Weichelt Manuela · Nationalrat · 2022-03-09
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2022-03-09
Wortprotokoll
Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft hatten auch im vergangenen Jahr ziemlich viel Arbeit. Ich werde nur das Wichtigste aus dem Bericht erwähnen. Sie haben alle den Bericht erhalten.
Zum Bundesstrafgericht: Bekanntlich hat die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes eine Aufsichtsanalyse durchgeführt und den entsprechenden Bericht im April 2020 verfasst. Dieser beinhaltet auch Empfehlungen, unter anderem die Empfehlung Nr. 3, wonach das Bundesstrafgericht eine Überprüfung betreffend die Arbeitsweise der französischsprachigen Mitglieder der Strafkammer machen sollte. In seinem Bericht vom April 2021 kam der Experte zum Ergebnis, dass sich die Vermutungen in Bezug auf das Vorliegen von gravierenden Mängeln nicht bestätigten, im Gegenteil: Es gab Anwürfe eines Richters gegenüber einer anderen Richterin, die nicht erhärtet wurden; gleichzeitig zeigen diese die Spannungen auf, die an diesem Gericht herrschen. Eine Verbesserung ist nötig, und die Massnahmen sind eingeleitet. Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft werden sich weiter um diese Fragen kümmern.
Zum ersten Punkt: Die GPK hatten, gestützt auf den Bericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes, auch eine substanzielle Stellungnahme abzugeben. Einerseits war sie inhaltlicher Natur, indem die GPK dem Bundesstrafgericht empfohlen hatten, eine Fachperson betreffend Mobbing und Sexismus beizuziehen. Diese Arbeit wurde gemacht, und auch zu diesem Thema gab es einen substanziellen Analysebericht vom Oktober 2020, in welchem das Vorliegen von Mobbing gegen italienischsprachige Gerichtspersonen nicht bestätigt wird. Weiter wird darin festgehalten, dass auch aktuell keine Situation betreffend Sexismus oder sexuelle Belästigungen gemeldet wurde. Allerdings - und das war für uns eine ernüchternde Mitteilung - wird im Bericht mitgeteilt, dass im Bundesstrafgericht verbreitet Gefühle von Unbehagen bis hin zu Ängsten vorhanden seien. Auch dieser Situation müssen wir weiterhin unsere Aufmerksamkeit schenken.
Andererseits haben wir im Zusammenhang mit dem erwähnten Bericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes auch noch sogenannte oberaufsichtsrechtliche [PAGE 259] Feststellungen gemacht. Die Fragen sind noch nicht geklärt, weil wir mit dem Bundesgericht noch eine wichtige Differenz betreffend die Auslegung der Amtsgeheimnisverletzung haben. Wenn ein Mitglied des Gerichts sich an ein Mitglied einer Aufsichtsbehörde der Bundesversammlung richtet, dann liegt gemäss dem Bundesgericht eine Amtsgeheimnisverletzung vor. Wir hingegen sind der Meinung, wir sollten uns im Informationsrecht, das Teil unserer Aufsichtstätigkeit ist, nicht einschränken lassen. Dieser Punkt wird also noch diskutiert.
Wir machten, gestützt auf die Anfrage der Gerichtskommission im Zusammenhang mit der Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes, Abklärungen und bereiteten unsere Feststellungen dazu vor, ob die dortigen Richterinnen und Richter wiedergewählt werden können oder nicht. Gestützt auf diese Anfrage haben wir einen Kriterienkatalog erarbeitet. Im Rahmen unserer Abklärungen haben wir auch mehrere Gerichtspersonen sowie die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichtes angehört. Wir haben Anhörungen durchgeführt und sind zum Schluss gekommen, dass keine Elemente vorliegen, welche eine Nichtwiederwahl rechtfertigen oder verlangen würden. Allerdings haben wir gleichwohl, gestützt auf unsere Abklärungen im Zusammenhang mit den internen Problemen, an zwei Richterpersonen ein Ermahnungsschreiben geschickt, welches dazu dienen sollte, dass sich diese Richterpersonen entsprechend verhalten. Wir sind gespannt auf die Fortsetzung in diesem Thema.
Zum dritten Punkt: Die Gerichtskommission hat uns ein weiteres Thema in Auftrag gegeben. Sie hat uns gebeten, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter an den eidgenössischen Gerichten zu prüfen, der Frage Aufmerksamkeit zu schenken, ob die Richterinnen und Richter ihre Aufgabe wirklich unabhängig wahrnehmen können und ob es Druckversuche seitens ihrer Parteien gibt. Gestützt auf diesen Auftrag der Gerichtskommission haben wir anlässlich unserer Aussprache mit den eidgenössischen Gerichten auch dieses Thema behandelt. Es wurde von den Richterinnen und Richtern sehr unterschiedlich wahrgenommen und auch kontrovers diskutiert.
Zum vierten Punkt: Wir hatten gleichzeitig einen Bericht der PVK über die Geschäftsverteilung zu diskutieren. Den entsprechenden Bericht der GPK verabschiedeten wir im Juni letzten Jahres.
Zum fünften und letzten Punkt: Gleichzeitig haben wir im Zusammenhang mit einem Bericht der PVK auch die Parteizugehörigkeit von Richterinnen und Richtern untersucht. Auch dieses Thema wird uns weiter beschäftigen. In der Zwischenzeit sind auch verschiedene Masterarbeiten zu diesem Thema geschrieben worden.
Schliesslich möchte ich noch ein Thema erwähnen, das auf unserer Seite momentan abgeschlossen ist. Es geht um Divergenzen bezüglich des Aufsichtsverständnisses zwischen der Bundesanwaltschaft und deren Aufsichtsbehörde. Wir haben den entsprechenden Schlussbericht im Juni letzten Jahres verabschiedet und ihn dann den Kommissionen für Rechtsfragen zugestellt. Die Kommissionen für Rechtsfragen haben entsprechende Motionen eingereicht, die in der Zwischenzeit bereits angenommen worden sind. Mit den Motionen wird der Bundesrat eingeladen, die entsprechende Gesetzgebung anzupassen, um allenfalls das Modell "Status quo plus" in die Gesetzgebung zu überführen.
Das sind die wichtigsten Arbeiten in den Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft.