Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-09
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-09
Wortprotokoll
Das Parlament hat die Ausnahmeklauseln bewusst im Gesetz verankert und mit der Revision des Beschaffungsrechts nochmals bestätigt. Sie dienen dazu, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Die Ausnahmen sind auch im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen festgehalten.
Die Ausnahmeklauseln werden restriktiv angewendet. Sie kommen nur zum Zug, wenn erhebliche Schutzinteressen geltend gemacht werden können. Bei sicherheitskritischen Beschaffungen bedeutet dies, dass bereits das Bekanntwerden der Beschaffungen ein Risiko darstellen würde. Auch Informationen über Zweck, Umfang oder Anzahl dieser Beschaffungen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht bekannt werden.
Bei den Beschaffungen zu Beginn der Covid-19-Pandemie stand der Schutz der Bevölkerung im Zentrum. Die Anwendbarkeit der Ausnahmeklauseln war hier klar gegeben, da die weitere Entwicklung der Pandemie nicht absehbar war. Zudem herrschte erhebliche Dringlichkeit. Sehr viele Staaten und Organisationen mussten gleichzeitig Schutzmasken und andere medizinische Güter beschaffen. Wie wir wissen, hatten die Gesundheitsinstitutionen und die Kantone ihre Vorräte nicht derart aufgebaut, wie sie es hätten tun sollen. Es fehlte an allen Ecken und Enden.
In dieser Situation hätte ein reguläres Beschaffungsverfahren zu lange gedauert. Die Gesundheit und die Sicherung der Bevölkerung wären unnötig gefährdet worden. Was würden Sie mich heute fragen, wenn wir von diesen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen nicht Gebrauch gemacht und ein ordentliches Beschaffungsverfahren mit Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten gewählt hätten und die Masken erst heute geliefert würden? Dann hätten wir für die Bevölkerung während der Covid-19-Krise kein Schutzmaterial gehabt. Das würde vielleicht erst jetzt dann geliefert, in einem Zeitpunkt, in dem wir schon in einer anderen Krise sind, in welcher es andere Bedürfnisse zu stillen gibt.
Die Beschaffung von medizinischen Gütern stützt sich auf die Covid-19-Verordnung des Bundesrates im Einklang mit dem Beschaffungsrecht. Die Beanspruchung von Ausnahmeklauseln wird in jedem einzelnen Fall rechtlich geprüft. Die Ausnahmen müssen zudem von der Stelle, die diese beansprucht und die die Verantwortung für die Entscheide trägt, begründet und dokumentiert werden.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.