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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-14

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-14

Wortprotokoll

Die UKI ist ein verwaltungsinternes Gremium, das die Recht- und Verhältnismässigkeit der Aufträge der Nachrichtendienste zur Funkaufklärung kontrolliert. Es ist auch zuständig für die Kontrolle der Umsetzung von Aufträgen zur Kabelaufklärung, die vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt werden. Die UKI besteht aus drei Angehörigen der Bundesverwaltung, die über Fachkenntnisse in den Bereichen Grundrechtsschutz, Sicherheitspolitik und Kommunikationstechnologie verfügen. Aktuell besteht sie aus folgenden Mitgliedern: Martin Wyss, Vorsitzender, Bundesamt für Justiz; Urs von Arx, Bundesamt für Kommunikation; Patrick Gansner, Generalsekretariat VBS.

Die UKI führt im Rahmen ihrer Prüftätigkeiten mehrmals pro Jahr Inspektionsbesuche beim Nachrichtendienst des Bundes durch. Sie erstattet der Vorsteherin des VBS jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten und die Prüfergebnisse. Diese Berichterstattung dient mir als Grundlage für die Kontrolle der diesbezüglichen Tätigkeit des NDB und des Militärischen Nachrichtendienstes. Als Vorsteherin des VBS informiere ich den Bundesrat und die GPDel sowie die Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten über die Berichterstattung der UKI. Die Ergebnisse der Prüftätigkeiten der UKI sind vertraulich und werden nur den gesetzlich vorgesehenen oder thematisch mitbetroffenen Gremien unterbreitet, das bedeutet Bundesrat, Geschäftsprüfungsdelegation, Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten, Bundesverwaltungsgericht.

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