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Müller Damian · Ständerat · 2022-03-07

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-07

Wortprotokoll

Ja, es sind berührende Schicksale von jungen Menschen, die in der Schweiz in der Lehre sind und dann unser Land verlassen müssen. Doch sosehr wir alle möchten, dass solche Schicksale nicht mehr passieren, so dürfen wir eben auch nicht die Augen vor der Realität verschliessen. Die Realität ist leider weit weniger berührend. Konkret: Wenn die Motionäre argumentieren, eine in der Schweiz ausgebildete Person kehre mit einem grossen sozialen Kapital in ihr Herkunftsland zurück, dann ist das eben nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte der Wahrheit ist, dass ganz viele eben nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, auch dann nicht, wenn sie müssten.

Zur Ausreise aus der Schweiz sind Personen nach einem negativen Asylentscheid verpflichtet, wenn der Vollzug der Wegweisung möglich, zulässig und zumutbar ist. Den Betroffenen wird eine Ausreisefrist gesetzt, innert der sie die Schweiz verlassen müssen. Die Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer beruflichen Grundausbildung bleibt so lange bestehen, bis die entsprechende Ausreisefrist abgelaufen ist. Das ist ein ganz bewusster Entscheid der Schweiz. Wenn das Heimatland der abgewiesenen Person zwangsweise Rückführungen verweigert, bleiben die Menschen einfach in der Schweiz. Das heisst, dass diejenigen Länder, die die Rückführungen verweigern, gleichzeitig die grösste Gruppe der Vollzugspendenzen bilden. Das gibt den betroffenen Personen absolut keinen Anreiz, unser Land zu verlassen. Eine abgeschlossene Berufslehre ändert daran rein gar nichts, im Gegenteil.

Ausserdem ist die Schweiz nicht untätig geblieben. Sie hat viel unternommen, der Berichterstatter hat es bereits erwähnt, um die Härtefälle während der Ausbildung zu vermeiden. Seit dem 1. März 2019 werden Asylverfahren in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aufgrund dieser verkürzten Verfahrensdauer kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Asylsuchende bis zum Zeitpunkt eines negativen Asylentscheids noch keine berufliche [PAGE 102] Grundausbildung begonnen haben. Im Einzelfall ist es auch heute möglich, eine längere Ausreisefrist für rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende zu erreichen, insbesondere für den Fall, dass eine rechtskräftig weggewiesene Person kurz vor dem Abschluss einer Ausbildung steht.

Das zeigt deutlich, dass diese Motion unnötig ist. Wir dürfen die Fakten nicht ignorieren. Die Befürworter der Motion, wir haben es gehört, wissen es auch selbst: Wir schaffen falsche Anreize, wenn wir den Bundesrat beauftragen, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, damit Asylsuchende mit einem Lehr- oder Ausbildungsvertrag auch bei einem negativen Asylentscheid ihre berufliche Grundausbildung abschliessen können.

Kollege Jositsch, Sie wissen, dass ich von Ihrem Fachwissen sehr angetan bin. Sie haben in Ihrem Votum gesagt, dass wir eine andere Ausgangslage haben. Nein, wir haben heute keine andere Ausgangslage als damals, als wir die anderen Motionen bearbeitet haben. Die Ausgangslage ist klar. Das Departement und die Frau Bundesrätin haben immer klar gesagt, dass wir infolge der neuen Asylverfahren entsprechenden Handlungsbedarf gehabt haben, und ja, wir haben jetzt entsprechend gehandelt. Die Motion entspricht der Art und Weise der vorhergehenden Motionen und gesellt sich zu ihnen, ohne dass sich etwas am Verfahren geändert hätte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat es sicherlich gut gemeint, als er für die Annahme der Motion gestimmt hat, aber wir alle wissen: Gut gemeint ist ab und an eben das Gegenteil von gut, und so ist es auch hier in diesem Fall.

Ich bitte Sie also, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen und diese Motion abzulehnen.