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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-08

Wortprotokoll

Ich habe zu Beginn der Behandlung dieser Vorlage gesagt, eines der wichtigen Anliegen dieser Revision sei es, die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Wenn Sie noch einmal zurückschauen, dann sehen Sie, dass genau die Einrechnung von Gewinnen in Holdingstrukturen bei mehreren Subventionsbetrugsfällen das Problem war. Genau das war bei der Postauto Schweiz AG, bei den Verkehrsbetrieben Luzern (VBL) und bei Bus Ostschweiz das Problem.

Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie sich jetzt überlegen, einen Gesetzesartikel einzuführen, der genau hier - in einem Bereich, bei dem man sich einig war, dass er jetzt geklärt werden muss - wieder Interpretationsspielräume schafft. Es muss auch im Gesetz festgehalten werden, dass neu keine geplanten Gewinne mehr in die Offerten eingerechnet werden dürfen. Das heisst, dass nur noch die effektiven Kosten verrechnet werden dürfen. Gerade innerhalb von Konzerngesellschaften besteht nämlich die Gefahr, dass über Verrechnungen an Zwischengesellschaften Gewinnzuschläge eingerichtet werden, was dann zu überhöhten Subventionen führt. Dafür haben wir mit diesen Subventionsbetrugsfällen ja genug Beweise. Ich muss Ihnen also ehrlich sagen, dass ich schon ein wenig erstaunt bin. Sie wollen die Lehren aus diesen Subventionsbetrugsfällen ziehen, die dem ÖV - auch seiner Glaubwürdigkeit und dem Vertrauen in ihn - geschadet haben, und schaffen hier jetzt genau wieder einen neuen Spielraum, obwohl Sie wissen, wo die Probleme lagen.

Ich mache Ihnen dazu gerne ein Angebot, aber nicht in dem Sinne, dass man hier jetzt wieder Spielräume schafft und dass dann jeder meint, er hätte etwas anderes darunter verstanden. Ich werde nachher noch etwas zum Einzelantrag Dittli sagen. Ich mache Ihnen also bei dieser komplexen Materie gerne das Angebot, dass das BAV zusammen mit den Unternehmen und den Kantonen eine Guidance in Form von Richtlinien erarbeitet, die dann klar festlegen, wie diese Verrechnungen stattfinden müssen.

Wenn Sie aber jetzt schon sagen, dass gerade bei internen Verrechnungen Marktpreise verrechnet werden können, dann kann das gar nicht funktionieren. Marktpreise beinhalten immer einen Gewinnzuschlag und einen Risikozuschlag, das ist das Wesen des Begriffs "Marktpreise".

Sie sagen jetzt also eigentlich schon, man könne bei diesen Offerten Gewinn- und Risikozuschläge mit einberechnen. Genau das wollten Sie verhindern, weil das eines der Probleme bei den Subventionsfällen war.

Es ist zwar sicher gut gemeint, dass Herr Dittli versucht hat, hier einen Kompromiss zu finden, indem er in seinem Antrag unterscheidet, ob die Unternehmen mehrheitlich öffentlich-rechtliche Körperschaften sind oder nicht. Vielleicht noch zur Erinnerung: Bei Corona haben Sie diese Unterscheidung nicht gemacht. Sie haben nicht gesagt: Nein, die[NB]Privaten[NB]müssen selber schauen, und nur diejenigen, die mehrheitlich in öffentlichem Besitz sind, bekommen Corona-Subventionen. So viel zum Thema Risiko und Eigenverantwortung.

Mit dieser Unterscheidung bleibt es erstens dabei, dass das Gewinnverbot umgangen werden kann; das legen Sie jetzt gesetzlich fest. Man kann das Gewinnverbot umgehen - was Sie eigentlich nicht mehr wollten -, indem Marktpreise verrechnet werden können. Zweitens schaffen Sie wirklich eine Rechtsungleichheit zwischen den Unternehmen. Die einen Unternehmen dürfen also Marktpreise, das heisst geplante Gewinne, in die Offerten mit einberechnen, und die anderen dürfen das nicht. Das müssen Sie letzteren dann auch noch erklären. Warum kann jemand Marktpreise verrechnen und auch Gewinne mit einbeziehen, und die anderen dürfen das für das genau gleiche Angebot, das ja durch Bund und Kantone abgegolten wird, nicht? Diese Rechtsungleichheit wird neue Schwierigkeiten schaffen, die auch schwierig zu erklären sind - im Wissen darum, dass Private natürlich anders funktionieren. Wenn Sie die Lehren aus der Vergangenheit ziehen wollen, bitte ich Sie hier wirklich, auf diese Gewinnverrechnungen und eben gerade auf die konzerninternen Verrechnungen, die auch sehr komplex und intransparent sind, zu verzichten.

Ich sage es vielleicht noch einmal, und das ist mir wichtig: Es ist komplex, und das BAV ist bereit, das wirklich anzuschauen und hier Richtlinien zu erstellen, die allen klar sind. Aber bitte halten Sie doch nicht jetzt schon wieder im Gesetz fest, man könne bei den Offerten dann je nachdem noch ein bisschen Gewinne und Risikozuschläge mit einberechnen. Dann haben Sie ganz bestimmt die nächste Schwierigkeit schon wieder mit eingeplant.

Ich bitte Sie, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

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