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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02

Wortprotokoll

Mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes hatte der Bundesrat am 13. März 2020 Massnahmen zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit beschlossen. Das ist gemäss Freizügigkeitsabkommen möglich; Artikel 5 Anhang I bietet hier eine rechtliche Grundlage. Diese Bestimmung erlaubt eine Beschränkung der Personenfreizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit. Eine Beschränkung aus rein wirtschaftlichen Gründen ist aber nicht erlaubt. Der Bundesrat möchte auch deshalb darauf verzichten.

Ich persönlich sehe die Schwierigkeiten, die sich im Tessin bieten. Ich habe auch den Artikel in der "NZZ" gelesen, den Sie, Herr Quadri, erwähnt haben. Der Abfluss von Fachkräften, dass also Menschen aus dem Tessin in die Deutschschweiz oder in die Suisse romande ziehen, ist tatsächlich ein Problem. Denn die Firmen, die sich neu im Tessin installieren, nehmen die Arbeitskräfte vorwiegend mit. Der Bundesrat möchte aber nicht die Personenfreizügigkeit gefährden, indem er diese Motion zur Annahme empfiehlt.

Sie haben das Gesundheitswesen erwähnt und gesagt, 4000 Frontalieri seien prozentual nicht viel. Für das Gesundheitswesen waren sie aber entscheidend. In der ganzen Corona-Krise war es wichtig, dass die Frontalieri in den Spitälern im Kanton Tessin arbeiten konnten. Wir sind uns bewusst, dass die Zuwanderung besonders im Tessin eine spezielle Herausforderung bietet. Wir haben ja auch die Begleitmassnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials geschaffen. Wenn man mit dem Kanton Tessin andere Möglichkeiten diskutieren kann, bin ich auch bereit, das einmal anzuschauen. Das würde dann natürlich vor allem die wirtschaftliche Ebene betreffen, nicht einfach die Zuwanderungsseite. Der Bundesrat lehnt aber die Einführung eines Moratoriums für die Erteilung von G- und B-Bewilligungen im Tessin ab.