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Leu Josef · Nationalrat · 2000-03-23

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-23

Wortprotokoll

Bei der Parlamentarischen Initiative unserer ehemaligen Kollegin Judith Stamm geht es darum, ein Gremium zu schaffen, welches während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Werbetexten angerufen werden kann. Zu diesem Zweck soll das Gesetz über die politischen Rechte in dem Sinn ergänzt werden, dass eine Instanz, deren Exponenten die beiden Vorsitzenden von National- und Ständerat wären, im Vorfeld von Abstimmungen prominent zu Behauptungen Stellung nehmen könnte, die offensichtlich dem wahren Sachverhalt widersprechen. Dabei geht es nicht darum, die demokratische Diskussion einzuschränken, sondern einen korrekten Diskurs zu gewährleisten. Diese Instanz würde aktiv, wenn sich kurz vor Abstimmungsdaten abzeichnet, dass mit grossem finanziellen Aufwand flächendeckend Werbematerial mit Behauptungen gestreut würde, das unter Berücksichtigung unterschiedlicher Sichtweisen grundsätzlich und objektiv feststellbare falsche Aussagen vermitteln würden. Das Ziel wäre offensichtlich, die Abstimmenden im letzten Moment mit Unwahrheiten zu verunsichern.

Einige Beispiele dafür aus jüngster Vergangenheit seien erwähnt: Mit der neuen Bundesverfassung werde die Schweiz zum EU-Beitritt gezwungen, oder mit der neuen Bundesverfassung würden unsere Soldaten mit der Nato im Ausland [PAGE 435] kämpfen. Es darf nicht sein, dass Leute, die zu wenig informiert sind, Opfer ihres Nichtwissens werden; es darf nicht sein, dass sie zur Manövriermasse mächtiger Werbestrategen im Sinne willentlicher Irreführung werden und wider besseres Wissen gegen ihre eigenen Interessen stimmen. Deshalb sollte nach Meinung der Initiantin solchen Entwicklungen entsprechend prominent und sichtbar begegnet werden.

Die SPK hat sich - noch in der alten Zusammensetzung - an der Sitzung vom 11. November 1999 mit diesem Geschäft auseinander gesetzt und mit 11 zu 6 Stimmen beschlossen, der Parlamentarischen Initiative sei Folge zu geben.

Die Mehrheit der damaligen Kommission ging mit dem Anliegen und der Stossrichtung der Initiantin einig. Es ist dieser Mehrheit durchaus bewusst, dass Meinungen mit unterschiedlichem Wahrheitsgehalt und Emotionen in der politischen Auseinandersetzung eine zentrale Rolle spielen. Die vorgeschlagene Instanz mit bekannten Exponenten wäre aufgrund ihrer parlamentarischen Stellung und Legitimation in der Lage, überparteilich und im Interesse des wirklichen Sachverhaltes klärend zu wirken. Damit könnte nach Auffassung der Kommissionsmehrheit eine korrekte demokratische Auseinandersetzung gefördert werden. Dies ist ein Anliegen im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger, die an sachlichen Diskussionen und Lösungen interessiert sind.

Die Kommissionsminderheit hingegen glaubt nicht, dass mit dem vorgeschlagenen Instrument die Grenzziehung zwischen Wahrheit und Unwahrheit in der politischen Auseinandersetzung befriedigend gezogen werden könnte. Dies sei äusserst schwierig und könne nicht einem staatlichen Organ übertragen werden. Zudem wird bezweifelt, dass je eine staatliche Behörde eine genügende Legitimität und Glaubwürdigkeit haben könnte, um als unbestrittener Garant einer politisch wertfreien Objektivität auftreten zu können. Schliesslich habe sich ja gezeigt, dass sich Bürgerinnen und Bürger durch entsprechende Kampagnen nicht so leicht in die Irre führen liessen.

Als Kommissionssprecher bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.