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Schmid Martin · Ständerat · 2022-02-28

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-02-28

Wortprotokoll

Die Kommission hat mir die Aufgabe anvertraut, Ihnen aus der WAK zu dieser Motion zu berichten. Sie erinnern sich, wir haben diese Motion am 9. März 2021, also vor fast einem Jahr, entgegen dem Antrag unserer Kommission mit 27 zu 14 Stimmen angenommen, obwohl der Bundesrat dagegen war. Die Motion sah vor, dass einerseits das schweizerische Recht zu ändern sei, dass darin vorzusehen sei, gefährliche Chemikalien innerhalb der chemisch-pharmazeutischen Industrie weiter verwenden zu können. Andererseits wurde aufgeführt - das ist der kritische Punkt, die Ziffer 2 -, dass auf eine direkte Bezugnahme auf das Chemikalienrecht der EU zu verzichten sei, insbesondere im Anhang 1.17.

Unser Rat hat diese Motion mit 27 zu 14 Stimmen angenommen. Der Nationalrat hat dann noch eine Änderung vorgenommen, die Motion aber mit 109 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls angenommen. Den geänderten Wortlaut hat der Nationalrat wie folgt gefasst: "Der Bundesrat wird beauftragt, den Anhang 1.17 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung [...] dahingehend zu ändern, dass ein in diesem Anhang geregelter Stoff für die Herstellung von Chemikalien und Heilmitteln mit angemessener Befristung weiterverwendet werden darf. Dies unter der Voraussetzung, dass die Verwendung ausschliesslich im geschlossenen System ohne Emissionen in die Umwelt und ohne Exposition von Menschen erfolgt. Die Verwenderin des Stoffes, die von dieser Ausnahme Gebrauch machen will, muss die Verwendung der Anmeldestelle Chemikalien melden und dabei den Nachweis erbringen, dass diese Voraussetzung tatsächlich erfüllt ist."

Wie ich schon darauf hingewiesen habe, hat der Nationalrat jedoch den zweiten Passus der Motion gestrichen, wonach auf eine direkte Bezugnahme auf das Chemikalienrecht der EU zu verzichten sei. Der Nationalrat hat aber trotzdem die inhaltliche Stossrichtung der Motion gutgeheissen, obwohl der Bundesrat auch damals dagegen war.

In unserer Kommission haben wir diese Motion in der abgeänderten Form kurz diskutiert. Ich verzichte darauf, hier nochmals eine inhaltliche Diskussion zu führen, nachdem unser Rat mit 27 zu 14 Stimmen die weitergehende Motion angenommen hat. Wir haben uns als Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, uns dem Nationalrat anzuschliessen, weil wir der Auffassung sind, dass die Überlegungen des Nationalrates richtig sind, wonach die Praxis des Bundesrates diesbezüglich angepasst werden soll.

Mit der Annahme der Motion geben Sie dann auch dem Bundesrat den Auftrag, in diese Richtung tätig zu werden. Wir sind überzeugt, dass so die bestehenden Probleme bei der Verwendung gefährlicher Chemikalien erfolgreich angegangen werden können. Dies geschieht unter Einbezug des Schutzes der Umwelt und ohne die Exposition von Menschen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission, die einstimmig bei 2 Enthaltungen die vom Nationalrat geänderte Motion angenommen hat, zuzustimmen.

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