Frick Bruno · Ständerat · 2002-12-02
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
In Artikel 7d halten wir fest, dass das erstinstanzliche Verfahren weiterhin kostenfrei ist. Präzisiert haben wir im Wortlaut lediglich, dass dies nicht nur Verfahren vor Gerichten, sondern auch vor kantonalen Instanzen allgemein - beispielsweise vor Baubewilligungsbehörden - betrifft. Die Regel gilt: In erster Instanz soll das Verfahren unentgeltlich sein.
In zweiter Instanz und allenfalls vor Bundesgericht ist das Verfahren nicht mehr grundsätzlich unentgeltlich. Wer Beschwerde führt, muss im Falle seines Unterliegens auch mit Kosten rechnen.