Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2022-03-08
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Die Fortführung des Bundesbeitrags an den Kanton Bern für den Betrieb der kantonalen französischsprachigen Schule steht in direktem Zusammenhang mit Artikel 70 der Bundesverfassung. Die Beiträge des Bundes verfolgen das Ziel, die ECLF zu unterstützen, eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung und der Bundesstadt zu fördern und dadurch zur Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften beizutragen.
Es ist pädagogisch zentral, dass Kinder und Jugendliche von Sprachminderheiten Zugang zu qualitativ hochwertigem Unterricht in ihrer Erstsprache haben. Somit ist das Angebot der französischsprachigen Schule in Bern besonders wichtig für nicht deutschsprachige Eltern, die ihre Kinder entsprechend unterrichten lassen wollen. Es ist aber auch wichtig für Organisationen, die in der Bundesstadt angesiedelt sind, deren Mitarbeitende ihre Kinder in ihrer Muttersprache, eben auf Französisch, unterrichten lassen wollen. Davon profitieren nicht nur diese Angestellten und ihre Kinder, sondern eben auch die Bundesstadt.
Damit wird die Diversität und Mehrsprachigkeit des Bundes gefördert und gestärkt. Der Bund als moderner Arbeitgeber hat ein personalpolitisches Interesse an einer diversifizierten Belegschaft, die die verschiedenen Kulturen und Sprachen der Schweiz repräsentiert. Die SP-Fraktion freut sich darüber, dass dieses Anliegen, welches im geltenden Gesetz noch nicht berücksichtigt ist, neu in Artikel 1 aufgenommen wird.
Aus diesen Gründen ist es sicher gerechtfertigt, dass der Bund sich auch weiterhin an den Betriebskosten beteiligt. Hier nehme ich die Empfehlung zum Einzelantrag Hess Erich vorweg: Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, diesen dann sicher abzulehnen. Dabei ist es auch wichtig zu betonen, dass die kantonale französischsprachige Schule in Bern eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kanton ist. Somit ist auch die finanzielle Verantwortung eine gemeinsame, und deshalb sollten auch Investitionen weiterhin gemeinsam getragen werden.
Der Kanton Bern hat die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt und sich kritisch zur vorliegenden Totalrevision geäussert. Die SP-Fraktion teilt die Haltung des Kantons Bern, wonach das Prinzip der gemeinsamen finanziellen Verantwortung in der vorliegenden Totalrevision abgeschwächt wird. Deshalb beantrage ich mit drei Minderheitsanträgen, welche allesamt vom Kanton Bern getragen werden, die Verantwortung des Bundes im Gesetz gezielt zu verstärken.
1.[NB]Bei Artikel 2 beantrage ich Ihnen, die Kann-Formulierung durch eine verbindliche Formulierung zu ersetzen und "im [PAGE 229] Rahmen der bewilligten Kredite" zu streichen; dies mit der Begründung, dass die Kann-Formulierung unverbindlich ist und den Eindruck erweckt, dass der Bund den Handlungsspielraum hat, seine Beiträge an den Kanton Bern auch zu kürzen. Der Bundesrat versichert in der Botschaft, dass er seinen Beitrag auf dem Niveau von heute beibehalten möchte. Deshalb sollte der Wille des Bundesrates auch entsprechend im Gesetz verankert werden. Nur damit gewährleistet das Gesetz die nötige Sicherheit für den Budgetierungsprozess.
2.[NB]Mit einem weiteren Minderheitsantrag beantrage ich Ihnen, Artikel 2 mit einem Absatz 2 zu ergänzen, wonach der Bund dem Kanton Beiträge an Investitionskosten gewähren kann. Das derzeitige Gebäude wurde 1981 mit Unterstützung des Bundes gebaut. Der Bund trug damals 40 Prozent der Baukosten. Im Gegensatz zum geltenden Gesetz sieht die vorliegende Revision keine Beteiligung an Investitionskosten mehr vor. In der Botschaft betont der Bundesrat, dass eine Finanzierung der Infrastruktur neu ausgeschlossen sei. Das vierzigjährige Gebäude wird zwangsläufig in den nächsten Jahren renoviert werden müssen. Mit Absatz 2, wie ihn die Kommissionsminderheit beantragt, wird dem Bund und dem Kanton die Möglichkeit gegeben, bei einer Sanierung des Gebäudes zu verhandeln. Es ist also nicht tel quel so, dass man Geld spricht, sondern wir eröffnen nur die Möglichkeit, dass man verhandelt.
3.[NB]Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen mit einem dritten Antrag, in Artikel 4 Absatz 1 bei der Bemessung der Bundesbeiträge die Formulierung "höchstens" zu streichen und die Beitragshöhe bei 25 Prozent anzusetzen. In der Botschaft wird betont, dass es weiterhin der Wille des Bundesrates sei, 25 Prozent der Kosten zu tragen. Der Antrag meiner Minderheit stellt einfach sicher, dass dieser Bundesbeitrag im Gesetz verankert wird.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, auf das Gesetz einzutreten, und im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, die drei Minderheitsanträge zu unterstützen.