Lexipedia

Michel Matthias · Ständerat · 2022-03-03

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-03

Wortprotokoll

Mit nur 24 zu 20 Stimmen hat unser Rat in der letzten Session der Fassung des Bundesrates zugestimmt. Der Nationalrat hält nun, wir haben es gehört, zum zweiten Mal an der Streichung dieses Kapitels über die Ombudsstellen fest. Ich bitte Sie, diese Differenz im Sinne des Antrages der Mehrheit unserer WAK zu bereinigen und somit dem Nationalrat zu folgen. Wenn die Differenz bestehen bleiben würde, wenn man die Bestimmungen drinbehalten wollte, müsste man ehrlicherweise auch eine ordentliche Detailberatung machen. Es sind ungefähr vierzig Absätze, die es da noch zu beraten gäbe - das einfach als Hinweis.

Ich möchte noch auf zwei, drei Aspekte hinweisen, die noch nicht erwähnt worden sind. Selber bin ich vom Wert der Mediations- und Ombudsverfahren stark überzeugt. Ich präsidiere die vorerwähnte Stiftung "Ombudsman" der Privatversicherungen und der Suva. Damit ist auch meine Interessenbindung offengelegt. Selber habe ich vor rund zwanzig Jahren eine Mediationsausbildung gemacht. Ich war Schlichter für Arbeitsrecht im Kanton Zug. Deshalb habe ich einige Erfahrung.

Meine Erfahrung ist: Mediations- und Ombudsverfahren sind dann zielführend, wenn sie freiwillig sind - hier geht es um eine Pflicht -, und vor allem dann, wenn die unerfahrenen Rechtsuchenden schnell, unbürokratisch und niederschwellig an ein Verfahren kommen und dieses schnell bewältigt werden kann. Aus dieser Erfahrung heraus meine ich, dass die jetzt vorgesehene Regulierung des gesamten Marktes in vierzig Absätzen überschiessend ist und die erwähnte Unkompliziertheit und Niederschwelligkeit bestehender Ombudsverfahren gefährdet. Ich komme darauf zurück.

Erstens sagt man - das wurde, das ist ja schön, auch heute wieder erwähnt -, dass die bestehenden Ombudsstellen der Versicherungen und Krankenkassen sehr gut funktionieren würden. Wegen ihnen braucht man die Regulierung nicht. Aber sie werden jetzt von einer Regulierung erfasst. Diese ist neu. Wenn man das Gefühl haben sollte, es werde jetzt eine bestehende Regelung einfach noch ergänzt, eine Lücke für die Unabhängigen geschlossen, dann wäre das falsch. Bisher war das Ombudswesen im Privatversicherungsbereich nicht geregelt. Das Problem ist jetzt, dass es eben auch für uns, für die funktionierenden Ombudsstellen, unerwünschte Folgen gibt.

Der Bund führt neue Regulierungen ein, Rapportierungspflichten für die Ombudsstellen, Informationspflichten, Zusammenarbeitspflichten. Der Bund muss kontrollieren, ob die bisher klaglos funktionierenden Ombudsstellen - ich zitiere den Gesetzentwurf - "unparteiisch, transparent und effizient" arbeiten. Wir legen dann Statistiken vor, wie viele Fälle wir behandelt und in welchen Fällen wir wie schnell und wie gehandelt haben. Die Umsetzung dieser Anforderungen wird dann wahrscheinlich von der Aufsicht überprüft. Es gibt also neue Aufsichtsinstrumente, neue Verfahren, eine Beschäftigung des Staates. Das ist neu für alle Ombudsstellen, auch für die bestehenden.

Und jetzt kommt das Schwierigste, das irgendwie unter dem Radar durchgeht: Die Schlussbestimmungen enthalten noch Änderungen der Zivilprozessordnung, einerseits in Artikel 199 Absatz 2 Buchstabe d ZPO und andererseits mit dem Verweis auf Artikel 82b Absatz 2 VAG. Das Schlichtungsverfahren kann neu Teil eines Zivilprozesses werden, nämlich dann, wenn man statt zum Friedensrichter zur Ombudsstelle geht, was neu eben möglich ist. Damit wird dieses Ombudsverfahren aber zum ersten Schritt in den Zivilprozess.

