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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-12-16

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-16

Wortprotokoll

Wie es der Präsident ausgeführt hat, behandeln wir vier Standesinitiativen aus den Kantonen Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt. Die Standesinitiativen verlangen, der Bund solle sich an den Mehrkosten infolge von Ertragsausfällen beteiligen, die den Spitälern während der Covid-19-Pandemie im Frühling 2020 insbesondere wegen des Verbots medizinisch nicht dringend angezeigter Eingriffe und Therapien entstanden sind.

So fordert der Kanton Schaffhausen den Bund auf, "sich hinsichtlich Ertragsausfällen, die die Spitäler durch das bundesrätliche Verbot [...] für sämtliche nicht dringend angezeigten medizinischen Eingriffe und Therapien verzeichneten, zu beteiligen". Der Kanton Aargau fordert die Bundesversammlung mit seiner Standesinitiative dazu auf, "dafür zu sorgen, dass sich der Bund an den durch seine Covid-19-Verordnung vom 16. März 2020 verursachten Kosten und Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken zusammen mit den anderen Kostenträgern angemessen beteiligt". Der Kanton Tessin fordert die Bundesversammlung auf, "sicherzustellen, dass sich der Bund angemessen beteiligt: an den Mehrkosten der Spitäler und Kliniken für die Bereitstellung ihrer Kapazitäten in der Covid-19-Pandemie [...] sowie zur Aufrechterhaltung ihrer Effizienz und Qualität; am Ausgleich allfälliger Einnahmeausfälle, die auf die Covid-19-Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 zurückzuführen sind". Schliesslich fordert der Kanton Basel-Stadt mit seiner Standesinitiative die Bundesversammlung dazu auf, dafür zu sorgen, "dass sich der Bund an den durch seine Covid-19-Verordnung [...] verursachten Ertragsausfällen im OKP-Bereich bei den betroffenen Grundversorgungsspitälern sowie bei denjenigen Spitälern, die während der Krise an der Versorgung von Sars-CoV-2-Patienten aktiv beteiligt waren, angemessen beteiligt". Da der Bund die Verordnung erlassen habe, sei er - nebst Krankenkassen und Kantonen - ebenfalls in der Pflicht, sich finanziell daran zu beteiligen.

Die Covid-19-Verordnung führte bei stationären und ambulanten Leistungserbringern zu Mehrkosten sowie Mindererträgen. Gemäss Schätzungen von H plus und des Vereins Spital Benchmark belief sich der Schaden bis Ende April 2020 schweizweit auf rund 1,5 bis 1,8 Milliarden Franken. Im Kanton Basel-Stadt rechnet der Regierungsrat mit Ertragsausfällen und zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe. Die Ausfälle könnten wohl teilweise kompensiert werden, doch längst nicht alle. Es sei wichtig, dass die für die Grundversorgung zuständigen Spitäler durch die Corona-Krise keinen nachhaltigen finanziellen Schaden erlitten, denn dies wäre aus versorgungspolitischer Sicht verheerend. Das sind die Forderungen der Kantone.

Die Kommission hörte am 10. November Vertretungen der Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin sowie Basel-Stadt an und würdigte und verdankte generell das Engagement der Kantone bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Die Mehrheit der Kommission hielt anschliessend nach eingehender Diskussion fest, dass die Bereitstellung der nötigen Behandlungskapazitäten, zum Beispiel auf den Intensivstationen, zu den verfassungsmässigen Aufgaben der Kantone gehöre, die für die Grundversorgung inklusive Vorhalteleistungen verantwortlich seien. Diese Kompetenzordnung sei auch durch die Ausrufung der ausserordentlichen Lage nach Artikel 7 des Epidemiengesetzes nicht ausgehebelt worden. Das Verbot der Durchführung von nicht dringend angezeigten medizinischen Eingriffen und Therapien, das der Bundesrat am 16. März 2020 verordnete und am 26. April 2020 wieder aufhob, sei angesichts der damaligen Lage in Norditalien sowie im Tessin und nach damaligem Wissensstand angemessen gewesen. In einer Krise müssten alle Staatsebenen ihre Lasten tragen. Dabei sei zu beachten, dass der Bund bisher 80 Prozent der mit der Pandemie verbundenen Kosten übernommen habe. Zudem seien den Kantonen im Jahr 2020 nicht nur unerwartete Kosten erwachsen, sondern sie hätten durch die im Januar 2021 vereinbarte zusätzliche Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank für das Geschäftsjahr 2020 auch unerwartete Einnahmen[NB]verbuchen[NB]können - übrigens doppelt so viele wie der Bund.

Die Kommission nahm im Zusammenhang mit den vier Standesinitiativen den Zwischenbericht des Bundesrates über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kostenträger im Gesundheitswesen zur Kenntnis, der in Erfüllung des Postulates 20.3135 verfasst wurde. Die Kommission wird sich 2022 erneut über den Stand der Arbeiten zu den von der Pandemie verursachten Kosten informieren lassen. Ein ausführlicher Schlussbericht dazu wurde ihr für 2023 in Aussicht gestellt. Erst dannzumal könnte in Kenntnis aller Covid-19-Kosten eine seriöse Beratung und eine Beteiligung des Bundes an den Ertragsausfällen und Mehrkosten erfolgen. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen, den vier Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Eine Minderheit der Kommission sprach sich dafür aus, den Standesinitiativen Folge zu geben, um das Thema auf Bundesebene weiterverfolgen und eine konsolidierte Zusammenstellung der Mehrkosten und Ertragsausfälle abwarten zu können. Sie wies zudem darauf hin, dass sich der Bund während der Covid-19-Pandemie auch an Ertragsausfällen im Ortsverkehr beteiligt habe, obwohl dieser nicht in seinen Kompetenzbereich gehöre. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Position noch selber detailliert erläutern wird.

Namens der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, den vier Standesinitiativen keine Folge zu geben.