Lexipedia

Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2022-03-02

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-03-02

Wortprotokoll

Diese Vorlage hat zum Ziel, den missbräuchlichen Konkurs zu bekämpfen und damit all die negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die Milliardenschäden einzudämmen.

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Nachdem der Erstrat das Geschäft in der Wintersession behandelt hat, besteht heute noch eine inhaltliche Differenz. Diese betrifft die Betreibung auf Konkurs durch den Staat und die Bestimmung in Artikel 43. Ich beantrage Ihnen, hier an unserem Beschluss festzuhalten und der Version des bundesrätlichen Entwurfes zuzustimmen; diese stellt eine Kompromisslösung dar und will weniger weit gehen als die ständerätliche Variante.

Im Entwurf des Bundesrates ist die Alternative vorgesehen, dass der Staat entscheiden kann, ob er auf Pfändung oder auf Konkurs betreibt. Der Staat kann auf Konkurs betreiben, er muss aber nicht. Bislang ist die gesetzliche Regelung so, dass der Staat eine Gesellschaft für seine Forderungen nicht auf Konkurs betreiben kann, insbesondere bei Steuern, Abgaben, Gebühren, Bussen und anderen im öffentlichen Recht begründeten Leistungen an öffentliche Kassen oder Beamte, aber auch bei Prämien der obligatorischen Krankenversicherung.

In der Version des Ständerates von Artikel 43 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes muss der Staat bzw. die öffentliche Hand - Bund, Kantone, Gemeinden - auf Konkurs betreiben. Die ständerätliche Version bedeutet einen eigentlichen Paradigmenwechsel, der längerfristig negative Folgen haben wird. Die Behörden hätten mit dieser Lösung weniger Handlungsspielraum und müssten auch bei kleinen Beträgen [PAGE 66] auf Konkurs betreiben, was wiederum hohe Kosten bedeuten würde. Die Sorge bezüglich der hohen Konkurskosten wurde auch in der Vernehmlassung geäussert. Es geht tatsächlich um grössere Summen. Allein die Eidgenössische Steuerverwaltung hat beispielsweise im letzten Jahr 90[NB]000 Betreibungsverfahren eingeleitet, welche die Steuerverwaltung rund 135 Millionen Franken gekostet haben. 60 Prozent davon fielen bei juristischen Personen an.

Im Sinne eines Kompromisses sieht der Entwurf des Bundesrates, dem zuzustimmen ich Ihnen hier beantrage, vor, dass öffentlich-rechtliche Gläubiger im Rahmen des Fortsetzungsbegehrens wählen können, ob die Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird. Damit können einerseits grobe Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreize beseitigt werden, andererseits aber auch hohe Konkurskosten für Konkursämter und Gläubiger vermieden werden. Der Bundesrat hat eine sachgerechte und adäquate Lösung unterbreitet und mit dieser die geäusserte Kritik der Gemeinden aufgenommen. Folgen wir diesem Weg.

Danke dafür, dass Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen.