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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-03-14

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-14

Wortprotokoll

Block 1 behandelt das sogenannte Selbstbefassungsrecht der Legislative und ihrer Kommissionen. Bezüglich des Zusammentretens des Parlamentes schlägt Ihnen die SPK zwei grosse Neuerungen vor:

Die Teilnahmepflicht an diesem Ratsbetrieb ist ja in Artikel 10 des Parlamentsgesetzes (ParlG) geregelt. In Ergänzung dazu hat der Nationalrat in der Wintersession 2020 Artikel 10a hinzugefügt, wonach jemand wegen Quarantänepflichten von zuhause aus an Abstimmungen teilnehmen kann. Neu sollen jetzt aufgrund bestimmter objektiver Ereignisse, die mehrere Ratsmitglieder betreffen, die neuen technologischen Möglichkeiten für die Teilnahme an Plenarsitzungen auch in Zukunft bestehen. Das betrifft die hybride Form des Ratsbetriebs und ist als Ausnahme zu der erwähnten und in Artikel 10 ParlG stipulierten Sitzungsteilnahmepflicht gedacht.

Wichtig ist der SVP-Fraktion, dass dieses Instrument nicht im Normalbetrieb genutzt werden darf. Handelt es sich jedoch um Ereignisse mit örtlicher Begrenzung wie Überschwemmungen oder regionale Stromausfälle, so muss natürlich auch die betroffene Region weiterhin ordnungsgemäss in diesem Rat vertreten sein.

Die Handlungsfähigkeit der Bundesversammlung hängt auch in erheblichem Mass vom Funktionieren der Kommissionssitzungen ab. Der Reformvorschlag der SPK ist eine Folge der Beschlüsse des Ratsbüros vor zwei Jahren, die die Tätigkeiten der Kommissionen - wenn auch nur für zwei Wochen - [PAGE 396] einschränkten. Dieser Einschränkung der Kommissionsarbeit mangelte es an Verfassungsmässigkeit, und sie verletzte die Rechte der Kommissionen und der Parlamentarier. Mit der neuen Bestimmung von Artikel 32a ParlG wird die Möglichkeit geschaffen, ganze Parlamentssitzungen virtuell abzuhalten. Dies stellt aber nur die allerletzte Ausweichmöglichkeit dar.

Unserer Ansicht nach sollen Kommissionssitzungen mit einer einfachen Mehrheit einberufen werden können. Demzufolge lehnt die SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit Marti Samira ab. Diesem Anliegen zufolge könnte eine Minderheit, ein Drittel, eine Sitzung einberufen, die dann von der Mehrheit wieder abgebrochen werden könnte. Der Antrag der Mehrheit der Kommission ist für uns deshalb logisch.

Artikel 45b ParlG betrifft die virtuellen Sitzungen. Die Rechtswissenschaft beurteilt virtuelle Kommissionssitzungen grundsätzlich als zulässig. Wichtig ist der SVP-Fraktion, dass digital durchgeführte Kommissionssitzungen nur in wenigen, klar geregelten, objektivierbaren Situationen möglich sind. Ein Parlament und seine Kommissionen leben vom persönlichen Austausch. Der Regelfall soll die physische Teilnahme bleiben, und kein Mitglied soll ohne Not virtuell zugeschaltet sein.

Wir folgen daher in erster Priorität der Minderheit III (Addor), in zweiter Priorität der Minderheit II (Addor) und in dritter Priorität der Minderheit I (Cottier).