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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-03-07

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-07

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion aus dem Nationalrat befasst sich mit der Frage, wie mit Asylsuchenden umgegangen werden soll, die eine Berufslehre oder eine Berufsvorlehre absolvieren, aber vor Abschluss dieser beruflichen Grundbildung einen negativen Asylentscheid erhalten und unser Land daher verlassen müssten. Mit einer Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass abgewiesene Asylsuchende ihre berufliche Grundbildung auch dann beenden können, wenn sie in der Schweiz weniger als fünf Jahre lang eine obligatorische Schule besucht haben. Insbesondere wenn eine Rückführung in den Herkunftsstaat nicht möglich ist, sollen ein Gesuch des Arbeitgebers, die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz sowie die Erfüllung der Integrationskriterien ausreichen; so weit das Anliegen der Motion.

Die Kommission hat die vom Nationalrat am 30. September 2021 angenommene Motion Grossen Jürg an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2022 vorberaten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Kommissionsminderheit beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.

Das mit der vorliegenden Motion vorgebrachte Anliegen ist nicht neu. Zu diesem Thema wurden bereits verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht. Auch unser Rat hat sich bereits einmal mit diesem Anliegen befasst. Vor einem Jahr hatten wir nämlich die Motion 20.3925 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates beraten und mit 24 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Geändert hat sich seither eigentlich nichts bzw. nur die Person des Berichterstatters. Nachdem vor einem Jahr noch unser Präsident, Ständerat Thomas Hefti, diese Aufgabe übernommen hatte, hat die Kommission nun mich damit beauftragt.

Die Kommissionsmehrheit hat, gleich wie der Bundesrat, Verständnis für das Anliegen, erachtet es aber weder als nötig noch als angezeigt, jetzt eine Gesetzesänderung anzustossen. Für die wenigen noch betroffenen Einzelfälle muss es möglich sein, innerhalb des geltenden Rechts pragmatische Lösungen zu finden. Um was geht es genau?

Nach 2015 waren zeitweise gegen 40[NB]000 Asylgesuche hängig. Die Asylsuchenden mussten zum Teil zwei, drei oder vier Jahre auf ihren Asylentscheid warten. Da die Kantone nach dem damaligen Recht nach vier Monaten eine Arbeitsbewilligung erteilen konnten, gab es viele Asylsuchende, die eine Arbeit aufnahmen oder eine Lehre antraten. Traf dann ein negativer Asylentscheid ein, mussten die betroffenen Personen die Schweiz verlassen und somit auch ihre Arbeits- oder Lehrstelle aufgeben. Dies führte einerseits zu schwierigen und schwer erklärbaren Situationen. Andererseits galt es und gilt es immer noch zu beachten, dass eine glaubwürdige und konsequente Asylpolitik voraussetzt, dass abgewiesene Asylsuchende die Schweiz auch tatsächlich verlassen. Es wäre rechtsstaatlich nicht vertretbar, wenn abgewiesene Asylsuchende, die während des Asylverfahrens eine Lehre beginnen, gegenüber den übrigen zur Ausreise verpflichteten Ausländerinnen und Ausländern bevorzugt würden.

Seit dem 1. März 2019, das heisst seit dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes, gilt bei beschleunigten Verfahren und bei den Dublin-Verfahren der Anspruch, dass über die Asylgesuche innert 140 Tagen zu entscheiden und eine allfällige Wegweisung zu vollziehen ist. Bei den erweiterten Verfahren gilt der Anspruch, dass innerhalb eines Jahres entschieden und eine allfällige Rückführung vollzogen wird.

Die Kommission wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) darüber informiert, dass diese Fristen eingehalten werden können. Damit hat sich die Situation grundlegend geändert. Die Motion sollte deshalb nur noch sogenannte altrechtliche Fälle betreffen. Als Nationalrat Grossen am 27.[NB]September 2019 seine Motion einreichte, gab es noch 7390 altrechtliche Pendenzen. Am 1. Februar dieses Jahres, d.[NB]h. zum Zeitpunkt der Beratung in der Kommission, waren noch 124 vor dem 1. März 2019 eingereichte Asylgesuche hängig. Von diesen 124 Personen waren 16 im Alter zwischen 15 und 25 Jahren und damit potenziell betroffen. Wie viele dieser 16 Personen effektiv eine Lehre angetreten und noch nicht abgeschlossen haben, ist nicht bekannt. Es dürfte sich aber um sehr wenige Fälle handeln. Allerdings, das sei auch gesagt, sind noch rund 1500 altrechtliche Fälle beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Wie viele dieser Asylsuchenden mit einem erstinstanzlich negativen Asylentscheid in einem noch nicht abgeschlossenen Lehrverhältnis sind, kann das SEM offenbar nicht feststellen.

Wir waren uns in der Kommission einig, dass die Integration von Asylsuchenden über eine abgeschlossene Berufslehre der Idealfall ist. Erhält ein Betroffener einen positiven [PAGE 101] Asylentscheid oder kann die Wegweisung nicht vollzogen werden und wird ihm die vorläufige Aufnahme gewährt, kann die berufliche Integration in der Schweiz fortgesetzt werden. Muss die Schweiz nach einem negativen Asylentscheid verlassen werden, bringen die Betroffenen immerhin einen guten beruflichen Rucksack in ihre Heimat mit zurück.

Trotz dieser positiven Grundhaltung erachtet es die Mehrheit der Kommission als nicht nötig, für die geringe und ständig weiter abnehmende Zahl der Fälle eine Gesetzesrevision zu verlangen. Viel wichtiger ist eine sachgerechte und den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles Rechnung tragende Vollzugspraxis. Beispielsweise können die Kantone mit Zustimmung des SEM die Ausreisefrist um bis zu zwölf Monate verlängern, um den Abschluss einer Ausbildung abzuwarten. Über diesen Weg kann eine noch nicht abgeschlossene Lehre in der Regel ordentlich beendet werden. Weiter gibt es die Möglichkeit der vorläufigen Aufnahme, wenn dem Wegweisungsvollzug ein Vollzugshindernis entgegensteht. Schliesslich können die Kantone in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen einer rechtskräftig weggewiesenen Person mit Zustimmung des Bundes sogar eine Aufenthaltsbewilligung erteilen.

Ich fasse zusammen: [GZ]

1.[NB]Wir haben vor einem Jahr eine gleichlautende Motion abgelehnt. Seither ist die Zahl der potenziell betroffenen Personen zurückgegangen. Es wäre daher keine konsequente Politik, wenn wir heute anders als vor einem Jahr entscheiden würden.

2.[NB]Unsere Asylpolitik ist dann glaubwürdig, wenn Personen mit einem negativen Asylentscheid unser Land auch verlassen müssen, sofern eine Wegweisung überhaupt möglich ist. Ansonsten stehen den Kantonen Instrumente zur Verfügung, um zusammen mit dem Bund einzelfallgerechte Lösungen zu finden.

3.[NB]Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, dass die mit der Motion angesprochenen Fälle vom Tisch sind, bevor eine Gesetzesänderung in Kraft treten würde.

Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 8 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen.

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