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preparatory:AB 296629

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-07

Wortprotokoll

Mit der Motion Salzmann 19.3154, übernommen von Herrn Zuberbühler, wurde der Bundesrat beauftragt, zu beurteilen, ob der Verkauf der Ruag Ammotec insbesondere aus Gründen der Versorgungssicherheit gestoppt werden sollte. Der Bundesrat kam dabei zum Schluss, dass die Beteiligung des Bundes an der Ammotec für die Sicherstellung der Munitionsversorgung der Schweizer Armee nicht relevant ist. Die Armee bezieht Kleinkalibermunition und Handgranaten von der Ammotec. Munition grösserer Kaliber bezieht die Armee grösstenteils aus dem Ausland. Die Produktion der Kleinkalibermunition erfolgt im internationalen Verbund. Dafür ist die Ammotec auf den Import von Rohstoffen wie Kupfer und Zink sowie von Halbfabrikaten wie Pulver und Zünder angewiesen. Eine autarke, vom Ausland unabhängige Produktion und Versorgung ist mit den vorhandenen Mitteln somit gar nicht möglich. Dies gilt auch, wenn die Ammotec dem Bund gehört. Die Armee muss daher entsprechend vorbereitet sein, um auch in ausserordentlichen Lagen genügend Munition zu haben; dies stellt sie mit der entsprechenden Lagerhaltung sicher.

Die Ammotec ist Marktführerin im europäischen Markt für Kleinkalibermunition und breit aufgestellt. Ein neuer Eigentümer hat somit ein grosses wirtschaftliches Interesse, den Standort Thun weiter zu betreiben. Als zusätzliche Sicherheit wird der Verkauf nur an einen westlichen Käufer - also einen Käufer aus Europa, Nordamerika, Australien - erfolgen und mit der Auflage versehen, dass dieser bereit ist, den Standort Thun weiter zu betreiben. Aus den dargelegten Gründen haben sich der Bundesrat und auch das Parlament dafür entschieden, die Ammotec zu verkaufen. Der Krieg in der Ukraine ändert an dieser Einschätzung nichts. Die Versorgungssicherheit der Armee wird nicht durch die Bundesbeteiligung an der Ammotec gewährleistet, sondern durch Versorgungsmassnahmen.

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