Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-09
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat den sicherheitspolitischen Bericht Ende November 2021 verabschiedet. Seither ist es zu dramatischen Entwicklungen gekommen. Mit der russischen Invasion in der Ukraine haben wir eine historische Zäsur erlebt. Der Krieg ist in Europa zurückgekehrt. Fundamentale Regeln des Völkerrechtes wurden gebrochen, die territoriale Integrität und Souveränität eines Staates mit massiver militärischer Gewalt verletzt. Dass es so weit kam, ist nicht unbedingt eine Überraschung, mit welcher Geschwindigkeit und Brutalität es passiert ist, hingegen schon.
Die Instabilität und das Risiko eines gewaltsamen Konflikts am Rande Europas sind in den letzten Jahren markant gestiegen, ebenso die Bereitschaft, militärische Gewalt anzuwenden. Der sicherheitspolitische Bericht hält fest, dass unser regionales Umfeld weniger sicher geworden ist und seine Schutzwirkung abgenommen hat. Der sicherheitspolitische Bericht verweist explizit auf das inzwischen leider eingetretene Szenario in der Ukraine. Ich zitiere hier einige Kernpassagen, die Sie im Bericht finden:
"Die Konfrontation zwischen Russland und westlichen Staaten ist kein kurzfristiges Phänomen. Russland und die Nato sind zwar bemüht, einen bewaffneten Konflikt zu vermeiden, das Risiko dafür ist jedoch in den letzten Jahren gestiegen. Russland hat sein militärisches Potenzial deutlich verstärkt und strebt an, im Westen Krieg gegen einen starken konventionellen Gegner führen zu können. [...] Ein schwerwiegender Krisenfall an der Nato-Ostgrenze würde zu einer grossen Herausforderung für Europa und könnte zu politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Instabilitäten führen, ebenso zu Ausfällen der Versorgungsketten sowie zu Migrationsbewegungen. [...] In einem eskalierenden Krisenfall in Europa könnte Russland an der Nato-Ostgrenze mit militärischen Mitteln Fakten schaffen. Die Herstellung des Status quo ante wäre dann nur mit einer weiteren Eskalation des Konflikts möglich. [...] Die Bruchlinien zwischen Europa und Russland haben sich weiter verstärkt, was direkte Konsequenzen für die westlichen Nachbarstaaten Russlands hat, aber auch Schweizer Interessen tangieren kann. [...] Russland will insbesondere entlang den Grenzen der früheren Sowjetunion eine exklusive Einflusssphäre konsolidieren. Fokus seiner Politik werden voraussichtlich weiterhin Osteuropa, der Balkan und der Mittelmeerraum sein."
Dies sind die Kernaussagen des Sicherheitspolitischen Berichtes 2021, den der Bundesrat Ende November verabschiedet hat. Sie sind nun mit dem Krieg in der Ukraine leider wahr geworden. Der sicherheitspolitische Bericht ist denn auch nicht von der Aktualität überholt worden. Seine Aussagen zur Lage sind zutreffend. Dasselbe gilt für die Schlüsse und Massnahmen, die abgeleitet werden und die der schon länger festgehaltenen Verschlechterung der Sicherheitslage Rechnung tragen.
Der Bericht ist ein wichtiges Grundlagendokument. Er legt die Prioritäten für unsere Sicherheitspolitik der nächsten Jahre fest. Auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen weitere konkrete Planungen wie die Entwicklung der Luftwaffe, die Entwicklung der Bodentruppen und die Entwicklung des Cyberbereichs. Der sicherheitspolitische Bericht ist eben nicht eine Inventarliste der Armee oder ein Bericht zur Entwicklung einzelner Truppengattungen. Diese Arbeiten erfolgen auf Grundlage des sicherheitspolitischen Berichtes.
Der Bericht beschreibt die langfristig gültigen Prinzipien und Interessen unserer Sicherheitspolitik. Solche sind Gewaltverzicht und eine regelbasierte internationale Ordnung, Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit, Kooperation und Neutralität, Demokratie, Respektierung des Völkerrechts und Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus und Subsidiarität, Miliz- und Dienstpflicht. Das sind die Fundamente unserer Sicherheitspolitik. Auch in der jetzigen Situation drängt es sich nicht auf, diese infrage zu stellen. Auf dieser Basis definiert der Bericht neun konkrete Ziele und erklärt, wie diese umgesetzt werden sollen. Darunter sind die Stärkung der Früherkennung von Bedrohungen und Krisen, die verstärkte Ausrichtung auf hybride Bedrohungen, eine weitere Stärkung des Schutzes vor Cyberbedrohungen, Massnahmen gegen Desinformation und Beeinflussung, die Stärkung von Resilienz und Versorgungssicherheit.
