Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-03-08
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich Ihnen im Sinne der Offenlegung meiner Interessen bekannt geben, dass ich Verwaltungsratspräsident der Autobetrieb Sernftal AG und Verwaltungsrat der Bus Ostschweiz AG bin, also von zwei Busunternehmen, die im regionalen Personenverkehr tätig sind und an Ausschreibungen teilnehmen.
Die Minderheit I beantragt Ihnen, Artikel 32g Absatz 2 gegenüber der Fassung der Mehrheit in einem Punkt abzuändern: Das Kriterium der Erlöse, der Kommissionssprecher hat es bereits gesagt, soll nicht mehr zwingend berücksichtigt werden müssen. Es kann also, aber muss nicht berücksichtigt werden. Das mag zuerst nach weniger Wettbewerb tönen, aber diese Auffassung ist falsch, und es verhält sich sogar umgekehrt.
Sie finden in Absatz 2 viele verschiedene Kriterien, nach welchen eine Offerte zu bewerten ist. Das Kriterium der Erlöse ist aber, und das will ich Ihnen jetzt darlegen, ein eigentliches Kuriosum. Es bedeutet, dass ein Unternehmen bereits in seiner Offerte angeben muss, wie hohe Einnahmen es nachher generieren wird. Das ist schlicht nicht möglich. Es wäre etwa so seriös, wie wenn ein Baumeister einen anderen in einer Ausschreibung für einen Hotelneubau ausstechen würde, weil er eine künftige höhere Auslastung verspricht, wenn er das Gebäude baut, obwohl beide genau das gleiche, identische Gebäude nach Plan bauen.
Sie müssen sich vor Augen halten, dass die Unternehmen im öffentlichen Verkehr an die Tarife gebunden sind, und sie sind auch an die ausgeschriebenen Linien gebunden. Sie sind im Rahmen von Ausschreibungen sogar häufig oder meist an Fahrzeuge gebunden. Der Spielraum, sich mit den Erlösen abzuheben, ist gering. Natürlich, das stimmt: Ein innovatives Betriebskonzept kann die Erlöse positiv beeinflussen. Aber dieses Vergabekriterium ist im fraglichen Absatz bereits gesondert, zusammen mit dem Angebotskonzept, enthalten.
Was passiert jetzt, wenn Erlöse offeriert werden? Die Unternehmen sind natürlich gehalten - denn sie wollen die Ausschreibung gewinnen -, möglichst optimistisch zu sein, und es werden diejenigen mehr Punkte erreichen, die noch optimistischer sind als die anderen. Das führt letztlich dazu, dass sich die Unternehmen gegenseitig in optimistischen und zu optimistischen Erlösprognosen überbieten und eben das machen, was der Kommissionsberichterstatter schon gesagt hat: Fantasieerlöse offerieren, die dann in der Praxis gar nicht erreicht werden können, weil nun einmal alle mit Wasser kochen bzw. mit denselben Billettpreisen dieselben Linien betreiben. Zu hohe Erlösprognosen sind im Rahmen solcher Ausschreibungen ein bekanntes Ärgernis. Wir hätten hier Gelegenheit, dem Einhalt zu gebieten.
Klar, jetzt sagen Sie vielleicht - der Berichterstatter hat es schon ein bisschen angetönt -, es sei ja unternehmerisches Risiko, wenn eine Unternehmung zu hohe Erlöse offeriere und sie nicht erreiche. Das ist aber genau der Witz an der Sache: Die Erlöse sind jeweils für eine recht kurze Zeit bindend, eben nicht so lange wie die langfristige Vergabe. Wenn zum Beispiel für zehn Jahre ausgeschrieben wird, so ist es üblich, dass die Erlöse für vier oder manchmal nur zwei Jahre offeriert werden müssen. Danach können sie angepasst werden. Das heisst, dass ein Unternehmen, das Fantasieerlöse offeriert, einfach zwei Jahre Verlust in Kauf nimmt, weil es diese Erlöse nicht erwirtschaftet, dann aber für weitere acht Jahre einen Auftrag auf sicher hat. Die Abgeltung für die Besteller steigt, und es ist klar, wem das nützt: Es nützt Unternehmen, die grösser sind und in Monopolbereichen ein Polster erwirtschaften, mit dem sie so etwas aushalten können. Gerade innovative kleinere Unternehmungen werden so ein Risiko nicht tragen und eingehen können.
Ein zusätzlicher Aspekt spricht dagegen, die Erlöse zu berücksichtigen: Während die anderen Faktoren messbar sind, sind die Erlöse im allerbesten Fall plausibilisierbar. Der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, in Offerten müssten immer wieder Annahmen getroffen werden. Das stimmt. Sie können aber prüfen, ob die offerierten Fahrzeuge 32 oder 28 Liter Diesel auf 100 Kilometer brauchen. Sie können prüfen, wie schnell Reaktionszeiten beim Reklamationsmanagement sind. Sie können auch berechnen, wie viele Leerkilometer ein Depotstandort verursacht oder wie Fahrgastlenkungssysteme funktionieren usw. Sie können alles verifizieren, nicht nur plausibilisieren. Erlöse für die Zukunft können Sie aber nicht bewerten. Das führt dazu, dass diese Punkte in Offerten eben genau das werden, wovor der Berichterstatter im gegenteiligen Sinn gewarnt hat: Sie werden Juristenfutter. Letztlich sind Gerichte in der aussichtslosen Lage, Erlösprognosen verifizieren zu müssen. Das kann einfach nicht gelingen. Mir kommt dazu das berühmte Zitat in den Sinn: "Prognosen sind schwierig, vor allem dann, wenn sie die Zukunft betreffen." Genau das ist hier die Problematik.
Was passiert, wenn wir die Erlöse bei Absatz 2 weglassen?
1.[NB]Wo es sinnvoll ist, kann man in Ausschreibungen Nebenerlöse, die ein Unternehmer erzielen kann, weiterhin berücksichtigen, denn - der Berichterstatter hat es gesagt - der Begriff "insbesondere" in diesem Absatz spricht nicht dagegen, in Einzelfällen, wo es sinnvoll ist, die Erlöse zu berücksichtigen. Man kann immer mehr, aber man kann die Erlöse vor allem auch weglassen, weil sie nicht besonders berücksichtigt werden müssen.
2.[NB]Wir schaffen eine Differenz, sodass sich der Nationalrat nochmals dieser Sache annehmen kann. Ich bin recht sicher, dass er dann das Kriterium der Erlöse auch hinterfragen wird.
3.[NB]Sie stärken damit den Wettbewerb. Es kann nämlich dort eine Ausschreibung gewonnen werden, wo Unternehmen sich wirklich durch ihr Angebot, durch ihre Kosten voneinander unterscheiden können und nicht durch Fantasiezahlen.
Jetzt noch etwas zu dem, um was es nicht geht: Es geht mir nicht darum, hier das Bruttoprinzip einzuführen. Es geht nur um die Erlöse bei der Ausschreibung. Auch wenn ich vielleicht ein wenig extremistisch wirke - so weit will ich nicht gehen, ich möchte nicht das Bruttoprinzip einführen. Die Abgeltung soll weiterhin darin bestehen, dass Kosten minus Erlöse gerechnet werden. Es geht nur darum, in diesem Absatz die Ausschreibungskriterien zu definieren, damit mit Erlösen keine Ausschreibung gewonnen werden kann.
Ich bitte Sie, diese Differenz zu schaffen und den Wettbewerb dort zu stärken, wo Konzepte, Kosten usw. dahinterstecken, und nicht dort, wo die Fantasie die wildesten Blüten treiben kann.
Ich danke für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.