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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-11-27

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Der Antrag des Bundesrates, das Rentenalter für Frauen und Männer - also für alle Personen - mit Wirkung ab 2009 auf das vollendete 65. Altersjahr festzusetzen, hat in unserer Kommission zu keinen Diskussionen mehr Anlass gegeben. Gemäss der Ausgangslage nach den Abstimmungen über die Rentenalter-Initiativen gilt weiterhin das Rentenalter 65 für den Mann und kommt es in angemessenen Schritten zu einer Anhebung des Rentenalters auf 65 Jahre auch für die Frau. Diese Schritte dienen der Konsolidierung der AHV und bringen 422 Millionen Franken. Sie entsprechen dem Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann und bedeuten auch eine Anpassung an die längere Lebenserwartung.

Über die Fragen der Flexibilisierung nach unten und nach oben hat die Kommission nicht bei Artikel 21 Absatz 1, sondern bei Artikel 40ter diskutiert. Ich bitte Sie, dies gleich zu halten. Im Übrigen hat die Kommission in diesem Absatz eine rein redaktionelle Anpassung des Gesetzestextes vorgenommen.

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