Schneider Meret · Nationalrat · 2022-03-08
Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · 2022-03-08
Wortprotokoll
Die kantonale französischsprachige Schule in Bern ist eine öffentliche Schule im Kanton Bern, die Kindern von Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst des Bundes und der französischsprachigen Kantone sowie von Mitarbeitenden einer Botschaft oder einer internationalen Organisation offensteht. Der Bund unterstützt die ECLF bereits seit dem Jahr 1960 über finanzielle Beiträge an den Kanton Bern als Träger der Schule, da sie eine wichtige Rolle für den interkulturellen Zusammenhalt spielt. Ihre Existenz trägt zum Ziel einer angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung und in der Bundesstadt bei.
Der Entwurf zur Totalrevision des geltenden Gesetzes regelt den Zweck, die Bemessungsgrundlagen und das Verfahren für die Gewährung von Beiträgen zugunsten der ECLF an den Kanton Bern. Er umfasst keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem geltenden Gesetz, weder in Bezug auf die Aufgabenteilung noch in Bezug auf den Umfang der finanziellen Beiträge. Er verschafft dem Bund aber mehr Sicherheit bei seiner Budgetplanung und ermöglicht es ihm, sein Engagement für die ECLF zu bestätigen, was grundsätzlich begrüssenswert ist. Aus Sicht der grünen Fraktion ist jedoch zu bemängeln, dass der Bundesrat seine Unterstützung für die ECLF in seinem Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes de facto kürzt, da die neue Version keine[NB]finanzielle[NB]Unterstützung für Infrastrukturkosten mehr vorsieht.
Wir von der grünen Fraktion sind der Ansicht, dass die Revision des Gesetzes notwendig ist, dabei aber die Vision einer gemeinsamen Aufgabe des Kantons Bern und des Bundes gewahrt werden muss. Die Qualität des Unterrichts und die guten Arbeitsbedingungen des Personals müssen geschützt werden. Ich möchte an dieser Stelle gerne auch an die Kulturbotschaft 2021-2024 erinnern, die ausdrücklich Massnahmen zur Unterstützung der Mehrsprachigkeit vorsieht. Die Unterstützung des Bundes für die ECLF zu schwächen, wäre mit diesem vom Bund selbst gesetzten Ziel in keiner Weise kohärent.
Aus diesen Gründen unterstützt die grüne Fraktion die drei Minderheitsanträge:
1.[NB]Die Beiträge des Bundes an den Kanton zur Mitfinanzierung der Betriebskosten der Schule müssen garantiert werden, wie dies bereits seit mehr als vier Jahrzehnten der Fall ist.
2.[NB]Angesichts der Herausforderung der Digitalisierung der Schule und der Modernisierung der Infrastruktur sollte sich der Bund auch an den Infrastrukturkosten beteiligen.
3.[NB]Das Gesetz sollte die Beiträge nicht auf 25 Prozent begrenzen und eine höhere punktuelle Unterstützung ermöglichen.
Angesichts der besonderen Rolle der ECLF für den kulturellen, internationalen und diplomatischen Zusammenhalt ermutige ich Sie nachdrücklich, diese drei Minderheiten zu unterstützen.
In Bezug auf den Einzelantrag Hess Erich, der uns seit gestern vorliegt und der sämtliche Beiträge streichen möchte, kann ich nur meine Irritation ausdrücken. Obwohl das Schulwesen, wie Herr Hess argumentiert, grundsätzlich Sache der Kantone ist, lässt sich die Unterstützung dieser Schule durch den Bund sowohl aus historischer Sicht als auch aufgrund des hohen Anteils von Schülerinnen und Schülern begründen, deren Eltern Angestellte des Bundes oder einer Organisation im Interesse des Bundes sind. Die Beibehaltung der Subventionierung liegt demnach weiterhin im Interesse des Bundes und seiner Personalpolitik, wobei es sich bei dieser Subvention um eine Finanzhilfe gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Subventionsgesetzes vom Oktober 1990 handelt.
Ich bitte Sie daher, zugunsten des kulturellen, internationalen und diplomatischen Zusammenhaltes diesen Antrag abzulehnen und das Gesetz so zu unterstützen.