Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-14
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-14
Wortprotokoll
Ich mache mir keine Illusionen und befürchte angesichts der einstimmigen Kommission, dass ich Bundesrat Parmelin heute Abend keine Erfolgsmeldung zum Ausgang dieser Abstimmung überbringen kann. Ich habe auch etwas nostalgische Gefühle und erinnere mich an meine Zeiten in der WAK, wenn ich hier wieder einmal mit dem Kartellrecht in Berührung komme. Ich möchte Ihnen aber trotzdem - auch zuhanden der Materialien - noch ein paar Gedanken mit auf den Weg geben und begründen, warum der Bundesrat eigentlich die Meinung vertritt, dass diese Motion nicht zielführend ist.
Der Bundesrat kann Ihnen versichern, dass die Wettbewerbsbehörden die Bestimmungen des Kartellgesetzes und der KFZ-Bekanntmachung wirksam anwenden. Wenn sie von einem möglichen Verstoss gegen diese Regelungen Kenntnis haben oder darüber informiert werden, dann gehen sie dem Einzelfall selbstverständlich nach. Es erfolgt aber keine direkte Weiterleitung an ein Zivilgericht. Vielmehr wird jede Beschwerde einzeln geprüft. Im Zweifelsfall eröffnet das Sekretariat der Weko eine Marktbeobachtung und nimmt Kontakt mit den jeweiligen Herstellern und Importeuren auf. Wenn es konkrete Hinweise auf einen Wettbewerbsverstoss gibt, eröffnen die Wettbewerbsbehörden ein formelles Verfahren. Sie erinnern sich beispielsweise an die Untersuchung gegen BMW.
Wenn die Regeln der KFZ-Bekanntmachung eingehalten werden, hat die betroffene Garage immer noch die Möglichkeit, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Das ist typischerweise der Fall bei möglichen Schadenersatzforderungen, bei Streitigkeiten oder auch bei allfälligen Garantieansprüchen oder bei Vertragskündigungen unter Einhaltung der erweiterten Kündigungsfristen, die eben in der KFZ-Bekanntmachung auch vorgesehen sind. Es gab im Kraftfahrzeugbereich nur wenige Fälle, die an ein Zivilgericht weitergeleitet wurden. Für das Jahr 2021 ist beispielsweise kein einziger Fall bekannt, der an ein Zivilgericht weitergeleitet wurde.
Dann möchte ich darauf hinweisen - das wissen Sie besser als ich -, dass am 1. Januar 2022 das Konzept der relativen Marktmacht in das Kartellgesetz aufgenommen worden ist. Garagisten verfügen nun über ein zusätzliches Mittel, um sich gegen relativ mächtige Hersteller und Importeure zu wehren. Das war zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion noch nicht der Fall.
Mit dieser Motion würde das Parlament eine weitere Anpassung des Schweizer Kartellrechts beschliessen, bevor überhaupt Erfahrungen gemacht worden sind. Sie wissen, dass der Bundesrat nicht begeistert ist, wenn das Kartellrecht geöffnet und revidiert wird. Wir haben dort ja immer auch sehr lange Diskussionen. Die Bekanntmachungen der Weko haben gegenüber den Verordnungen des Bundesrates insbesondere den Vorteil, dass die Weko aufgrund ihrer Tätigkeit schon nahe an der Praxis ist. Sie kann dadurch in kurzer Zeit flexibel auf die Rechtsprechung reagieren. Der Bundesrat wäre hier mit einer Verordnung viel weniger flexibel. Es ist auch zu beachten, dass das Kartellgesetz nicht für sektorspezifische Regelungen bestimmt ist. Das Parlament hat sich in der Vergangenheit stets dagegen entschieden, solche branchen- oder sektorspezifischen Forderungen aufzunehmen.
Nach Ansicht des Bundesrates würde eine Verordnung, welche die kartellrechtlichen Aspekte im Bereich des Kraftfahrzeughandels regelt, in der gegenwärtigen Situation nichts bringen. Eine Verordnung würde lediglich dazu dienen, eine Ausnahme im Automobilmarkt zu schaffen. Der Bundesrat bekäme die formale Kompetenz, in diesem Bereich über die Erheblichkeit einer Wettbewerbsbehinderung und die wirtschaftliche Effizienz vertikaler Abreden zu urteilen. In allen anderen Branchen oder Sektoren werden diese beiden Kriterien von Fall zu Fall beurteilt, nicht vom Bundesrat, wie Sie das wünschen. In allen anderen Fällen wäre es also so, wie es vom Gesetz vorgesehen ist, ausser hier beim Kraftfahrzeughandel. Eine Verordnung des Bundesrates wird ebenso wenig wie eine Bekanntmachung der Weko einen Kontrahierungszwang schaffen können. Das Kartellgesetz bietet dafür keine gesetzliche Grundlage.
Ich möchte Sie namens des Bundesrates bitten, auf diese Motion zu verzichten und sie abzulehnen.