Lexipedia

Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-03-08

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-08

Wortprotokoll

Sowohl unser Rat als auch der Ständerat nahmen die Motion Bischof 16.3902, "Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie", an. Der damit verbundene Auftrag, den der Bundesrat eigentlich gar nicht haben wollte, liegt nun umgesetzt als Änderung des UWG vor uns.

Die hiermit ins Recht gefassten Plattformen verfügen über einen eher lädierten Ruf; Gaststättenbetreiber - ihre Vertragspartner - sprechen mitunter von einem "Knebelvertrag". Diesen Plattformen dürfen aber mit Fug und Recht grosse Verdienste zugeschrieben werden: Konsumenten haben einen Nutzen, wenn externe Dienstleister das weltweite Beherbergungsangebot und die Preis-, Leistungs- und Nutzungsbedingungen übersichtlich und vergleichend darstellen. Sichtbarkeit, Vermarktung, Verfügbarkeit, verlässliche Angaben, Transparenz, Bewertungen, Erfahrungsberichte und Ähnliches - alles wird dem interessierten Publikum präsentiert. Die verpönten Plattformen übernehmen ein tadelloses Marketingkonzept für alle Hotels. Kleinere und mittelgrosse Gasthausbetriebe dürften dabei überproportional profitieren. [PAGE 238]

Mit dem Begriff "Preisparität" ist die Verpflichtung für Hotelunternehmen gemeint, dass der Preis für Angebote auf den Plattformen mindestens so attraktiv wie auf bestimmten anderen Vertriebskanälen sein muss. Mit sogenannten Preisparitätsklauseln versuchen Online-Plattformen zu verhindern, dass die Hotels den Direktvertrieb über die hoteleigene Website fördern können.

Die Weko hat den drei grossen Plattformen Booking.com, Expedia und HRS Group bereits im Herbst 2015 die Anwendung von sogenannten weiten Preisparitätsklauseln verboten. Damit ist die Preisbindung über alle Vertriebskanäle gemeint. Erlaubt ist also die Unterbietung der Preise auf allen anderen Vertriebskanälen. Die Hotels sind frei in der Preisgestaltung, wenn jemand an die Rezeption kommt, per Telefon eine Buchung vornimmt, via Reisebüro ein Zimmer reserviert oder via Hotel-Homepage eine Mail schreibt. Oder umgekehrt ausgedrückt: Die "enge Preisparität" greift nur bei Buchungen im Online-Bereich, insbesondere über die Hotel-Website. Die obersten Wettbewerbsschützer der Schweiz sind damit den Hoteliers bereits weit entgegengekommen.

Es ist unbestritten, dass in vielen Fällen tatsächlich ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Beherbergungsbetrieb und Buchungsplattformen besteht. Aus ökonomischer Sicht rechtfertigt aber ein solches Abhängigkeitsverhältnis nicht automatisch einen staatlichen Eingriff. Die Vertragsfreiheit ist eine zentrale Säule der Schweizer Rechts- und Wirtschaftsordnung. Wer einen solchen Vertrag eingeht, kann nachher nicht den Staat zu Hilfe rufen und ihn bitten, ihn doch vor den negativen Folgen des Vertragsabschlusses zu bewahren.

Damit würde eine Ausnahmeregelung für das Hotelgewerbe geschaffen. Die Beherbergungsbetriebe schliessen Verträge ab, wollen aber die Pflichten, die sich daraus ergeben, nicht voll tragen. Ganz schnell würde der Ruf nach gleichen und ähnlichen Regelungen auch aus anderen Berufszweigen ertönen.

Die Vorlage des Bundesrates betrifft ja nur Preisparitätsklauseln. Die RK-N geht in ihrem Antrag an Sie nun weiter und will Paritätsklauseln im Allgemeinen, also auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln, verbieten. Wir dürften damit dieses Gewerbe zu Tode regulieren. Der Bundesrat spricht in der Botschaft zu dieser Vorlage zu Recht von Investitionsschutz. Wer will dann noch in die eingangs erläuterte Vermarktung des Beherbergungsangebots investieren?

Die Minderheit Hurni, die sogar eine strafrechtliche Sanktionierung von Verstössen gegen dieses Verbot einführen will, geht der SVP-Fraktion deutlich zu weit; wir lehnen das einstimmig ab.

Die SVP wird aber über das Eintreten in dieser Sache nicht einstimmig votieren: Ein Teil ist für Eintreten. Falls der Rat eintritt, werden wir meist einstimmig der ursprünglichen bundesrätlichen Version folgen.