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AB 298312

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-15

Wortprotokoll

Hinter der Motion steckt ja die Befürchtung, dass man das Bargeld abschaffen möchte. Das ist keineswegs der Fall, niemand will das Bargeld abschaffen. Wir stellen auch fest, dass der Umlauf an Bargeld gerade in der Corona-Krise noch einmal zugenommen hat. Zwar ist die kleine Stückelung rückläufig, wir prägen etwas weniger Einfranken- und Zweifrankenstücke, aber insgesamt ist mehr Bargeld im Umlauf als vor der Krise. Das bedeutet und sagt ja eindeutig aus, dass die Leute Bargeld wollen; niemand denkt daran, dieses abzuschaffen.

Eine Verpflichtung in der Verfassung ist aus unserer Sicht daher nicht notwendig, denn es gibt ja das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel; dort ist eine Pflicht zur Annahme von Bargeld postuliert. Laut Gesetz besteht also eine Pflicht zur Annahme von Bargeld. Im gegenseitigen Einvernehmen können zwei Partner aber abmachen, dass sie mit Karte bezahlen. Jedermann ist in der Schweiz eigentlich aber verpflichtet, Bargeld entgegenzunehmen. Wenn Sie jetzt eine Verfassungsbestimmung schafften, dann würden wir uns auf dieses Gesetz beziehen und sagen, das bestehe ja schon.

Eine Verpflichtung, dass mit Bargeld bezahlt werden muss, wäre dann doch ein starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass man so bezahlen soll, wie es einem beliebt. Wenn Sie lieber mit Karte oder mit dem I-Phone bezahlen, machen Sie das, und wenn Sie mit Bargeld bezahlen wollen, dann bezahlen Sie bar, und der entsprechende Partner ist verpflichtet, dieses Bargeld auch entgegenzunehmen. Aus unserer Sicht gibt es keinerlei Anzeichen, dass das Bargeld abgeschafft werden soll, im Gegenteil, es ist mehr Bargeld im Umlauf als vor der Krise; die kleineren Stückelungen sind jedoch etwas rückläufig.

Wenn Sie einen Verfassungsartikel schaffen, müsste man das in einem Gesetz umsetzen, und in diesem Gesetz müsste man ja wieder die entsprechende Freiheit schaffen, also vorsehen, dass die Bürgerinnen und Bürger bezahlen können, wie sie wollen, entweder mit Bargeld oder eben mit einem anderen Zahlungsmittel. Es würde also nichts ändern. Eine Änderung oder einen Verfassungsartikel dazu zu beschliessen, ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Das Bargeld wird bleiben, davon können wir ausgehen. Das ist nicht nur eine Entwicklung in der Schweiz, sondern weltweit.

Wenn es nicht nötig ist, dass man etwas macht, dann ist es nötig, dass man nichts macht. Das wäre die Schlussfolgerung zu dieser Motion.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

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