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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2022-03-10

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2022-03-10

Wortprotokoll

La mozione Marchesi del 2 marzo 2021 incarica il Consiglio federale di intavolare con l'Unione europea nuovi negoziati sull'Accordo sulla libera circolazione delle persone. L'accordo siglato tra il Regno Unito e l'Unione europea il 30 dicembre 2020 [PAGE 341] costituisce una sorta di tela di fondo di questa mozione. La mozione vuole infatti mettere l'accento sull'applicazione dell'articolo 121a della Costituzione, articolo accettato dal popolo e dai cantoni il 9 febbraio 2014.

Der Bundesrat lehnt die Motion aus folgenden Gründen ab:

1.[NB]Das Freizügigkeitsabkommen ist für die Schweizer Wirtschaft und die Sicherung der Arbeitsplätze in der[NB]Schweiz[NB]von[NB]zentraler Bedeutung. Beispielsweise ermöglicht es den Unternehmen, nach Bedarf Arbeitskräfte aus[NB]der[NB]EU[NB]zu[NB]rekrutieren. Am 27. September 2020 lehnte das Schweizer Stimmvolk die Begrenzungs-Initiative ab. Damit sendete es ein starkes Signal für die Unterstützung der Personenfreizügigkeit aus.

2.[NB]Das britische Modell unterscheidet sich deutlich vom bilateralen Weg der Schweiz. Das Handels- und Kooperationsabkommen EU-UK ist grundsätzlich ein Freihandelsabkommen, das zusätzlich Kooperationen in[NB]ausgewählten Bereichen vorsieht. Die EU und das Vereinigte Königreich bilden seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und seinem damit verbundenen Ausscheiden aus dem EU-Binnenmarkt zwei verschiedene Regulierungsräume. Das ist das Novum: Sie bilden zwei unterschiedliche Regulierungsräume.

3.[NB]Der bilaterale Weg der Schweiz geht weit über[NB]einen Freihandelsansatz hinaus und gewährt der[NB]Schweiz in[NB]ausgewählten Sektoren einen gleichberechtigten, weitgehend hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt. Das[NB]heisst, in ausgewählten Sektoren gibt es eine direkte Beteiligung der Schweiz am EU-Binnenmarkt; das geht über ein Freihandelsabkommen hinaus.

Seine Europapolitik evaluiert der Bundesrat im Übrigen regelmässig, er hat dies auch anlässlich seiner letzten Klausur wieder getan. Zudem wird der Bundesrat nächstens einen neuen Europabericht publizieren, in dem die unterschiedlichen Integrationsmodelle miteinander verglichen werden: stärkere Integration als beim bilateralen Weg einerseits, weniger starke Integration als beim bilateralen Weg andererseits. Das alles sind Optionen, die uns offenstehen, sollte der bilaterale Weg nicht weitergeführt werden können.

4.[NB]Der Bundesrat hielt bereits 2015 in seinem Bericht fest, dass selbst ein modernisiertes, umfassendes Freihandelsabkommen einen klaren Rückschritt gegenüber unseren bilateralen Abkommen mit der EU bedeuten würde. Der Bundesrat ist daran, diesen Bericht zu aktualisieren.

5.[NB]Das Parlament hat sich bei der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung für eine Steuerung entschieden, welche darauf abzielt, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. Am 16. Dezember 2016 haben die eidgenössischen Räte die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung mit der Einführung einer Stellenmeldepflicht verabschiedet.

Aus den fünf erwähnten Gründen hält der Bundesrat an der bewährten sektoriellen Teilnahme der Schweiz am europäischen Binnenmarkt fest. Daran hat sich auch seit seinem Entscheid vom 26. Mai letzten Jahres nichts geändert. Der Bundesrat sieht diesen Entscheid im Gesamtinteresse der Schweiz. Damit kann die bilaterale Zusammenarbeit mit der EU, die sich bewährt hat, weitergeführt werden.