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AB 295817

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-01

Wortprotokoll

Sie haben ja praktisch in jeder Session Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu behandeln, die wir Ihnen beantragen. Wir sind daran - wir haben schon mehrmals darauf hingewiesen -, alle der über hundert DBA den neuen Bedingungen anzupassen. Heute geht es um Nordmazedonien und Japan.

Die Änderungsprotokolle bezüglich Nordmazedonien und Japan sind das Resultat der entsprechenden Verhandlungen. In erster Linie geht es um die Anpassung der Mindeststandards der OECD im Bereich der DBA. Dieser internationale Standard ist wichtig für alle Firmen, die von der Schweiz aus international operieren, damit sie sich in diesem international anerkannten Standard bewegen können. Insbesondere wurden Entwicklungen aus dem Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt. Die Protokolle enthalten eine Ergänzung der Präambel und eine Missbrauchsklausel, um Abkommensmissbräuche zu verhindern. Weiter setzen die Änderungsprotokolle die Regeln zur Verbesserung der Streitbeilegung nach Massnahme 14 des Beps-Projekts um. Namentlich können Steuerpflichtige neu ein Verständigungsverfahren im Staat ihrer Wahl beantragen. Wo es möglich war, wurden die Verhandlungen auch zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen und zur Anpassung der DBA an die sonstige Abkommenspolitik der beiden Vertragsstaaten genutzt.

In Bezug auf die Unternehmensgewinne entspricht die neue Bestimmung in den jeweiligen Protokollen dem OECD-Approach, wonach Betriebsstätten bei der Gewinnzuteilung künftig wie unabhängige Unternehmen behandelt werden. Die Änderungsprotokolle sehen die Einführung einer Schiedsklausel vor. Heute ist es nicht auszuschliessen, dass das Verständigungsverfahren zwischen den zuständigen Behörden eine Doppelbesteuerung in einigen Fällen nicht beseitigen kann. Diese Situation ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit nicht zufriedenstellend. Mit der neuen Schiedsklausel kann diese Lücke geschlossen werden.

Das Änderungsprotokoll bezüglich Japan reduziert die Schwelle für die Befreiung der Dividenden von der Quellenbesteuerung in Konzernverhältnissen. Erforderlich ist neu, dass die von einer Gesellschaft gehaltene Beteiligung die Schwelle von 10 Prozent statt wie bis anhin 50 Prozent erreicht. Darüber hinaus sind Zinsen im Quellenstaat künftig von der Steuer befreit, es sei denn, sie werden in Bezug auf Einnahmen, Verkäufe, Gewinne oder ähnliche Faktoren bemessen.

Wenn wir die Verhandlungsresultate gesamthaft beurteilen, stellen wir fest, dass sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Staaten ergeben, das zur weiteren Verbesserung der wirtschaftlichen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Nordmazedonien sowie zwischen der Schweiz und Japan beitragen kann.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, auf diese beiden Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.[GZ]

[VS][GZ]

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu

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