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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2021-12-16

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-12-16

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative 21.455, "Präzisierung der Definition der 'terroristischen Aktivität' im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus", wurde von der grünen Fraktion am Tag nach der Volksabstimmung im Juni über dieses Bundesgesetz, das sogenannte Antiterrorgesetz, eingereicht. Dass ein Gesetz so kurz nach einer Volksabstimmung, bevor es überhaupt in Kraft ist, angepasst werden soll, ist ungewöhnlich; Sie mögen mir auch vorwerfen, es sei undemokratisch. Lassen Sie mich aber diesem Vorwurf gleich etwas entgegnen.

Über das PMT wurde, wie gesagt, im Juni dieses Jahres abgestimmt. Der Abstimmungskampf war intensiv. Die Vorlage wurde von diversen Seiten kritisiert; ausserhalb des Parteienspektrums liefen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten gegen die Vorlage Sturm. Auch der UNO-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, sparte nicht mit Kritik. Kern dieser Kritik: Die Definition von Terrorismus, also die eigentliche Basis, auf der die gesamten polizeilichen Massnahmen aufbauen, die eigentlichen Kriterien für die Anwendung des Gesetzes, die die terroristische Aktivität definieren, sind neu. [PAGE 2701]

Sie sind neu in unseren Gesetzen, weil die ursprüngliche Definition aus dem Nachrichtendienstgesetz, an die sich das Gesetz anlehnt, voraussetzt, dass ein bedeutendes Rechtsgut wie Leib und Leben, die Freiheit von Personen oder das Funktionieren des Staates betroffen sein muss. In der neuen Definition im Antiterrorgesetz reicht bereits die Verbreitung von Furcht und Schrecken, um in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten. Die Sorge, dass diese neue Definition Tür und Tor öffnet, um gegen politische Aktivistinnen und Aktivisten oder gar gegen Medienschaffende vorzugehen, stand im Abstimmungskampf im Raum, und sie steht auch heute noch im Raum.

Diese Sorge sei absolut unbegründet, die Definition sei nicht neu und die Gewaltverknüpfung jederzeit gegeben, betonte Frau Bundesrätin Keller-Sutter im Abstimmungskampf. Sie finden einige entsprechende Zitate in der Begründung der parlamentarischen Initiative. Es lässt sich schwarz auf weiss im Gesetz nachlesen, dass die Definition eben doch neu ist. Für Frau Bundesrätin Keller-Sutter scheint zwar klar zu sein, dass das Gesetz nur gegen terroristische Aktivitäten in Verbindung mit Gewalt anzuwenden sei, auch wenn dies nicht explizit im Gesetz festgeschrieben steht. Ein Gesetz, das in der Anwendung eine politische Meinung voraussetzt, ist aber kein gutes Gesetz.

Dass eben doch Interpretationsspielraum bei der Verbindung mit Gewalt besteht, bewies Ihre Sicherheitspolitische Kommission bei der Beratung der parlamentarischen Initiative. Sie liess sich in der Medienmitteilung folgendermassen zitieren: "In den Augen der Kommissionsmehrheit würde eine explizite Erwähnung der Gewaltanwendung in der Terrorismusdefinition dem Zweck des PMT zuwiderlaufen, da das Gesetz eben gerade die Verfolgung von gewaltfreien terroristischen Aktivitäten ermöglichen soll." Was, bitte sehr, ist eine gewaltfreie terroristische Aktivität? Wer urteilt darüber? Bezieht es sich auf Demonstrierende gegen Covid-19-Massnahmen? Auf den Klimastreik? Wie sieht es in Bezug auf Medienschaffende aus? Die Unsicherheit bleibt bestehen.

Das Ziel der parlamentarischen Initiative ist es, diese Unsicherheit zu klären und die Sorgen aus der Bevölkerung ernst zu nehmen. Denn das Gesetz öffnet die Büchse der Pandora. Eine derart wichtige Grundsatzfrage, nämlich auf wen das Gesetz überhaupt Anwendung findet, dürfen wir nicht dem Interpretationsspielraum überlassen.

Ich bitte Sie inständig, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. Damit zeigen Sie, dass Sie die Bedenken der Rechtsprofessorinnen und Rechtsprofessoren sowie die Bedenken der Bevölkerung ernst nehmen, und Sie ermöglichen es der Kommission, die Auslegeordnung noch einmal zu machen und über die Notwendigkeit einer Präzisierung zu diskutieren.