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Mäder Jörg · Nationalrat · 2022-03-07

Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-03-07

Wortprotokoll

Lästige Werbung ist ein Übel des Informationszeitalters. Auf allen Kanälen werden wir immer aggressiver angegangen, damit wir neue Produkte kaufen. Der bekannteste Kanal ist die E-Mail mit unzähligen Spam-Nachrichten. Zum Glück ist die Technik fähig, einen grossen Teil hiervon auszufiltern. Beim Telefon ist dies ungleich schwieriger. Es gibt kaum jemanden, der nicht schon nervende Werbeanrufe erhalten hat, teils unverblümt kaltschnäuzig, teils billig, teils als harmlose Umfrage getarnt.

Eine Branche, die Telefonanrufe zwecks Kaltakquise sehr intensiv nutzt, sind die Krankenversicherungen. Der Unmut der Bevölkerung stieg rasch an und mündete unter anderem in den Motionen 17.3956 und 17.3964, "Keine unverhältnismässigen Ausgaben für Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung". Die SGK des Ständerates hat deren Anliegen in Form der Kommissionsmotion 18.4091, "Krankenkassen. Verbindliche Regelung der Vermittlerprovisionen, Sanktionen und Qualitätssicherung", aufgenommen. Ziel ist es, eine verbindliche Branchenlösung zu ermöglichen, die die Thematik der Kaltakquise, der Qualität und der Provisionen umfasst. Der Nationalrat hat den Geltungsbereich um die Zusatzversicherungen erweitert, und mit der Zustimmung seitens des Ständerates im Sommer 2019 wurde der Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt.

Natürlich hat die Branche selber das Thema und insbesondere die politischen Vorstösse auch bemerkt. Als Konsequenz daraus hat sie eine interne Branchenvereinbarung ausgearbeitet, die genau dieses Anliegen aufnimmt. Sie ist seit Januar 2021 in Kraft. Die Wirkung ist durchaus schon spürbar. Gab es zuvor rund 300 Klagen pro Jahr, sank die Zahl nun auf 80. Die Vereinbarung ist übrigens im Internet auffindbar unter dem Titel "Branchenvereinbarung Vermittler" und regelt in zwölf Punkten die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung.

Ein Grundproblem dieser Vereinbarung ist aber, dass sie zwischen Privaten getroffen wurde und es daher von sich aus keine Allgemeinverbindlichkeit gibt. Versicherer müssen sie nicht unterschreiben. Wer sich also an die neuen Regeln hält, hat den Aufwand, während die anderen immer noch mit nervenden Anrufen auf Kundenfang gehen. Daher haben nicht nur die Bevölkerung und die Politik ein Interesse an einer gesetzlichen Regelung, sondern die Branche an sich oder zumindest eine Mehrheit der Firmen.

Wir haben also die Situation, dass es einerseits Regelungen aufseiten der Branche und andererseits auch aufseiten des Gesetzgebers braucht. Ein zentrales Element der Diskussion in der SGK des Nationalrates war denn auch die Frage, wo genau das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Playern liegt. Es gab sowohl Stimmen, die eine stärkere Involvierung des Bundes forderten, als auch solche, die auf mehr Zurückhaltung pochten.

Insgesamt hat die Mehrheit der Kommission die Vorlage des Bundesrates als angemessen betrachtet und bittet Sie daher, weitgehend dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Einzige Ausnahme ist die Thematik "interne Vermittler versus Broker". Diesen Punkt behandeln wir in Block 1 bei der dritten Abstimmung.

Kern der Vorlage ist die Möglichkeit für Versicherer, eine Vereinbarung abzuschliessen, und die Aufzählung von Punkten, die darin geregelt werden können. Diese umfassen Telefonwerbung, Callcenter, Ausbildung der Vermittler, deren Entschädigung sowie Beratungsprotokolle. Auf Gesuch der Versicherer, sofern sie zwei Drittel der Versicherten vertreten, kann der Bundesrat diese Vereinbarung für den gesamten Bereich der Krankenversicherungen als verbindlich erklären. Regelungen bezüglich Missachtung und Bussen fehlen natürlich nicht.

Es ist zu beachten, dass die Branche von sich aus als Erstes tätig werden muss und bereits tätig war. Wenn sie keinen Antrag stellt, kann der Bundesrat auch nichts als verbindlich erklären. Aufgrund der bereits bestehenden Vereinbarung und der damit gemachten Erfahrungen ist aber davon auszugehen, dass ein solcher Antrag kommen wird. Passiert dies wider Erwarten nicht und bleibt die Plage der Kaltakquise bestehen, steht es uns als Parlament natürlich frei, die Schraube mittels weiterer Vorstösse anzuziehen. Für den Moment geht die Kommission aber davon aus, dass der eingeschlagene Weg verhältnismässig und zielgerichtet ist.

Ein Hinweis noch zum Schluss: Da die Thematik sowohl die Grund- als auch die Zusatzversicherungen umfasst, diese beiden aber in eigenen Gesetzen geregelt sind, beziehen sich nahezu alle Anträge auf das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) einerseits und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) andererseits. Die letzte Abstimmung, also die dritte in Block 2, betrifft den Minderheitsantrag Sauter, der die Regelungen alleine auf die Grundversicherung beschränken will. Wir werden die beiden Regelungen also [PAGE 198] zuerst parallel behandeln und am Schluss über eine allfällige Differenzierung befinden.

Seitens Kommission ist das Eintreten unbestritten.