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Rieder Beat · Ständerat · 2022-03-08

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-08

Wortprotokoll

Ja, es wird absurd, und zwar, wenn Sie im Zeitalter von Spotify, Netflix, Handys und I-Pads an einem Kompromiss festhalten, der sich auf den Fernsehbildschirm in Gefängniszellen, in Spitälern, in Hotelzimmern und in Ferienwohnungen konzentriert. Dann wird es absurd. Es könnte sein, unabhängig vom heutigen Entscheid, dass die Gebühr schlussendlich zur Steuer wird und so oder so dahinfällt.

Ich erkläre Ihnen jetzt die Position der Minderheit. Ich hatte am Anfang auch Zweifel, ob die vorliegende parlamentarische Initiative zielführend ist. Wenn Sie sich genauer ins Thema einlesen, ist eigentlich klar, dass das Parlament hier nur eine einzige Frage beantworten muss: Die parlamentarische Initiative befindet sich in der ersten Phase, gibt es Handlungsbedarf, ja oder nein? Ansonsten müssen Sie überhaupt nichts entscheiden, das wissen Sie.

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2012 hat das Bundesgericht entschieden, dass für die Verwendung in Ferienwohnungen, Hotels, Spitälern und Gefängniszellen keine urheberrechtlichen Entschädigungen bezahlt werden müssen, weil es sich um Privatgebrauch, um private Zonen und nicht um öffentliche Zonen handelt. Bei den Gefängniszellen ist sich wahrscheinlich jedermann dessen bewusst, aber auch in einem Hotelzimmer können Sie keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen, in einer Ferienwohnung auch nicht, und im Spital sind Sie auch meistens allein. Daraufhin haben die Player in diesem Bereich Jahre später einen Agur-Kompromiss gezimmert, in dem sie andere Regeln als vom Bundesgericht festgelegt aufgestellt und diesen Bundesgerichtsentscheid quasi ausgehebelt haben. Das ist eine Tatsache. Infolge der neuen Tarifvereinbarungen hat Herr Nationalrat Nantermod die parlamentarische Initiative dann im Jahr 2016 eingegeben, um dem Bundesgerichtsentscheid im Gesetz Nachachtung zu verschaffen.

2019 hat das Parlament das Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Es wollte diesen Agur-Kompromiss nicht aufschnüren - man hatte ja Angst vor diesem ausserparlamentarischen Agur-Kompromiss - und hat auf diese parlamentarische Initiative Nantermod verwiesen, dies in Bezug auf Räumlichkeiten von Hotels, auf Ferienwohnungen, Spitalzimmer und Gefängniszellen.

Nun liegt diese Ausnahmeklausel auf dem Tisch. Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative Nantermod deutlich, mit 119 zu 65 Stimmen bei 1 Enthaltung, Folge gegeben und somit Handlungsbedarf erkannt.

Wenn wir heute nicht Handlungsbedarf erkennen, tolerieren wir, dass ausserhalb dieses Parlamentes Vereinbarungen getroffen werden, die Bundesgerichtsentscheide aufheben und so stark sind, dass sie fast Gesetzeskraft erhalten, sodass wir es nicht wagen, im Rahmen einer Gesetzesberatung zu prüfen, ob nicht in einzelnen Bereichen eine Ausnahme gewährt werden sollte. Darum geht es heute. Wir sollten also auch aus staatspolitischer Sicht dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge geben und anschliessend schauen, wie wir diese Vereinbarungen korrigieren können, gemässigt korrigieren können.

Nun, ich habe Erfahrungen in allen vier Etablissements, (Heiterkeit) beruflich, privat, und es ist offenkundig, dass das Bundesgericht 2012 richtig entschieden hat. Es sind private Räumlichkeiten. Dort halten sich Insassen, Gäste, Besucher mehr oder weniger lang auf, aber immer privat. Es gibt keine öffentliche Teilnahme, keine öffentliche Ausstrahlung von Werken. Wenn Sie mir da ein Argument finden, dass das nicht so ist, bin ich gespannt. Das ist die Grundlage. Und jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie sich aufgrund eines ausserparlamentarischen Kompromisses an dieser Grundlage stossen und sagen: Hier müssen wir korrigierend eingreifen. Wieso? Ich sage Ihnen nun die Realitäten.

In den Ferienwohnungen: Der Eigentümer der Ferienwohnung bezahlt die Gebühr, der Ferienwohnungsbenutzer, der Tourist, zahlt die Gebühr auch, nämlich daheim, und er zahlt sie noch einmal in seiner Ferienwohnung. Das ist eine Doppelbelastung.

In den Hotels: Der Hotelier zahlt die Gebühr im Restaurant, in der Bar, in der Lobby. Dort sind die Räumlichkeiten öffentlich, dort muss er das zahlen. Er zahlt sie auch noch für das Zimmer und wälzt diese Gebühr auf den Kunden ab. Der Hotelgast zahlt daher daheim für diese Werke eine Abgabe und auch im Hotelzimmer. Es kann sogar sein, dass er sein Produkt selber ins Hotelzimmer mitbringt und trotzdem zahlen muss, nur weil er eine Installation in diesem Hotel benutzt. Spotify und Netflix machen nicht halt vor diesen Gebräuchen.

Im Spital: Das Spital zahlt eine Gebühr und pro Zimmer noch eine Gebühr, und der Patient bezahlt daheim seine Gebühr für diese Werke und im Spital selbst auch noch einmal. Es ist eine Doppelbelastung.

Im Gefängnis ist es so: Das Gefängnis zahlt eine generelle Pauschalgebühr und für jede Zelle noch einmal eine eigentliche Gebühr. Dort zahlt der Insasse nicht in allen Fällen, weil gewisse Insassen nicht zahlen können. Das macht Väterchen Staat für ihn. Das ist dann eine Staatsfinanzierung.

Das heisst, im Steuerrecht würde man sagen: Es ist eine evidente Doppelbesteuerung, die wir aufheben müssen. Bei den Gebühren ist es nicht so. Bei den Gebühren haben wir andere Grundsätze. Aber auch hier müssen wir die extremsten Missbräuche eigentlich herausnehmen. Genau das will diese parlamentarische Initiative, nämlich die Gebühr in gewissen Bereichen reduzieren, weil es keinen Sinn macht, weil die Gebühr fast zu einer Steuer verkommt und man die Gebühr altmodisch an ein Gerät anknüpft, das der Kunde gar nicht mehr braucht. Er kann sich diese Werke anderweitig zuführen.

Wenn Sie heute dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben, dann werden Sie im Parlament und im Ständerat in kürzester Zeit neue Vorstösse haben, die diesen berühmten Agur-Kompromiss in den Punkten, wo es offensichtliche Fehleinschätzungen gibt, korrigieren wollen. Daher bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie konzentriert sich nur auf vier Bereiche und nicht auf die Auflösung des gesamten Agur-Kompromisses. Es ist also eine Fehleinschätzung dieser Kreise, dass wir hier quasi die Kultur schädigen möchten. Vielmehr möchten wir die Missbräuche [PAGE 137] in diesen Bereichen endlich ausmerzen. Sonst werden zwei Sachen passieren. Die erste Sache: Man wird diese Gebühr umgehen, indem man den Service reduziert. Das heisst, es wird einfach kein Fernseher mehr ins Zimmer gestellt, weil eine Gebühr bezahlt werden muss. Das Zweite: Die Gebühr wird schlussendlich zu einer sinnlosen Steuer verkommen, bis dann schliesslich das Bundesgericht diesen Agur-Kompromiss doch noch genauer unter die Lupe nimmt.

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Nantermod in der ersten Phase Folge zu geben.

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