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Rutz Gregor · Nationalrat · 2022-03-14

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-14

Wortprotokoll

In Block 2 geht es um die Stärkung der Leitung der Parlamentsverwaltung. Dies soll nach Auffassung der Staatspolitischen Kommission so geschehen, dass die Mitglieder ihr länger angehören und somit eine kontinuierliche Arbeit ermöglichen sollen. Insbesondere auch in Krisenzeiten sollen Infrastruktur und Ressourcen rasch zur Verfügung gestellt werden können. Darum handelt es sich bei der neuen Verwaltungskommission, die Ihnen beantragt wird, nicht mehr um eine Delegation des Büros, sondern um eine eigenständige Kommission beider Räte, welche sich namentlich auch aus Ratsmitgliedern zusammensetzen soll, die den Parlamentsbetrieb gut kennen.

Die Verwaltungsdelegation, die sich aus den sechs Mitgliedern der Ratspräsidien beider Räte zusammensetzt und die für die Leitung der Parlamentsverwaltung zuständig ist, soll neu durch eine Verwaltungskommission abgelöst werden. Diese soll aus je vier für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern von National- und Ständerat sowie den Präsidentinnen und Präsidenten beider Räte bestehen. Dieses Organ soll - wie bisher die Verwaltungsdelegation - für die oberste Leitung der Parlamentsdienste zuständig sein. Die Verwaltungskommission hat sicherzustellen, dass die Bundesversammlung und ihre Organe über die nötigen Ressourcen und Infrastrukturen verfügen.

Die Minderheit Moret Isabelle beantragt, dass auch die ersten Vizepräsidenten beider Räte der Verwaltungskommission angehören. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission würde damit das Kernanliegen des Vorschlags, eine personelle Entflechtung zwischen den verschiedenen Organen, unterlaufen. Darum empfiehlt Ihnen die Mehrheit, hier anders zu votieren.

Im Rahmen seines Einzelantrages stellt Kollege Aeschi sodann die Frage, warum die ständigen Mitglieder der Verwaltungsdelegation nicht gleichzeitig dem Büro ihres Rates angehören dürfen oder, anders formuliert, warum die Fraktionspräsidenten gemäss der neuen Bestimmung nicht Mitglieder der Verwaltungskommission sein können. Auch die Antwort auf diese Frage findet der geneigte Leser im Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 27. Januar 2022. Mit der Schaffung der Verwaltungskommission soll eine grössere personelle Kontinuität in der Parlamentsführung erreicht werden. Die personelle Verflechtung mit den Büros wird geringer ausfallen, die Büros werden von Verwaltungsaufgaben entlastet. Das ist das Ziel dieser Reform.

Der Verwaltungskommission sollen insbesondere, wie es mehrfach unterstrichen worden ist, erfahrene Ratsmitglieder angehören, die den Parlamentsbetrieb bereits gut kennen. Es wurde hier zu Recht verschiedentlich schon auf den Ältestenrat im Deutschen Bundestag verwiesen, der durchaus als Inspirationsquelle herangezogen werden darf. Neu soll die Verwaltungskommission auch für die Begründung, Änderung oder Beendigung der Arbeitsverhältnisse aller Kommissionssekretäre und nicht nur, wie bisher, jener der Oberaufsichtskommissionen zuständig sein.

Dann kommen wir zur Wahl des Generalsekretärs. Hier schlägt eine Minderheit Pfister Gerhard vor, dass der Generalsekretär der Bundesversammlung neu durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt wird. Heute kann die Bundesversammlung lediglich eine Bestätigung der durch die Koordinationskonferenz getroffenen Wahl vornehmen. Die Minderheit Pfister Gerhard erhofft sich damit eine Stärkung der Leitung der Parlamentsverwaltung; Kollege Pfister hat es ausgeführt. Er hat darauf hingewiesen, dass fast alles, was hier durch uns entschieden wird, politischer Natur sei. Dies ist richtig. Genau aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Mehrheit, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Die Mehrheit möchte keine Verpolitisierung des Amtes des Generalsekretärs. Sie empfiehlt Ihnen, beim geltenden Recht zu bleiben. Zudem befürchtet die Mehrheit, dass mit einer Wahl durch die Bundesversammlung vor allem das Amt des Generalsekretärs, nicht aber das Parlament gestärkt würde. Genau das ist aber nicht das Ziel dieser Vorlage, diese möchte das Parlament stärken.

Zuletzt noch der Hinweis, dass auch dieser Block einen neuen Antrag der Kommission enthält. Er bezieht sich auf das Parlamentsressourcengesetz beziehungsweise die dazugehörige Verordnung und steht im Zusammenhang mit dem neu eingeführten Vaterschaftsurlaub. Den Hintergrund habe ich Ihnen bereits in Block 1 erläutert. Dieser Antrag ist unbestritten.

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