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Flach Beat · Nationalrat · 2022-03-14

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-03-14

Wortprotokoll

Liebe Frau Marti, ich hoffe, Sie hören mir jetzt auch bei diesem Antrag der Minderheit I (Cottier) zu Artikel 45b Absatz 3 zu, den ich vertrete.

Bei diesem Artikel hat Ihre Kommission beschlossen, dass man in Zukunft auch digitale, virtuelle Sitzungen durchführen können soll. In Absatz 3 geht es dann darum, wie man mit Kommissionen bzw. Subkommissionen umgeht, wenn sich Personen, die nicht an einer Sitzung teilnehmen können, nicht ersetzen lassen können.

Der Grundsatz ist: Entweder ist eine Sitzung physisch oder sie ist virtuell. Es kann aber durchaus sein, dass einmal eine gemischte Sitzung notwendig ist. Es werden dann also nicht nur Anhörungsteilnehmer einer physischen Sitzung virtuell zugeschaltet, sondern auch Kommissionsmitglieder, die nicht ersetzt werden können, weil eine Sitzung tatsächlich nur physisch stattfinden kann oder vielleicht sogar physisch stattfinden muss, weil es dort um geheime Unterlagen geht. Die Mehrheit der Kommission hat gesagt, dass das grundsätzlich möglich sein solle.

Genau bei den Sitzungen, die unter Umständen der Geheimhaltung oder einer erhöhten Vertraulichkeit unterliegen und wo auch entsprechende Unterlagen verhandelt werden, haben wir aber jetzt ein Problem: Bei diesen Sitzungen ist es gar nicht möglich, dass man das im Grundsatz beschliesst. Deshalb will die Minderheit I (Cottier), vertreten von meiner Wenigkeit, diese Möglichkeit zwar schaffen, aber sie verlangt, dass sich die Kommission zuerst darüber berät und entsprechend darüber beschliesst. [PAGE 394]

Der Grund ist genau die Vielfalt der zu verhandelnden und an einer solchen Sitzung zu beratenden Tatsachen, Unterlagen oder Geheimnisse. Es ist durchaus möglich, dass eine Subkommission oder Delegation ihre Arbeit machen kann, ohne dass Unterlagen verteilt werden; stattdessen werden entsprechende Informationen ausgetauscht. In diesem Fall kann man jemanden zuschalten. Es kann aber auch sein, dass das nicht möglich ist, weil die Unterlagen eben nur an der Sitzung abgegeben werden, was dann nicht virtuell passieren kann. Vielmehr sind da gewisse Grenzen gesetzt, und zwar aufgrund der Ansprüche bezüglich Vertraulichkeit oder Geheimhaltung, die wir gegenüber diesen Delegationen und Subkommissionen haben.

Wenn Sie sich diesen Mechanismus noch einmal überlegen, werden Sie mir, glaube ich, recht geben, dass hier die Minderheit I (Cottier) genau richtigliegt, da sie aufnimmt, dass wir heute nicht wissen, was noch auf uns zukommt. Wer hätte vor fünf Jahren gedacht, dass wir ad hoc und ganz schnell irgendwie versuchen müssen, herauszufinden, ob wir vielleicht eine virtuelle Sitzung abhalten können, um während einer Pandemie trotzdem als Parlament handlungsfähig zu sein?

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I (Cottier) zuzustimmen.