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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02

Wortprotokoll

Ich möchte nicht mehr inhaltlich auf das Anliegen eingehen, nachdem der Bundesrat seine ablehnende Haltung in der Stellungnahme ausführlich begründet hat. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass diese Frage bzw. diese Motion auch wieder ein wenig ein Opfer der Zeit ist, weil sie durch die Ereignisse in der Gesetzgebung und auch durch Entscheide im Ständerat überholt worden ist.

Die Frage der Änderung des Randtitels wurde letztes Jahr im Rahmen der Beratung zur Harmonisierung der Strafrahmen in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen geprüft, weil diese Motion hängig war. Die RK-N hat am 4. Februar 2021 entschieden, den Randtitel von Artikel 113 StGB nicht zu ändern. Die Harmonisierung der Strafrahmen wurde - ich habe schon einmal darauf hingewiesen - am 17. Dezember 2021 von beiden Räten gutgeheissen.

Die gleiche Frage war auch Gegenstand einer Motion, die im Ständerat am 17. März 2021 abgelehnt wurde; es handelt sich um die Motion Carobbio Guscetti 20.3503. Das ist eine inhaltlich gleiche Motion, sie wurde im Ständerat - wie das halt so Sitte ist - einfach früher behandelt. Dabei wurde ebenfalls Artikel 113 StGB diskutiert, wahrscheinlich auch gestützt auf diese Motion.

Das Thema wurde von Ihrer Kommission für Rechtsfragen geprüft. Ein entsprechender Antrag wurde schliesslich wegen der Auswirkungen, die eine Änderung bzw. Streichung von Artikel 113 StGB nach sich ziehen würde, abgelehnt. Das Anliegen wurde also im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten von beiden Räten diskutiert und - wenn auch nicht im Rahmen der Behandlung dieser Motion, so aber doch im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten - abgelehnt.