Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-03
Wortprotokoll
Die Diskussion, die Sie gestern und heute führen, findet in einem besonderen Moment statt.
Auf der einen Seite tobt in der Ukraine ein Krieg, der uns fassungslos macht. Das Leid, das der ukrainischen Bevölkerung zugefügt wird, ist unermesslich. Dieser Krieg ist ein humanitäres Drama. Dieser Krieg wird sich aber auch auf die Energiepolitik auswirken, und zwar weltweit, auch in der Schweiz. Dieser Krieg wird sich auch auf die Versorgung mit Energie auswirken, und zwar weltweit, auch in unserem Land. Dieser Krieg führt uns unsere eigene Verwundbarkeit vor Augen. Unser Land ist zu über 60 Prozent von fossilen Energieträgern abhängig, und diese sind alle zu 100 Prozent importiert.
Auf der anderen Seite haben wir vor wenigen Tagen den neusten Bericht des Weltklimarates, also der Wissenschaft, zur Situation unseres Planeten angesichts der andauernden Klimaerwärmung erhalten. Die Feststellungen der Wissenschaft sind deutlich und unmissverständlich. Die Auswirkungen des Klimawandels treten viel schneller auf, sie sind zerstörerischer und weitreichender, als man vor zwanzig Jahren angenommen hat. Der Hunger nimmt zu, und das Wasser wird knapp. Das Zeitfenster, um dieser Entwicklung entgegenzutreten, schrumpft. Die Massnahmen, mit denen Mensch und Natur auf die Klimaveränderung antworten, werden immer teurer, je länger wir damit zuwarten.
Wir haben es mit einer Klimakrise zu tun, und wir sind energiepolitisch gefordert. Angesichts dieser grossen Herausforderungen, vor denen wir stehen, gibt es zwei Möglichkeiten, damit umzugehen. Entweder Sie suchen gemeinsam nach Antworten, nach konkreten Lösungen, oder Sie begnügen sich damit, Nein zu sagen. Der Bundesrat möchte mit all jenen zusammenarbeiten, die gemeinsam nach Lösungen suchen.
Es bringt uns nicht weiter, wenn wir Klima- und Energiepolitik gegeneinander ausspielen, im Gegenteil: Nachhaltig sind nur jene Massnahmen, die Klima- und Energiepolitik miteinander verbinden; nachhaltig sind nur jene Massnahmen, die [PAGE 146] unsere Bevölkerung bei diesen grossen Herausforderungen unterstützen; nachhaltig sind nur jene Massnahmen, welche die Innovationskraft unserer Wirtschaft nutzen. Diese grosse Transition kann dazu beitragen, und sie wird dazu beitragen, dass wir Arbeitsplätze, und zwar Arbeitsplätze mit Zukunft, in unserem Land sichern und schaffen können - und genau das wollen wir.
Heute haben Sie Ihre Position in Bezug auf eine Volksinitiative festzulegen, die das Netto-null-Ziel in der Bundesverfassung festlegen will; es soll bis 2050 erreicht werden. Der Bundesrat unterstützt die Erreichung des Netto-null-Ziels bis 2050. Er hat es übrigens schon festgelegt, bevor die Gletscher-Initiative eingereicht wurde. Der Bundesrat hat im Januar 2021 auch die entsprechende langfristige Klimastrategie vorgelegt.
Der Bundesrat schlägt Ihnen einen direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative vor. Dieser direkte Gegenentwurf verzichtet im Unterschied zur Initiative auf ein grundsätzliches Verbot fossiler Energieträger. Er ersetzt es durch eine Pflicht, den Verbrauch dieser Energieträger so weit wie möglich zu vermindern. Der Ersatz fossiler Energieträger soll sich zum einen an den technischen Möglichkeiten und an der wirtschaftlichen Tragbarkeit orientieren. Zum andern sollen Anwendungen für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung weiterhin möglich sein. Damit sind insbesondere Armee- und Polizeieinsätze gemeint, es geht aber auch um die Rettungsdienste, die Krankenversorgung und um Katastrophenhilfe.
Der Gegenentwurf des Bundesrates übernimmt den Grundsatz der Initiative, wonach die Klimapolitik auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet werden soll. Als Ergänzung dazu nimmt der Gegenentwurf des Bundesrates die besondere Situation von Berg- und Randgebieten auf. Er übernimmt ebenso den Grundsatz der Initiative, wonach die Klimapolitik namentlich die Instrumente der Innovations- und Technologieförderung nutzt. Ergänzend dazu führt der Gegenentwurf namentlich die Forschung auf, um ihrer herausragenden Bedeutung gebührend Rechnung zu tragen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und dem direkten Gegenentwurf zuzustimmen. Ich bitte Sie daher, dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.
