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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-08

Wortprotokoll

Sie haben am 2. Dezember letzten Jahres entschieden, gentechnisch veränderte Organismen, die keine Fremd-DNA enthalten, nicht dem Moratorium zu unterstellen. Sie haben gleichzeitig das Postulat 21.4345 der WBK-S, "Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden", angenommen. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht zu möglichen Ausnahmen vom Moratorium für Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden vorzulegen. Der Bundesrat erachtet diesen Prüfauftrag als sinnvoll, und er wird das Postulat zusammen mit den ebenfalls bereits angenommenen Postulaten Chevalley 20.4211 und 21.3980 der WBK-N, "GVO-Moratorium. Belastbare Informationen als Grundlage für gute Entscheide", beantworten.

Letzte Woche hat der Nationalrat einen alternativen Weg vorgeschlagen. Er möchte das Moratorium ohne Einschränkung verlängern. Gleichzeitig beauftragt er aber den Bundesrat in Artikel 37a Absatz 2 GTG, bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Saatgut zu erarbeiten, das mit Methoden der neuen Züchtungstechnologien gezüchtet wurde und dem kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde. Es stimmt, dass man diesen Satz in Absatz 2 hätte einfacher machen können, er geht aber auf. Die neuen Züchtungsmethoden sollen - das steht als Teil des Auftrages ebenfalls in Artikel 37a - gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen "nachgewiesenen Mehrwert für Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten" haben.

Einfach noch zuhanden von Frau Ständerätin Gmür-Schönenberger, die mir eine Frage gestellt hat: Der Bundesrat würde einfach diesen Auftrag erfüllen, und der Nationalrat und jetzt auch Ihre Kommission haben diese Voraussetzungen oder Bedingungen übernommen. Das ist also eigentlich ein Gesamtpaket.

Ihre Kommission hat, wie heute gehört, jetzt entschieden, sich dem Beschluss des Nationalrates anzuschliessen. Ich habe Ihnen bereits in der Wintersession ausgeführt, dass der Bundesrat den Beschluss, den Sie letztes Mal gefasst haben, als verfrüht und auch nicht als sachgerecht anschaut. Zuerst müssen die Fragen zu den neuen Anforderungen geklärt werden, bevor man allfällige Gesuche überhaupt beurteilen kann. Der Beschluss des Ständerates war auf die Dauer des Moratoriums beschränkt. Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Genehmigungsprozess während dieser Zeit überhaupt eingeleitet werden kann.

Der Bundesrat kann sich aber dem Kompromiss des Nationalrates anschliessen. Er ist bereit, im Rahmen von Artikel 37a GTG bis Mitte 2024 einen risikobasierten Regelungsentwurf für Organismen aus neuen Züchtungsverfahren, denen eben keine Fremdgene eingefügt wurden, zu erarbeiten. Bei diesen Arbeiten können dann eben, Herr Ständerat Stark hat auch nochmals darauf hingewiesen, die Ergebnisse der[NB]laufenden Prüfaufträge, also der Postulate Ihrer WBK, der WBK-N und des Postulates Chevalley berücksichtigt werden. In diesem Sinne kann sich der Bundesrat dem Beschluss des Nationalrates anschliessen.