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Hess Lorenz · Nationalrat · 2022-03-07

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-07

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung zu meiner Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsratspräsident der Visana-Gruppe und vertrete hier am Pult die Interessen der Mitte-Fraktion als deren Sprecher.

Hier, in Block 1, haben wir es zuerst mit dem Einleitungssatz zu tun, bei dem es darum geht, eine Muss- anstelle einer Kann-Formulierung einzuführen. Darüber kann man streiten. Es gibt von allen Beteiligten bereits eine Branchenvereinbarung zur Verbindlichkeitserklärung, die - inklusive Sanktionen - bereits funktioniert, und zwar nicht nur auf dem Papier. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass man sich durchaus die Frage stellen darf, ob es Sinn macht, hier auch noch eine Verpflichtung des Staates festzuhalten. Die Mitte-Fraktion findet, dass das nicht nötig ist, und spricht sich hier gegen den Minderheitsantrag aus.

Dasselbe gilt für Artikel 59 Absatz 3 KVAG. Hier geht es um die staatliche Vorschrift zu den Übergangsbestimmungen. Wenn wir jetzt davon sprechen, dass die Branchenvereinbarung bei der Kann-Formulierung nicht verbindlich erklärt würde, dann ist zu fragen, ob in einer Branche, die bereits vorausgegangen ist und eine Vereinbarung abgeschlossen hat, welche sogar als Grundlage für eine gesetzliche Regelung gilt, allen Ernstes noch jemand sagen würde: Wir machen es jetzt doch nicht. Es ist ja schon installiert. Deshalb braucht es diese staatlichen Zusatzvorschriften oder diese Intervention eigentlich nicht.

Dann zum Punkt "interne versus externe Vermittler": Hier ist schon die Begrifflichkeit falsch. Wir haben zum einen externe Vermittler, zum andern interne Mitarbeitende, die im Verkauf tätig sind - das ist ein wesentlicher Unterschied. Eine externe Vermittlerin arbeitet mit Mandat, auf Provisionsbasis. Eine Mitarbeitende in einer Krankenversicherung betätigt sich zum einen möglicherweise im Verkauf, indem sie Kunden kontaktiert, zum andern ist sie in einem anderen Bereich, beispielsweise in der Abwicklung von Fällen, tätig.

Es ist schon schlecht verständlich, dass für diese zwei unterschiedlichen Kategorien - externe Vermittler und interne Mitarbeitende - die gleichen Regeln gelten sollen. Vor allem käme es einer übertriebenen staatlichen Intervention in die Marktfreiheit der Versicherer gleich. Was auch wichtig ist: Die Mitarbeitenden, die bei einem Krankenversicherer im Verkauf tätig sind, unterstehen eben genau diesen Spielregeln der Unternehmung und der Branchenvereinbarung, von denen wir hier sprechen. Deshalb sind wir der Meinung, dass es sehr wichtig ist, dass wir hier nicht von externen und internen Vermittlern sprechen, sondern klar unterscheiden zwischen Spielregeln und Einschränkungen für externe Vermittler und solchen für Mitarbeitende eines Versicherers, die im Verkauf arbeiten und sich an alle Vorschriften halten müssen.

Es gilt, sich vielleicht auch kurz noch in Erinnerung zu rufen, was der Auslöser war. Wenn Sie den Text der Motion 18.4091, "Krankenkassen. Verbindliche Regelung der Vermittlerprovisionen, Sanktionen und Qualitätssicherung", und die Protokolle zur dazugehörigen Debatte gelesen und sich in der Bevölkerung umgehört haben, dann wissen Sie: Das Ärgernis sind die "cold calls" - also die Kaltakquise -, trotz all der Beschränkungen, die dann hier neu die Grundlage wären. Das war der Auslöser.

Ob man die Sache jetzt unnötigerweise ausdehnen muss, kann man sich sehr wohl fragen. Es war nicht im Sinne des Gesetzgebers, wenn wir die Debatte im Parlament und den Text des Vorstosses als gesetzgebend anschauen - und das sind sie wohl. Genau das war nicht der Punkt, es geht über diesen Punkt hinaus und ist deshalb nicht nötig.

Deshalb bitten wir Sie hier, die Minderheit Gysi Barbara, die Minderheit Prelicz-Huber, die Minderheit I (Mäder) und die Minderheit II (Wasserfallen Flavia) abzulehnen und stattdessen, wie von Kollege Rösti dargelegt, die Minderheit Hess Lorenz zu unterstützen.