Verschiedene Votanten - ich habe Ihnen in diesem Saal wahrscheinlich als Einzige die ganze Zeit zugehört - haben erwähnt, dass sie lieber einen indirekten Gegenvorschlag möchten, also ein Gesetz, das nebst den Zielen, wie sie die Gletscher-Initiative vorsieht, auch konkrete Massnahmen beinhaltet. Der Bundesrat kann sich diesem Vorgehen anschliessen. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die Ziele festgelegt werden; dadurch wird Investitionssicherheit geschaffen, was für die Wirtschaft zentral ist. Wirtschaft und Bevölkerung müssen wissen, wo wir hingehen wollen, sie müssen diesen Pfad kennen.
Klima- und energiepolitische Massnahmen sind oft sehr langfristige Investitionen. Wer heute eine Ölheizung durch eine Ölheizung ersetzt, wird im Jahr 2042 voraussichtlich immer noch mit Öl heizen. Wie wollen Sie im Jahr 2050 bei netto null ankommen, wenn Sie dort, wo die Alternativen schon heute vorhanden sind, wie z. B. beim Heizen, nicht bereits auch heute umschwenken?
Ich sage noch etwas zur erwähnten Ölheizung: Es könnte ja auch etwas anderes eintreten, nämlich dass diese Ölheizung in ein paar Jahren gar nicht mehr betrieben werden kann, weil die Ölpreise nicht mehr bezahlbar sind - und dann war das eine klassische Fehlinvestition. Genau deshalb sind diese Ziele und Vorgaben so wichtig!
Dem Bundesrat ist es aber ebenfalls wichtig, dass Sie konkrete Massnahmen beschliessen. Denn das Netto-null-Ziel 2050 kann man nicht erreichen, wenn es uns nicht gelingt, den CO2-Ausstoss bis 2030 mindestens zu halbieren. Das heisst, die nächsten Jahre sind für das Netto-null-Ziel 2050 entscheidend. Der Bundesrat unterstützt es deshalb, wenn Sie die Klimaziele in die Bundesverfassung oder ins Gesetz schreiben. Wichtig ist einfach, dass Sie es tun.
Noch diesen Sommer wird Ihnen der Bundesrat eine Vorlage mit konkreten Massnahmen bis 2030 unterbreiten, mit denen wir sicherstellen können, dass sich die Klimaziele 2030 erreichen lassen. Es ist klar: Wir brauchen auch nach dem Jahr 2030 noch konkrete Massnahmen, aber wichtig ist, dass es jetzt vorwärtsgeht. Wir haben Zeit verloren - Zeit, die wir eigentlich nicht haben. Wir haben Zeit verloren, die wir unseren Kindern und Grosskindern stehlen, wenn wir jetzt nicht rasch vorwärtsmachen.
Vorwärtsmachen müssen wir auch in der Energiepolitik. Auch hier haben wir Zeit verloren. Unser Land hat sich in den letzten zehn Jahren vor allem auf Importe verlassen. Es hat sich zu sehr auf Importe verlassen, Importe von Strom, Importe von Öl, Importe von Gas, Importe von Uran. Die Dekarbonisierung und der damit verbundene steigende Strombedarf sind aber nicht nur Aufgaben der Schweiz. Auch andere Staaten stehen vor diesen ganz genau gleichen Aufgaben. Deshalb stellt sich gerade beim Strom die Aufgabe, dass wir mehr einheimischen Strom produzieren. Übrigens: Auf Wasserstoff zu setzen, auf Methan zu setzen, auf synthetische Treibstoffe zu setzen - das sind alles gute und wichtige Ideen und auch Massnahmen, die wir ergreifen. Aber für all das braucht man mehr Strom, braucht man mehr Überschussstrom. Darum kommt man nicht herum.
Wie das geht, wie wir die Stromproduktion in der Schweiz ausbauen und die Stromeffizienz steigern können, das hat der Bundesrat in den letzten drei Jahren klar und deutlich aufgezeigt. Es würde wahrscheinlich niemand in diesem Saal behaupten, der Bundesrat sei ein links-grünes Gremium.
