Mäder Jörg · Nationalrat · 2022-02-28
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-02-28
Wortprotokoll
Die Zusammenfassung gleich am Anfang: Bitte stimmen Sie allen drei Anträgen der Mehrheit zu.
In der ersten Runde hat der Nationalrat aus guten Gründen eine Bestimmung beschlossen, um Parallelimporte zu erleichtern. Es ist aber ganz klar: Es ist eine nicht ganz einfache Thematik. Mein Vorredner hat soeben einige Aspekte, insbesondere rund um Swissmedic, sehr kompetent angetönt. Entsprechend gab es dann auch Rückmeldungen; man sollte wissen, was denn wirklich genau die Auswirkungen des ersten Beschlusses aus dem Nationalrat wären. Der Ständerat hat diese Befürchtungen und Überlegungen [PAGE 20] aufgenommen, das Gesetz entsprechend korrigiert und einen besseren Beschluss gefasst, dem wir zustimmen möchten. Es soll künftig mehr möglich sein. Es ist nicht nötig, dass wir uns komplett abschotten. Es soll Erleichterungen geben. Deshalb unterstützen wir den Ansatz des Ständerates.
Den Antrag der Minderheit Nantermod lehnen wir ab. Er ist zwar ein Kompromiss, der irgendwo in der Mitte liegt, aber wesentliche Elemente und wesentliche Bedenken aus der Diskussion werden nicht aufgenommen. Deshalb ist er insgesamt immer noch abzulehnen.
Wir schaffen eine kleine - man könnte sagen: unbedeutende - Differenz zum Ständerat mit der Formulierung in Artikel 14 bezüglich der Verbindlichkeit. Es ist ein kleiner Unterschied. Ob er im Alltag extrem viel ausmacht, ist eine offene Frage. Ich finde es aber trotzdem wichtig, hier ein Statement abzugeben, auch gegenüber den Behörden, auch gegenüber Swissmedic, dass das Thema Parallelimporte offener und besser anzugehen ist als bisher. Wir müssen nicht komplett Angst haben, wenn ein Medikament von ausserhalb kommt. Deshalb unterstützen wir hier die verbindliche Formulierung seitens der Mehrheit.
Auch bezüglich Artikel 52a und der Substitution seitens der Apotheker kann ich meinem Vorredner zustimmen: Wir haben es abgeklärt, es ist nicht notwendig, diese Ergänzung zu machen. Ja, ein Arzt kann sagen - und soll das, wenn es begründet ist, auch ganz klar tun -, dass ein Medikament nicht substituiert werden darf, sei es wegen kleiner Unterschiede in der Zusammensetzung oder sei es auch nur schon wegen Unterschieden in der Verabreichungsform. Ein Arzt wird wissen, wann welches Medikament angesagt ist und wann nicht.
Wenn es aber keine solchen speziellen Bedenken bezüglich des Medikaments gibt, dann genügt es in dem Sinn hinzuschreiben, was die Wirkung sein soll. Dann soll der Apotheker mit seinem Wissen die richtigen Medikamente inklusive Generika berücksichtigen. Was wir in jedem Fall verhindern müssen, ist, dass ein Apotheker sich dann noch überlegen muss, ob er nochmals beim Arzt nachfragen muss, ob er das Medikament ersetzen darf oder nicht. Das wäre schlicht und einfach nicht praktikabel. Es käme zu Zeitverzögerungen in der Apotheke, der Kunde müsste warten, das Personal würde unnötig belästigt, der Arzt wäre vielleicht nicht erreichbar. In so einem Fall würde kein Apotheker sich jemals mehr überlegen, ob er ein Generikum einsetzen kann. Der Apotheker soll dies aber tun dürfen. Wenn es begründet ist - warum auch nicht? -, soll der Arzt einen Vermerk auf das Rezept schreiben. Er muss ihn nicht begründen. Er kann einfach sagen: "Nicht ersetzen." Damit ist die Sache erledigt.
Wie gesagt, ich bitte Sie, dreimal mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen.