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Stöckli Hans · Ständerat · 2022-03-02

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-02

Wortprotokoll

Ich möchte die Diskussion auf die noch umstrittene und offene Fragestellung beschränken, welche Rolle dem Staat bei der Beschaffung von Impfstoffen zukommt. Zum Glück hat der Bundesrat im Jahr 2020 mit der Notverordnung die Möglichkeit geschaffen, sich die Kompetenz einzuräumen, selbst Beschaffungstätigkeiten auszuüben. Ich gratuliere dem Bundesrat. Tatsächlich ist es dem Bundesrat und der Verwaltung bzw. dem Departement gelungen, rechtzeitig die besten Impfstoffe zu besorgen. Das war nur möglich, weil sich der Bundesrat eine auf sein Notverordnungsrecht gestützte Rechtsgrundlage gegeben hat. Wir haben diese Rechtsgrundlage in Artikel 3 des Covid-19-Gesetzes übernommen. Die betreffende Regelung ist aber zeitlich befristet. Die Kompetenz des Bundesrates, Beschaffungen zentral vorzunehmen, braucht eine gesetzliche Grundlage.

Der Bundesrat selbst schrieb in seiner Antwort auf die Motion schon im Jahr 2019, also noch vor der Pandemie, dass er bereit sei, den zentralen Einkauf von Impfstoffen zu prüfen. Der Bundesrat sagte also noch vor der Pandemie, dass zentrale Einkäufe unter bestimmten Voraussetzungen und beim Vorliegen von bestimmten Schwierigkeiten sinnvoll wären. Es [PAGE 61] geht nicht darum, nur mit einem Produzenten Verträge abzuschliessen. Es geht auch nicht darum, dass man eine bestimmte Anzahl von Impfstoffen einkauft. Vielmehr sollen die nötigen Einkäufe gemäss den sich zu diesem Zeitpunkt aufdrängenden Voraussetzungen getätigt werden - so, wie das übrigens auch andere Länder tun. Ich denke an Österreich, Holland und das Vereinigte Königreich. Wir sollten jetzt, nach den Erfahrungen in der Pandemie, dem Bundesrat nicht die Möglichkeit versperren, diese Frage zu prüfen.

Wie der Sprecher der Mehrheit ausgeführt hat, bekommen wir im Verlauf der nächsten Monate einen Bericht. Ich gehe davon aus, dass in diesem Bericht die Frage des zentralen Einkaufs auch enthalten sein wird. Wenn Sie nun heute diese Motion nicht annehmen - im Nationalrat hat sie eine grosse Mehrheit angenommen -, so treffen Sie einen Entscheid, bevor die Grundlage zu diesem Entscheid, der Bericht des Bundesrates, vorliegt.

Dementsprechend denke ich, dass wir gut beraten sind, wenn wir hier dem Beschluss des Nationalrates folgen und diese Motion annehmen. Damit sollte der zentrale Einkauf eben - und das ist wichtig - unabhängig von einer Pandemie möglich sein, denn es gibt ja auch Notlagen, die die Voraussetzungen einer Pandemie nicht erfüllen.

Ich beantrage im Namen der Minderheit der Kommission, die Motion anzunehmen.