Schmid Martin · Ständerat · 2022-03-03
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-03
Wortprotokoll
Beim letzten Geschäft des heutigen Tages geht es darum, dass wir zu entscheiden haben, ob wir die Motion der Schwesterkommission, der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, annehmen wollen oder nicht.
Der Nationalrat hat diese Motion mit 101 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen am 13. März 2019 angenommen. Der Bundesrat hatte schon am 7. November 2018 die Annahme der Motion beantragt. Im Text der Motion wird darauf hingewiesen, dass in der heutigen Ausgangslage der Beteiligungsabzug, so, wie er eine privilegierte Stellung der Banken vorsieht, eben nur für die systemrelevanten Banken anwendbar ist. Der Bundesrat hat dann in der Botschaft von 2018 auf Seite 1276 erklärt, dass er bereit sei, die Ausdehnung desselben Mechanismus auch auf andere Branchen zu prüfen und das innerhalb der Verrechnungssteuergesetzgebung zu machen. Der Bundesrat sollte gemäss dieser Motion aber auch beauftragt werden, die Arbeiten an der Verrechnungssteuergesetzgebung wieder aufzunehmen. So weit zum Text.
Hier greift dann auch die Minderheit an. Sie weist nicht zu Unrecht darauf hin, dass die Verrechnungssteuergesetzgebung erfolgt sei, und sagt damit, dass wir damals das Thema im Rahmen der Verrechnungssteuergesetzgebung nicht aufgenommen hätten. Die Mehrheit geht demgegenüber mehr vom Inhaltlichen aus und vertritt immer noch die Position, dass die Nichtgleichbehandlung, die systematische Privilegierung der systemrelevanten Banken, immer noch besteht und dass das auch aufgrund der verfassungsrechtlichen Hinweise, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen habe, anzugehen sei. Deshalb hat die Mehrheit entschieden, dass man den Bundesrat mit dieser Motion beauftragen sollte, weiterhin an der Erreichung des Ziels zu arbeiten. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die Berechnung des Beteiligungsabzuges so anzupassen, wie es auch der Titel der Motion wiedergibt, damit alle Branchen von diesem Mechanismus profitieren können, der heute nur für systemrelevante Banken gilt.
Warum hat man das in der Verrechnungssteuergesetzgebung nicht aufgenommen? Mit ein Grund waren die möglichen Steuerausfälle, die sich abgezeichnet haben. Die Kommissionsmehrheit hat demgegenüber hier darauf hingewiesen, dass wir jetzt mit der OECD-Mindestbesteuerung so oder so eine neue Vorlage erhalten werden, die die Gewinnsteuer umfassend neu regeln wird, zumindest für grössere Unternehmungen, und dass es angezeigt ist, dieses Thema im Rahmen der OECD-Besteuerung nochmals aufzunehmen. Nach Auffassung der Mehrheit kann eine solche steuerrechtliche Ungleichbehandlung der verschiedenen Branchen nicht hingenommen werden.
Es ist auch unbestritten, und der Bundesrat hat es immer bestätigt, dass das heutige System des Beteiligungsabzuges zu einer Doppelbelastung führen kann und dass diese Doppelbelastung grundsätzlich zu vermeiden wäre, weil die Schweiz eben keine Freistellung dieser Gewinne kennt, wie das andere Länder tun. Die Minderheit weist demgegenüber darauf hin - Kollege Roberto Zanetti wird dies noch sagen -, dass eben der Wortlaut anders sei; wenn schon, hätte man das Thema über ein Postulat aufnehmen müssen. Ausserdem hätten die Räte die Vorlage bei der Verrechnungssteuergesetzgebung nicht behandelt.
Aus Sicht der Mehrheit ist darauf hinzuweisen, dass wir bei der Verrechnungssteuergesetzgebung eben nicht das Gesetz über die direkte Bundessteuer angepasst haben, das jetzt auch bei der OECD-Besteuerung nochmals kommen wird. Wir sind der Auffassung, dass der Bundesrat mit diesem Auftrag betraut werden sollte. Er könnte es ja so oder so im Rahmen der OECD-Besteuerung machen. Aber mit der Annahme dieser Motion gibt man dem Bundesrat einen Hinweis, dass dieses Thema im Rahmen der OECD-Neuregelung der Unternehmensgewinnbesteuerung noch[NB]einmal[NB]angeschaut[NB]werden[NB]sollte. Das ist die Position der Mehrheit.
Wir beantragen mit dem Nationalrat und dem Bundesrat die Annahme der Motion. Die Kommission hat mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden. Die Minderheit wird von Kollege Zanetti vertreten.