betrag. Dies ist in Artikel 94 des Parlamentsgesetzes so festgehalten. Das wäre dann gemäss der ständerätlichen Kürzung. Bei der Finanzplanung ist es nicht so: Da gilt bei einer Nichteinigung, also bei der Ablehnung des Auftrags an den Bundesrat durch einen der beide Räte, dass dem Bundesrat der Auftrag zur Anpassung des Finanzplans nicht erteilt wird. Das ist in Artikel 94a des Parlamentsgesetzes geregelt. Dies also als Vorbemerkung.

Nun zur Einigungskonferenz: Als Kommissionssprecherin beantrage ich Ihnen, der Einigungskonferenz zu folgen und sowohl beim Bundesbeschluss Ia wie auch bei der Finanzplanung den Personalaufwand um 21 Millionen Franken zu kürzen. Die Mehrheit der Einigungskonferenz hält es für sinnvoll, an dieser vom Ständerat vorgebrachten Kürzung festzuhalten. Ich möchte hier nicht alle Argumente wiederholen, sondern auf drei eingehen:

1.[NB]Es handelt sich gemäss der Einigungskonferenz um eine moderate Kürzung: 3 Promille sind, verglichen mit dem Gesamtvolumen der Bundesausgaben, nur ein Steinchen in der Mauer.

2.[NB]Diese Kürzung, so die Einigungskonferenz, muss umsetzbar sein und ist umsetzbar. Bundesrat Maurer hat vorgestern hier im Rat und vorher in der Kommission gesagt, dass diese Kürzung umsetzbar und machbar sei.

3.[NB]Die Einigungskonferenz sagt, dass mit dieser Kürzung dem Bundesrat das Signal gesendet werden soll, dass er mit dem Budget in Bezug auf das Personalwachstum sparsamer und sorgsamer umzugehen habe. Der Personalbestand wächst 2022 um 1,2 Prozent.

Es ist der Einigungskonferenz ein grosses Anliegen, und das war es der Minderheit wie auch der Mehrheit hier im Hohen Haus schon immer, zu betonen, dass die Kürzung kein Misstrauensvotum gegenüber dem Personal und in keiner Art und Weise eine Geringschätzung der wertvollen Arbeit ist. Die Kürzung, ich habe es gesagt, ist ein Signal an den Bundesrat.

Nun noch kurz zur Diskussion in der Einigungskonferenz und zu den Detailbeschlüssen: Wir haben es gehört, es wurde ein Kompromissantrag eingereicht, nur die Hälfte der ständerätlichen Kürzung vorzunehmen, dies sowohl beim Voranschlag wie auch in der Finanzplanung. Dieser Antrag, welcher als Verständigungsantrag zu verstehen ist, wurde dem Beschluss des Nationalrates, keine Kürzung vorzunehmen, gegenübergestellt. Dieser Verständigungsantrag obsiegte dann mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Er unterlag jedoch in der Gegenüberstellung zum Beschluss des Ständerates, dies in einem Stimmenverhältnis von 14 zu 11 Stimmen. Damit beschloss die Einigungskonferenz, dem Ständerat sowohl beim Bundesbeschluss I, das heisst beim Voranschlag, wie auch bei der Finanzplanung zu folgen.

Wir haben es gehört, es liegt ein Minderheitsantrag zur Finanzplanung vor. Ein Minderheitsantrag beim Budget macht keinen Sinn, weil automatisch der tiefere Betrag genommen wird.

Ich bitte Sie also im Namen der Einigungskonferenz, der Lösung so zuzustimmen und Personalkürzungen in der Höhe von 21 Millionen Franken vorzunehmen.

Nun möchte ich schliessen und der gesamten Bundesverwaltung, allen Mitarbeitenden, meinen Dank aussprechen, dies sicherlich auch im Namen der Kommission, und zwar für die grossartige Arbeit, die sie letztes Jahr geleistet haben und hoffentlich auch 2022 leisten werden.