Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-11-27
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27
Wortprotokoll
Bei Absatz 1 hat der Nationalrat insbesondere Anpassungen an das ATSG vorgenommen.
In Absatz 3 wird die Verjährung für die Rückerstattung geregelt. Betreffend die juristischen Personen wurde vom Nationalrat ein Vorbehalt gegenüber dem ATSG beschlossen. Dieser Vorbehalt muss aber auch für die Rückerstattung infolge einer geänderten Steuerveranlagung angebracht werden.