Wenn ich als Beklagter in einem Zivilprozess bei einem Friedensrichter oder bei der Ombudsstelle meinen Anwalt mitnehmen will, dann ist das nachvollziehbar. Aber heute funktionieren unsere Verfahren eben deshalb auch schnell, kostenlos und niederschwellig, weil wir keine professionelle Rechtsschutzversicherung, keine Anwälte und Anwältinnen im Verfahren haben. Das wird so auch akzeptiert. Nun habe ich aber Angst - und es hat mir noch niemand sagen können, dass dies dann nicht der Fall sei -, dass wir dann in Zukunft auf Stufe Ombudsverfahren ein Anwaltsbusiness haben. Damit wird es aufwendiger, komplizierter, teurer, also genau das Gegenteil von dem, was man eigentlich will.

Noch ein zweiter Punkt: Wenn man diese negativen Folgen in Kauf nehmen will, dann geht es noch um die berühmte Lücke bei der ungebundenen Vermittlung von Versicherungen, die nun ins Recht gefasst werden sollen. Sie werden auch unbestrittenermassen ins Recht gefasst: Es gibt in den Artikeln 41 und 44 eine Reihe von Verpflichtungen zum Missbrauchsschutz, die jetzt unbestrittenermassen beschlossen werden. Die Vermittlungspersonen dürfen nur tätig werden, wenn sie sich registrieren lassen. Die Registrierung setzt einen guten Ruf, eine ausgewiesene Ausbildung, einen Nachweis der Erfahrung und der Fähigkeiten sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus. Die Versicherungsunternehmen ihrerseits dürfen nur mit registrierten Brokern, also mit solchen, die alle diese Voraussetzungen erfüllen, zusammenarbeiten. Damit ist präventiv ein grosser Kundenschutz verbunden.

Drittens noch zur Haftpflichtversicherung: Man tut jetzt so, als ob die Kunden den Brokern schutzlos ausgeliefert seien. Doch haben 50 Prozent der Haushalte eine Rechtsschutzversicherung, die ihnen dann auch hilft. Für den Rest muss man sich vergegenwärtigen, dass die Broker haftpflichtversichert sind; sie müssen, gestützt auf das Gesetz, eine Haftpflichtversicherung haben. Die allermeisten Probleme, die Kunden haben, enden in finanziellen Ansprüchen. Damit ist automatisch die Haftpflichtversicherung der Broker involviert, und diese Haftpflichtversicherungen wiederum - wir haben es gehört - sind bei Ombudsstellen angeschlossen. Der Zugang zu den Ombudsstellen ist also auch über die Versicherung der Broker gegeben.

Fazit: Ich habe es erwähnt, ich empfinde die Regelung, die für die ganze Branche und auch für die klaglos ablaufenden Verfahren vorgeschlagen wird, als überflüssig und überschiessend. Und bei den unabhängigen Brokern, so meine ich, gibt es kaum mehr eine echte Lücke, denn diese wird durch strenge präventive Vorschriften für die Versicherungsvermittler geschlossen. Der Kundenschutz ist einerseits durch die behördliche Aufsicht nachgelagert gewährt. Wenn zum Beispiel Broker ihre Aufsichtspflichten, Informationspflichten, Dokumentationspflichten nicht erfüllen, kommt die Aufsicht. Andererseits gibt es den Zugang über die Haftpflichtversicherungen, die Ombudsstellen angeschlossen sind. Echter Handlungsbedarf scheint mir eigentlich nicht mehr gegeben zu sein.

Ich bitte Sie somit, gemäss "Vom Geist der Gesetze", also nach "De l'Esprit des Lois" von Montesquieu, zu handeln, der bekanntlich gesagt hat: "Lorsqu'une loi n'est pas nécessaire, il est nécessaire de ne pas faire de loi." Also: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen" - das zuhanden der jungen Auszubildenden auf der Tribüne -, "dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen."

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der WAK zustimmen.