Erstens hat Ihnen der Bundesrat ein Energiegesetz vorgelegt, damit Sie die erneuerbaren Energien weiterhin fördern können und sie auch effizienter fördern können. Die Wasserkraft ist und wird das Rückgrat der schweizerischen Stromversorgung bleiben. Sie kann ideal mit Sonne, mit Wind, mit Biomasse ergänzt werden. Sie haben dieses Gesetz bereits im letzten Herbst verabschiedet. Das war gut, das war wichtig. Wir werden dieses Gesetz schon bald in Kraft setzen können. Die Bevölkerung und die Wirtschaft wollen in diese Richtung gehen, sie haben das bestätigt, indem sie in den letzten beiden Jahren zweimal einen Rekord beim Zubau von Fotovoltaik aufgestellt haben. Man sieht es, auch die Bevölkerung wartet und will in diese Richtung gehen.
Zweitens hat Ihnen der Bundesrat ein Stromversorgungsgesetz vorgelegt, das den Zubau von Winterstrom vorsieht, von Strom, der mit der Speicherwasserkraft im Winter sicher abrufbar ist. Wir wollen dort vor allem auf die Speicherwasserkraft setzen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, auch andere Möglichkeiten vorzusehen. Die Projekte sind vorhanden; Herr Nationalrat Rösti hat sie vorhin erwähnt. Am runden Tisch wurden sie, ich sag es jetzt mal so, von Herrn Rösti und Frau Nationalrätin Schneider Schüttel und den Kantonen gemeinsam symbolisch verabschiedet. Das ist ein wichtiger Schritt, um zu zeigen, dass wir ohne Abbau beim Umweltschutz, ohne Abbau beim Gewässerschutz, ohne Abbau bei der Biodiversität fünfzehn Projekte realisieren können, mit denen wir 2 Terawattstunden Strom zubauen können, die im Winter sicher abrufbar sind.
Dieses Stromversorgungsgesetz, mit dem wir genau in diese Richtung gehen wollen, ist nun seit zehn Monaten im Parlament hängig. Ich hoffe, dass wir jetzt auch dort rasch vorwärtsmachen. Wir brauchen diese Grundlagen, damit nachher auch investiert wird.
Drittens hat der Bundesrat eine Vorlage zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für grosse Wasserkraft- und Windkraftanlagen in die Vernehmlassung gegeben. Wenn ich heute sehe, wer alles jetzt schon wieder irgendeinen Vorbehalt anmeldet, weil man hier vielleicht nicht einverstanden ist oder dort vielleicht nicht einverstanden ist, dann muss ich Ihnen sagen: Man muss sich nicht wundern, wenn es dann weiterhin zwanzig, dreissig Jahre geht, bis irgendeine Anlage bewilligt werden kann. Ich bitte Sie - und ich mache hier einen Appell an all diejenigen, die auch heute und gestern gesagt haben, es müsse vorwärtsgehen -: Sie müssen irgendeinmal fähig und willig sein, sich zusammenzuraufen und nicht bei jedem Spezialinteresse zu sagen, ja, hier schon, aber [PAGE 147] dort nicht. Diese Beschleunigungsvorlage wird absolut zentral sein, damit die Anlagen, die wir brauchen und auch in unserem Land bauen können, tatsächlich gebaut werden, aber nicht in zwanzig und nicht in dreissig Jahren, sondern möglichst bald. Wir werden die Vorlage ins Parlament bringen, und dann ist es an Ihnen, kohärent zu dem, was Sie heute gesagt haben, zu entscheiden, wenn es darum geht, die richtigen gesetzlichen Grundlagen zu verabschieden.
Viertens hat der Bundesrat einen Entscheid gefällt in Bezug auf die Versorgungssicherheit in ausserordentlichen Notsituationen. Sie wissen, dass die Elcom mit dem Anliegen an den Bundesrat herangetreten ist und auch ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet hat. Es geht um die Absicherung im Winter für eine ausserordentliche Notsituation. Die Elcom hat dem Bundesrat ein Konzept vorgelegt, das zwei Elemente enthält: Sie schlägt erstens eine Wasserreserve vor. Eine Wasserreserve bedeutet, dass wir im Herbst Speicherwasserkraft reservieren, damit wir sicher abrufbaren Strom haben, falls wir Ende Winter für eine gewisse Zeit zusätzlichen Strom bräuchten. Der Bundesrat hat entschieden, dass er das Konzept für diese Wasserreserve auf dem Verordnungsweg verabschieden will, damit die Reserve bereits nächsten Winter funktionieren kann. Im nächsten Winter wird die Wasserreserve funktionieren. Die Elcom hat in ihrem Konzept ergänzend einen zweiten Absicherungsvorschlag gemacht, nämlich den Bau von zwei bis drei Gaskraftwerken.
