Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2021-12-16
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Graber zielt auf eine Änderung von Artikel 8 Absatz 4 des Zweitwohnungsgesetzes ab. Diese Bestimmung sieht für altrechtliche Beherbergungsbetriebe und damit für Betriebe, die vor dem 11. März 2012 bestanden haben, insofern eine Ausnahme vom Verbot neuer Zweitwohnungen vor, als sie maximal 50 Prozent ihrer Hauptnutzfläche zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkungen und damit zu Zweitwohnungen umnutzen dürfen. Die Bedingungen sind eine minimale Bewirtschaftungsdauer von 25 Jahren, dass der Betrieb unverschuldet nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann und dass keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Damit sollte der Marktaustritt nicht mehr rentabler Hotels ermöglicht werden.
Kollege Graber verlangt nun mit seiner parlamentarischen Initiative, dass die Quote auf 100 Prozent erhöht wird und altrechtliche Hotels vollständig zu Zweitwohnungen umgenutzt werden können. Begründet wird das Anliegen wie folgt: Es müsse möglich sein, dass Hotels vollständig vom Markt verschwinden. Ein Hotelbetrieb, der auf 100 Prozent seiner Nutzfläche nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden könne, werde nicht wirtschaftlicher, wenn seine Nutzfläche um die Hälfte reduziert werde. Dies führe zu einer Minderung statt zu einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Es widerspreche zudem den Zielen des Zweitwohnungsgesetzes nicht, wenn unrentable Hotelbetriebe schliessen und die damit verbundene, bereits bestehende Nutzungsfläche touristisch genutzt werde.
Die Mehrheit Ihrer Kommission verkennt die angesprochene Problematik nicht. Allerdings ist bereits nach bestehender gesetzlicher Regelung eine vollständige Umnutzung zu Wohnzwecken möglich. Der Nutzung der verbleibenden Fläche für Erstwohnungen steht nichts entgegen, und gerade dies ist in Gemeinden mit einem hohen Zweitwohnungsanteil vielfach gesucht. Das geltende Gesetz lässt damit genügend Spielraum. Hinzu kommt, dass gemäss der Mehrheit eine [PAGE 2704] Änderung der Umnutzungsregeln die tiefgreifenden Probleme im Zusammenhang mit unrentablen Hotels nicht lösen würde. Zur Unterstützung strukturschwacher Regionen bräuchte es nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission einen umfassenderen Ansatz.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der besagten Umnutzungsregel um einen Kompromiss handelte, welcher dazu führte, dass auf ein Referendum verzichtet wurde. Mit einer Änderung, wie sie die parlamentarische Initiative verlangt, würde dieser Kompromiss nun infrage gestellt. Es wäre dann auch die Rechtssicherheit tangiert, da der Änderung keine veränderten Verhältnisse zugrunde liegen.
Eine Minderheit Ihrer Kommission hält demgegenüber die verlangte Gesetzesanpassung als Basis für pragmatische Lösungen in den Bergkantonen für nötig. Mit lediglich 50 Prozent der Nutzungsfläche für Zweitwohnungen werde die Gewinnschwelle für eine Umnutzung kaum erreicht. Die Möglichkeit, den Rest in Erstwohnungen umzunutzen, wird allerdings nicht berücksichtigt. Die Minderheit führt weiter an, eine wirtschaftlich realisierbare Umnutzung sei von öffentlichem Interesse. Sie könne verhindern, dass bestehende Gebäude zu Ruinen verkämen und so dem Dorfbild schadeten. Die Minderheit weist auch darauf hin, dass die verlangte Gesetzesänderung nur die Verwendung bereits bestehender Gebäude betreffe und deshalb das Kernanliegen des Zweitwohnungsgesetzes nicht tangiere.
Ihre Kommission lehnt das Anliegen der parlamentarischen Initiative mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.