Ich komme zurück auf die Ausführungen von Nationalrat Zuberbühler betreffend den Verkauf der Ruag Ammotec. Die Motion mit dem Anliegen, die Ruag Ammotec nicht zu verkaufen, wurde vom Parlament abgelehnt. Ich erlaube mir, die Antwort von Bundesrat Maurer anlässlich der Fragestunde von dieser Woche zu zitieren. Dort hat er im Namen des Bundesrates wie folgt geantwortet: "Mit der Motion Salzmann 19.3154, übernommen von Herrn Zuberbühler, wurde der Bundesrat beauftragt, zu beurteilen, ob der Verkauf von Ruag Ammotec insbesondere aus Gründen der Versorgungssicherheit gestoppt werden sollte. Der Bundesrat kam dabei zum Schluss, dass die Beteiligung des Bundes an der Ammotec für die Sicherstellung der Munitionsversorgung der Schweizer Armee nicht relevant ist. Die Armee bezieht Kleinkalibermunition und Handgranaten von Ammotec. Munition grösserer Kaliber bezieht die Armee grösstenteils aus dem Ausland. Die Produktion der Kleinkalibermunition erfolgt im internationalen Verbund. Dafür ist Ammotec auf den Import von Rohstoffen wie Kupfer und Zink sowie von Halbfabrikaten wie Pulver und Zünder angewiesen. Eine autarke, vom Ausland unabhängige Produktion und Versorgung ist mit den vorhandenen Mitteln somit gar nicht möglich. Dies gilt auch, wenn die Ammotec dem Bund gehört." Es ist ein Teilzitat, vom Rest verschone ich Sie, das können Sie im Amtlichen Bulletin nachlesen.
Ich habe die Schwerpunkte des sicherheitspolitischen Berichtes sowie die Ziele aufgelistet, diese sind nach wie vor richtig. Sie behalten ihre Gültigkeit auch in der jetzigen Lage. [PAGE 274] Sie wurden nämlich bereits auf eine deutlich verschlechterte Sicherheitslage ausgerichtet. Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich die eingeschlagene Richtung nun auf drastische Weise bestätigt. Die Ereignisse der letzten Woche haben aber ebenso gezeigt, wie rasch und dramatisch sich die Lage verändern kann. Wir brauchen darum künftig häufigere sicherheitspolitische Standortbestimmungen. Das ist der Grund, warum der Bundesrat künftig alle vier Jahre einen sicherheitspolitischen Bericht vorlegen wird.
Wie gesagt erleben wir nun aber mit der Aggression Russlands eine Zäsur für die europäische und auch für die schweizerische Sicherheitspolitik. Wir wollen uns deshalb auf der Basis unserer bestehenden Sicherheitspolitik und ihrer Fundamente mit den möglichen Folgen und Erkenntnissen aus diesem Krieg befassen. Das VBS wird in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen bis spätestens Ende Jahr dazu einen separaten, zusätzlichen Bericht vorlegen. Wir werden darin aufzeigen, inwiefern allfällige Justierungen vorzunehmen sind. Der Bericht wird sich insbesondere mit der Armee befassen. Dieses Vorgehen wurde mit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission so besprochen und vereinbart. Wir waren uns einig, dass dies ein sinnvolles Vorgehen ist.
Heute geht es aber vorerst um die Kenntnisnahme des Sicherheitspolitischen Berichtes 2021. Ich bitte Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Ich äussere mich noch kurz zu den zwei Postulaten, die in der Kommission diskutiert wurden.
Ich komme zuerst zum Postulat 22.3006: Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation haben sich verstärkt. Sie werden zunehmend zu einem sicherheitspolitischen Problem. Der Sicherheitspolitische Bericht 2021 weist das Thema denn auch erstmals als eigene Kategorie von Bedrohung für die Schweiz aus. Es ist entsprechend ein prominentes Thema im Bericht und soll für die nächsten Jahre ein neuer Schwerpunkt sein. Eines der im Bericht neu formulierten Ziele ist die Verstärkung von Massnahmen gegen Desinformation und Beeinflussung. Dabei geht es nicht einfach um Fake News. Das ist zwar auch ein Problem, aber kein Thema der Sicherheitspolitik. Die Sicherheitspolitik muss sich dann mit Aktivitäten zur Beeinflussung und Desinformation befassen, wenn sich diese gezielt gegen das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft richten. Auch dieses Problem hat zugenommen. Die Gremien der sicherheitspolitischen Führung, die Kerngruppe Sicherheit und auch der Sicherheitsausschuss des Bundesrates, befassen sich bereits regelmässig mit dem Thema. Es ist zudem die Absicht, unter den beteiligten Stellen ein systematisches Monitoring zur Erfassung solcher Aktivitäten zu etablieren.
Sie sehen, es läuft einiges in diesem Bereich. Zudem glauben wir, dass die Schweiz hier insgesamt gut aufgestellt und relativ robust ist - dank einer freien, breiten Medienwelt und einer Bevölkerung mit hohem Bildungsstand, die es gewohnt ist, sich eine eigene Meinung zu bilden. Zudem gehört die Schweiz nicht zu den primären Zielen solcher Aktivitäten. Ihre Kommission wünscht nun aber trotzdem eine zusätzliche Auslegeordnung zur Bedrohung der Schweiz durch Desinformationskampagnen. Der Bundesrat ist bereit, einen solchen Bericht zu machen, und beantragt, das Postulat anzunehmen.
Zum Postulat 22.3007: Wie im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 festgehalten, geht der Bundesrat davon aus, dass die Auswirkungen des Klimawandels auch in der Schweiz zu häufigeren und schwereren Naturkatastrophen führen werden. Das vorliegende Postulat fordert den Bundesrat auf, eine Übersicht über die für die Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren benötigten Fähigkeiten des Bevölkerungsschutzes, der Armee und des Zivildienstes zu erstellen. Der Bundesrat ist bereit, diese Auslegeordnung zu machen. Wir sind auch hier gut aufgestellt, finden es aber sinnvoll, zu diesem Thema eine Übersicht zu erstellen. Entsprechend sind wir auch hier mit der Annahme des Postulates einverstanden.