Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-02
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
Wie Sie der Fahne entnehmen können, folgt die Mehrheit dem Bundesrat und möchte wiederum einen neuen Rahmen von 50 Prozent für die Erhöhung der Steuersätze eröffnen. Es gibt eine Minderheit, die dem Nationalrat folgen möchte. Ich nehme an, Herr Leuenberger wird dann für die Minderheit sprechen.
Warum beantragt Ihnen die Mehrheit, dem Bundesrat zu folgen? [PAGE 1087]
1. Ich habe es bereits ausgeführt: Der bisherige Rahmen betrug 50 Prozent. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat keine Gründe dafür gefunden, warum dieser Rahmen nun plötzlich erhöht werden sollte.
2. Es handelt sich um die Besteuerung eines Konsumproduktes, von Tabak. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass diese Besteuerung auf formellem Gesetzesrecht beruhen soll. Die Delegation an den Bundesrat sollte unter demokratischer Kontrolle erfolgen. Wir gehen davon aus, dass mit einer Erhöhung des Rahmens um 50 Prozent ein vernünftiges Intervall geschaffen wird, indem jeweils im Parlament über eine weitere Erhöhung diskutiert werden kann. Wir fanden, dass zwischen den Kompetenzen des Bundesrates einerseits und der demokratischen Kontrolle durch den Gesetzgeber andererseits ein vernünftiges Verhältnis bestehen soll.
3. Es ist der Bundesrat selber, der innerhalb des von ihm eröffneten Rahmens darüber entscheidet, wann und in welchen Schritten eine Erhöhung erfolgt, unabhängig davon, ob dieser Rahmen 50, 60, 70 oder 80 Prozent beträgt. Wir beschliessen also nicht über konkrete Schritte der Erhöhung; das ist Sache des Bundesrates. Damit ist aber wiederum das Argument ausgesprochen, das ich soeben ausgeführt habe: Dem Bundesrat soll ein Rahmen vorgegeben werden, den er von Zeit zu Zeit wiederum mit der demokratischen Kontrollinstanz zu diskutieren hat. Solche Debatten ermöglichen dann auch eine politische Diskussion zwischen Parlament und Bundesrat in periodischen Abständen. Der Bundesrat ist dem Parlament gegenüber auch rechenschaftspflichtig, und zwar darüber, was er mit seinem Rahmen gemacht, wie er ihn ausgeschöpft und aus welchen Gründen er ihn ausgeschöpft hat.
Das sind die wesentlichen Gründe, weshalb Ihnen die Mehrheit beantragt, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen. Im Übrigen: Wenn der Bundesrat bezüglich dieses Rahmens schon nicht weiter gehen will, sollte es das Parlament von sich aus nicht tun. Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.