Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-09
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 entschieden, dass bis maximal 2500 Armeeangehörige das zivile Gesundheitswesen bis am 31. März 2022 unterstützen können. Letzten Dezember war die epidemiologische Lage noch besorgniserregend, insbesondere wegen der Omikron-Variante. Für die Kantone war es deswegen wesentlich, mit der Verabreichung der Auffrischimpfung voranzukommen. Mehrere Kantone baten [PAGE 263] deshalb Ende November den Bundesrat um Unterstützung durch die Armee in der Grundpflege und auf Intensivpflegestationen.
Wie bereits beim zweiten Covid-19-Einsatz der Armee mussten die Kantone für jedes Gesuch aufzeigen, dass sie alle zur Verfügung stehenden eigenen Mittel wie auch das Potenzial der interkantonalen Zusammenarbeit ausgeschöpft haben. Dabei kam wiederum das gleiche Verfahren zur Anwendung, das sich bereits beim zweiten Armee-Einsatz bewährt hatte: Der Bundesstab Bevölkerungsschutz prüfte bei jedem Antrag eines Kantons anhand einer präzisen Kriterienliste, ob die Subsidiarität gegeben war. Unterstützung durch die Armee erhielten nur die Kantone, die diesmal zusätzlich nachweisen konnten, dass sie für Impfkampagnen auch medizinisch erfahrenes Personal aus anderen Bereichen eingesetzt hatten. Unter Leitung der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit entschied der Bundesstab Bevölkerungsschutz nach jeweiliger Prüfung, ob und in welchem Mass einem kantonalen Gesuch um Unterstützung durch die Armee stattgegeben werden konnte.
Vor Beginn der konkreten Unterstützungsleistung der Armee schloss die Kommandantin bzw. der Kommandant der eingesetzten Armeeangehörigen zudem mit den jeweiligen zivilen Institutionen eine Leistungsvereinbarung ab. Falls die tatsächliche Verwendung der Armeeangehörigen nicht dieser Vereinbarung entsprochen hätte oder wenn die Truppe unterbeschäftigt gewesen wäre, hätte man die Unterstützung reduziert oder ganz eingestellt. Zu solchen Massnahmen ist es aber nicht gekommen. Damit wurde sichergestellt, dass die Subsidiarität vor Beginn und auch während des Einsatzes eingehalten war.
Seit dem Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2021 haben neun Kantone Unterstützung durch die Armee erhalten. Es wurden den Kantonen bis zu 570 Armeeangehörige gleichzeitig zur Verfügung gestellt; rund 160 davon waren Freiwillige. Zu Beginn des Einsatzes lag der grösste Bedarf bei der Impfunterstützung. Im weiteren Verlauf des Einsatzes wurde zunehmend Unterstützung in der Grund- und Behandlungspflege nachgefragt. Für diesen dritten Assistenzdienst der Armee wurden, wann immer möglich, zuerst Durchdienerformationen und im Dienst stehende Truppen eingesetzt. Zusätzlich wurden freiwillige Armeeangehörige aufgeboten. Nur in letzter Priorität wurden darüber hinaus, ausgehend vom realen Bedarf, zusätzliche Armeeangehörige eingesetzt. Am 18. Februar 2022 endeten die letzten Unterstützungsleistungen von 32 Angehörigen der Armee zugunsten der Kantone Bern und Freiburg. Diese Armeeangehörigen wurden gleichentags entlassen. Die Rückmeldungen der Kantone hinsichtlich der Einsatzbereitschaft und der Kompetenzen der eingesetzten Armeeangehörigen sind sehr positiv.
Nun zu den Kosten dieses Einsatzes: Die Kosten des ersten und des zweiten Armee-Einsatzes konnten im Rahmen des ordentlichen Budgets des VBS aufgefangen werden. Auch wenn die Kosten für diesen dritten Armee-Einsatz noch nicht bekannt sind, können wir davon ausgehen, dass auch diese im Rahmen des ordentlichen Budgets getragen werden können. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, wird das VBS einen Zusatzkredit für das Jahr 2022 beantragen.
Ich bitte Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm ohne Änderung zuzustimmen.