Ich möchte doch noch etwas zu Aussagen anmerken, die ich gestern gehört habe. Ich weiss nicht, ob Sie nicht so gut informiert sind oder ob Sie etwas falsch verstanden haben. Gemäss dem Konzept der Elcom sollten wir, ergänzend zur Wasserreserve, zwei bis drei Gaskraftwerke bauen, die wir möglichst nie brauchen. Es geht um eine Rückversicherung. Die Elcom sagt, man sollte diese Gaskraftwerke bauen, und zwar so, dass man sie möglichst nie braucht. Es ist also weder eine neue Gasstrategie noch sonst etwas. Wenn Sie wollen, dass man diese Gaskraftwerke nie braucht, dann helfen Sie jetzt, die erneuerbaren Energien auszubauen. Helfen Sie dort, wo wir Energieverschwendung stoppen können. Ich spreche hier jetzt von den Elektrowiderstandsheizungen, die ja vor allem im Winter Strom brauchen. Es ist wichtig, dass wir dort, wo wir mehr Strom brauchen, tatsächlich vorankommen und rasch einen Entscheid fällen können.
Kohärenz heisst, nicht nur zu sagen, was nicht geht und was man nicht will, sondern auch zu handeln und unterstützend zu wirken, wenn die Lösungen auf dem Tisch liegen. Die Bevölkerung erwartet von uns und von Ihnen, dass wir uns zusammenraufen und jetzt konkrete Massnahmen beschliessen und auch umsetzen.
Ich komme zu den Fragen, die heute in der Detailberatung zur Diskussion stehen, und äussere mich dazu namens des Bundesrates wie folgt: Beim Bundesbeschluss 1 unterstützt der Bundesrat die Kommissionsmehrheit. Diese empfiehlt die Ablehnung der Gletscher-Initiative und die Unterstützung des direkten Gegenentwurfes. Beim Bundesbeschluss 2 empfiehlt Ihnen der Bundesrat ebenfalls, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Bei Artikel 197 Ziffer 13 Absatz 2 kann sich der Bundesrat dem Einzelantrag Romano anschliessen. Der Einzelantrag Romano ist gegenüber dem Mehrheitsentscheid der UREK-N vorzuziehen, weil er mit der gleichmässigen Reduktion ein Element des Bundesratsentwurfes, nämlich die lineare Absenkung, wieder hervorholt. Ausserdem ergänzt er mit dem Potenzial und den Ausgangslagen der einzelnen Wirtschaftszweige Elemente, die der Bundesrat bei der langfristigen Klimastrategie für die Sektorziele bereits berücksichtigt hat.
Es ist aber so, dass der Einzelantrag Romano weniger ambitioniert als der Entwurf des Bundesrates ist; der Bundesrat spricht von einer "mindestens" linearen Absenkung. Wichtig ist aber - das ist eine zentrale Aussage der Wissenschaft -, dass die Absenkung jetzt vorwärtsgeht und dass man damit nicht länger zuwartet.
Zum Einzelantrag Pult zu Artikel 74a Absatz 4: Der Bundesrat kann diesen insofern unterstützen, als er in die Richtung geht, die auch der Bundesrat vorsieht. Der Bundesrat will die Situation der Berg- und Randregionen "berücksichtigen", der Einzelantrag Pult will sie "unterstützen"; ich denke, das geht in die gleiche Richtung. Sie werden beim indirekten Gegenentwurf, den Sie alle ja - im Moment zumindest - unterstützen, diese Bestimmung sicher noch einmal anschauen. Sie geht in die Richtung, die sich auch der Bundesrat überlegt hat.
Zum Einzelantrag Nordmann zu Artikel 197 Ziffer 13 Absatz 3 möchte ich Folgendes sagen: Der Bundesrat will den Heizungsersatz auch beschleunigen. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass wir bei den Elektrowiderstandsheizungen Bedarf haben, aber bei den fossilen Heizungen natürlich auch. Wir wollen den CO2-Ausstoss senken und weniger Strom verschwenden. Der Bundesrat hat im CO2-Gesetz, das zurzeit in Vernehmlassung ist, ebenfalls einen beschleunigten Heizungsersatz vorgesehen. Der Vorschlag des Bundesrates ist aber etwas bescheidener als derjenige von Nationalrat Nordmann. In diesem Sinne kann ich sagen, er geht in die gleiche Richtung. Der Bundesrat wird Ihnen aber weniger finanzielle Mittel beantragen. Der Einzelantrag Nordmann sieht etwas mehr vor. Beide Varianten sehen auch eine Befristung vor, damit es jetzt rasch vorwärtsgeht.
Das sind die Äusserungen des Bundesrates.