Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2002-11-28
Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
[VS]
Detailberatung - Examen de détail
[VS]
Titel
Antrag der Kommission
.... die Finanzierung der IV durch Anhebung ....
[VS]
Titre
Proposition de la commission
.... le financement de l'AI par le biais ....
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
[VS]
Préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 106 Abs. 3
Antrag der Kommission
.... an die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
[VS]
Art. 106 al. 3
Proposition de la commission
.... l'assurance-vieillesse et survivants.
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 112
Antrag der Kommission
Abs. 3 Bst. c
Mehrheit
c. durch die Ertragsanteile der Versicherung aus den Mehrwertsteuerzuschlägen nach Artikel 130 Absatz 3.
Minderheit
(Frick, Bieri, Brunner Christiane, David, Stähelin, Studer Jean)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Abs. 5
.... gebrannten Wassern und den Ertragsanteilen aus den Mehrwertsteuerzuschlägen gedeckt.
[VS]
Art. 112
Proposition de la commission
Al. 3 let. c
Majorité
c. par les suppléments de taxe sur la valeur ajoutée, selon l'article 130 alinéa 3. [PAGE 1030]
Minorité
(Frick, Bieri, Brunner Christiane, David, Stähelin, Studer Jean)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Al. 5
Les prestations de la Confédération sont financées prioritairement par le produit net de l'impôt sur le tabac, de l'impôt sur les boissons distillées, ainsi que par sa part aux suppléments de taxe sur la valeur ajoutée.
[VS]
Abs. 3 Bst. c - Al. 3 let. c
[VS]
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 17 Stimmen
[VS]
Abs. 5 - Al. 5
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 130
Antrag der Kommission
Abs. 4
Mehrheit
Streichen
Minderheit
(Frick, Bieri, Brunner Christiane, David, Stähelin, Studer Jean)
.... durch das Gesetz zeitlich bedarfsgerecht gestaffelt um insgesamt ....
[VS]
Abs. 4bis
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Invalidenversicherung werden sämtliche nach den Absätzen 1 und 3 sowie nach Artikel 196 Ziffer 3 Absatz 2 Buchstabe e festgesetzten Sätze der Mehrwertsteuer um 1 Prozent erhöht. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Sind die Schulden der Invalidenversicherung getilgt, so senkt der Bundesrat die Sätze der Mehrwertsteuer entsprechend.
Abs. 5
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
[VS]
Abs. 6
Mehrheit
Streichen
Minderheit
(Frick, Bieri, Brunner Christiane, David, Stähelin, Studer Jean)
Der Ertrag aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze nach den Absätzen 3, 4 und 4bis geht an die Sozialversicherungen. Je ein Anteil am Ertrag wird laufend den Rückstellungen des Bundes für diese Versicherungen gutgeschrieben. Diese Anteile werden im Rahmen von Absatz 7 durch Gesetz festgelegt.
[VS]
Abs. 6bis
Ein Anteil am Ertrag des Mehrwertsteuerzuschlages für die Invalidenversicherung wird durch Gesetz dem Bund gutgeschrieben. Er dient zur Deckung des demographisch bedingten Wachstums seiner Beiträge an die Ausgaben dieser Versicherung und berücksichtigt zusätzlich die durch die Invaliditätsrate bedingte Mehrbelastung des Bundes. Der Bundesanteil entspricht höchstens 15 Prozent des Ertrages aus dem Mehrwertsteuerzuschlag zugunsten der Invalidenversicherung.
[VS]
Abs. 7
Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(Frick, Bieri, Brunner Christiane, David, Stähelin, Studer Jean)
Die Anteile am Ertrag der Mehrwertsteuerzuschläge für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, die dem Bund nach Absatz 6 gutgeschrieben werden, sind bestimmt zur Deckung des demographisch bedingten Wachstums seiner Beiträge an die Ausgaben dieser Versicherungen. Bei der Invalidenversicherung wird zusätzlich die durch die Invaliditätsrate bedingte Mehrbelastung des Bundes berücksichtigt. Die Bundesanteile entsprechen höchstens 17 Prozent des Ertrages aus den Mehrwertsteuerzuschlägen zugunsten der Alters- und Hinterlassenenversicherung und höchstens 15 Prozent des Ertrages aus dem Mehrwertsteuerzuschlag zugunsten der Invalidenversicherung.
[VS]
Antrag Schmid Carlo
Abs. 4bis
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Invalidenversicherung können sämtliche ....
der Mehrwertsteuer um höchstens 1 Prozent erhöht werden. Die Bundesversammlung bestimmt das Ausmass der Erhöhung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Sind die Schulden .... getilgt, so senkt die Bundesversammlung ....
[VS]
Antrag Dettling
Abs. 4bis
.... der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozent erhöht ....