Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Gentech-Moratorium bis 2025 zu verlängern. Am 23. September 2021 ist der Nationalrat dem Antrag des Bundesrates gefolgt, und zwar mit 144 zu 35 Stimmen. Gleichzeitig hat er damals nebst dem Postulat Chevalley 20.4211 zusätzlich ein Kommissionspostulat mit dem Auftrag angenommen, belastbare Informationen als Grundlage für gute Entscheide zu beschaffen. Das war der Stand im September letzten Jahres. Der Ständerat hat nebst den beiden bereits angenommenen Postulaten noch ein weiteres Postulat seiner WBK angenommen und damit den Auftrag erteilt, Züchtungsverfahren mit Genom-Editierung zu prüfen und entsprechende Grundlagen auszuarbeiten.

Diese drei Prüfaufträge, die Sie und der Ständerat uns erteilt haben, werden also im Moment bearbeitet. Sie haben dem Bundesrat den Auftrag gegeben, zu den verschiedenen Fragen, die sich hier unter anderem auch zur Genom-Editierung stellen, entsprechende Prüfungen vorzunehmen und Ihnen die Resultate vorzulegen. Gleichzeitig zu seinem Prüfauftrag hat der Ständerat aber mit Stichentscheid des Präsidenten auch noch einen weiteren Entscheid gefällt, nämlich das bestehende Moratorium aufzuweichen. Das heisst, es werden nicht zuerst die Resultate der Prüfungen abgewartet, sondern es wird sogleich auch noch das bestehende Moratorium aufgeweicht. Gentechnisch veränderte Organismen, die keine Fremd-DNA enthalten, sollen nicht mehr dem Moratorium unterstellt sein. Damit würde der materielle Geltungsbereich des Moratoriums nach Artikel 37a für den Zeitraum 2022-2025 im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates erheblich eingeschränkt. Deshalb lehnt der Bundesrat diese Änderung ab.

Der Ständerat hat ausserdem neue Anforderungen an die Bewilligung des Inverkehrbringens von Organismen aus neuen gentechnischen Verfahren, die keine Fremd-DNA enthalten, festgelegt. Organismen aus neuen gentechnischen Verfahren, die keine Fremd-DNA enthalten, sollen bewilligt werden können. Bevor überhaupt allfällige Gesuche beurteilt werden können, müssen die neuen Anforderungen allerdings zuerst noch entwickelt werden. Da die Regelung des Ständerates auf die Dauer des Moratoriums beschränkt ist, ist es wenig wahrscheinlich, dass der Genehmigungsprozess während dieser Zeit überhaupt eingeleitet werden kann. Wie gesagt, der Ständerat hat zusätzlich ein Postulat angenommen, das Prüfungen in diesem Bereich eigentlich erst auslöst.

Jetzt haben wir also drei Postulate bzw. drei Prüfaufträge. Sie erwarten die entsprechenden Berichte, und gleichzeitig sind Sie schon am Legiferieren.

Ihre Kommission hat am 28. Januar dieses Jahres den Beschluss des Ständerates zu einer Aufweichung des Moratoriums diskutiert. Ihre Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dem Ständerat nicht zu folgen. Sie sieht vielmehr einen anderen Weg vor. Sie beantragt Ihnen bei Artikel 37a, dass der Bundesrat für Pflanzen, die mit neuen Methoden gezüchtet werden und denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wird, bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung schaffe und der Bundesversammlung diesen entsprechend vorlege. Die neuen Züchtungstechnologien sollen gegenüber den herkömmlichen einen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten aufweisen müssen. Dann gibt es noch drei Minderheitsanträge, die ebenfalls zur Diskussion stehen.

Ich äussere mich gerne zum Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit: Grundsätzlich begrüsst der Bundesrat, dass Ihre Kommissionsmehrheit die aktuelle Moratoriumsregel jetzt verlängern will. Der Bundesrat ist aber skeptisch, da mit dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit auch bereits das Ziel der laufenden Prüfarbeiten ins Gesetz geschrieben werden soll. Sie wollen also etwas prüfen lassen, und gleichzeitig schreiben Sie schon ins Gesetz, was gilt. Das ist vom Zeitablauf her etwas schwierig. Die Kommissionsmehrheit möchte auch bereits jetzt vorschreiben, welche Art von Produkten aus den neuen gentechnischen Verfahren ab 2025 vereinfacht zugelassen werden soll, ohne über die dafür notwendigen Grundlagen zu verfügen. Diese haben Sie ja erst bestellt, weil sie ja noch nicht vorliegen.

Ich kann Ihnen versichern: Die Abklärungen und Prüfaufträge, die Sie dem Bundesrat gegeben haben, laufen, die entsprechenden Aufträge sind erteilt. In diesem Rahmen prüfen wir ebenfalls das Potenzial dieser neuen Technologien. Zudem trifft auch die EU, das haben Sie gehört, entsprechende Abklärungen. Ich denke, es ist für die Akzeptanz der neuen Produkte in der Bevölkerung vertrauensbildend, wenn Sie die Resultate der Abklärungen abwarten. Sie wollten zuerst ja die Abklärungen machen, bevor Sie Entscheide über die Zulassung der neuen Technologien fällen. Der Bundesrat möchte zuerst solide Grundlagen, bevor solche Entscheide gefällt werden. Die Folgeregelungen sollen dann gestützt auf die Ergebnisse der drei Postulate, die Sie angenommen haben, erarbeitet werden. Der Bundesrat wird dem Parlament innert der vorgesehenen Frist eine neue Vorlage vorlegen, die sich auf die laufenden Prüfaufträge abstützt.

Die Minderheitsanträge I und II stehen in Verbindung mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit und sollen diesen ergänzen. Aus Sicht des Bundesrates sind diese bereits Bestandteil der erteilten Prüfaufträge und deshalb nicht notwendig. Der Bundesrat beantragt Ihnen also, bei Ihrer ursprünglichen Entscheidung vom letzten Dezember zu bleiben, die Sie mit grosser Mehrheit gefällt haben. Die entsprechenden Prüfaufträge haben Sie überwiesen, diese sind im Gang, die Grundlagen und, basierend darauf, auch eine Anpassung der Gesetzgebung werden Ihnen vorgelegt.

Deshalb bittet Sie der Bundesrat, den Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit abzulehnen und den Antrag der Minderheit III anzunehmen.

Ich möchte gerne noch etwas zum Beschluss des Ständerates bezüglich des Inkrafttretens der Vorlage sagen. Der Ständerat hat beschlossen, die neue Moratoriumsbestimmung rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Der Bundesrat unterstützt wie auch Ihre vorberatende Kommission diesen Beschluss. Eine solche Regelung trägt nämlich auch zur Rechtssicherheit bei.

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-02 | Lexipedia | Lexipedia