Lexipedia

Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-01

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-01

Wortprotokoll

Die hier von der Minderheit beantragte Reduktion untergräbt den Ausnahmecharakter der Bestimmung und erschwert ihre Umsetzung in der Praxis. Sie widerspricht auch dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit.

Mit Artikel 18 Absatz 2 des Militärgesetzes gibt es die Möglichkeit, auf dem Gesuchsweg situationsbedingte Ausnahmen zu bewilligen. Der Minderheitssprecher hat auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie angespielt. Das ist sehr gut. Nur zeigen die Erfahrungen eben genau das[NB]Gegenteil[NB]von[NB]dem, was der Minderheitssprecher hierzu gesagt hat.

Die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie zeigen nämlich, dass es für den Gesundheitssektor zielführendere Massnahmen als eine generelle Dienstbefreiung gibt. Armeeangehörige, die im Gesundheitswesen tätig sind, wurden während der Pandemie jeweils nur für wenige Tage aufgeboten. In diesen Tagen schulten sie andere Armeeangehörige, die nicht aus dem Gesundheitsbereich kommen. Diese konnten dann in den Gesundheitseinrichtungen, Spitälern, Altersheimen usw. eingesetzt werden und brachten dort einen grossen Mehrwert. Das war eine Unterstützung, die von den Kantonen und Gesundheitseinrichtungen sehr geschätzt wurde. Das war auch jetzt wieder in diesem Jahr der Fall, als Armeeangehörige in Impfzentren, aber auch in der Grundpflege von Spitälern arbeiteten.

Wir haben also während der Pandemie dem Gesundheitswesen die Mitarbeitenden nicht entzogen. Sie wurden nur kurz aufgeboten und daraufhin wieder zurück in ihre angestammte Tätigkeit entlassen, was richtig und wichtig war. Trotzdem boten sie einen grossen Mehrwert, indem wir nachher[NB]eine[NB]viel[NB]grössere Anzahl an anderen Armeeangehörigen hatten, die unterstützend in den Spitälern usw. tätig sein konnten.

Genau deshalb ist es auch wichtig, dass wir keine generelle Dienstbefreiung statuieren. Diese Personen würden dann natürlich auch für diesen Ausbildungszweck fehlen, was gerade in Krisensituationen ein grosser Nachteil für die zivilen Gesundheitsbehörden wäre. Es hat sich gezeigt, und das haben wir in den Berichten auch festgehalten: Tatsächlich wurden die Dienstpflichtigen nur so kurz wie möglich und so lange wie notwendig aufgeboten und dann wieder zurück an ihren Arbeitsplatz entlassen.

Ich bitte Sie entsprechend, den Minderheitsantrag abzulehnen und die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Der Nationalrat hat gleich entschieden. Auch in der Vernehmlassung war der Grossteil der Teilnehmenden der Meinung, man[NB]solle[NB]einen höheren Anteil zwischen 80 und 100 Prozent wählen. [PAGE 31]