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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-12-03

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-03

Wortprotokoll

Wir Ratsmitglieder haben gemäss Artikel 67 unseres Geschäftsreglementes die Möglichkeit, vor einer Gesamt- oder Schlussabstimmung unsere persönliche Stimmabgabe kurz zu begründen. Genau das tat ich vor einem Jahr, weil ich erstens nicht gewillt war, einem weiteren Defizit zuzustimmen - obwohl wir damals unmittelbar vor der Volksabstimmung über die Einführung der Schuldenbremse standen und wir alle wussten, dass der Souverän der Schuldenbremse haushoch seine Zustimmung geben würde. Zweitens hatte ich wegen unseres Abstimmungsverfahrens gar keine andere Möglichkeit, meinem Unmut über den klaren Rückfall in die Defizitpolitik individuell zum Ausdruck zu bringen, als mit einer kurzen Erklärung. Sie mögen sich aber sicher erinnern, was die Folge war. Ein bestandenes Mitglied unseres Rates - leider befindet es sich im Moment nicht im Saal - hat mich abgekanzelt: Ich hätte es mir mit besagter Erklärung zu billig gemacht, wenn schon, dann hätte ich Kürzungsanträge stellen sollen.

Ich habe die damalige kollegiale Schelte beherzigt und beschreite nun den Antragsweg, mit einem generellen Antrag auf Rückweisung an die Kommission und zwei spezifischen Anträgen zu den Asyl- und Personalausgaben. Ich stelle diese Anträge - glauben Sie mir das, ich liege seit Jahren auf dieser Linie - aus tiefer Sorge um die Zukunft unserer Bundesfinanzen. Wir haben einmal mehr zu grosszügig budgetiert - davon bin ich überzeugt -, und wir schicken uns an, trotz Schuldenbremse eine merkliche Erhöhung des bereits riesigen Schuldenbergs in Kauf zu nehmen. Der neue Verfassungsartikel verlangt von uns aber klar, die Ausgaben und Einnahmen des Bundes auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Dabei haben sich die Ausgaben nach den geschätzten Einnahmen zu richten; die Budgetierung der Einnahmen ist aber - ich habe bereits gesagt, dass ich davon überzeugt bin - zu rosig ausgefallen. Das ist aus dem einleitenden, brillanten Votum des Berichterstatters, Herrn Merz, hervorgegangen, und das weist uns auch Frau Kollegin Leumann nach, nämlich mit ihrer Interpellation zur Schuldenbremse und zur Bestimmung des zulässigen Ausgabenplafonds, die für morgen traktandiert ist.

Wir werden mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht auf die budgetierten Einnahmen kommen, aber die Ausgaben, die ja noch um den Konjunkturfaktor erhöht worden sind, werden wir mit Bestimmtheit schaffen und mit den üblichen Nachtragskrediten erfahrungsgemäss wohl noch deutlich übertreffen. Wir werden die Zielvorgabe, zu der uns die Verfassung verpflichtet, nicht einhalten, und das bereits im ersten Jahr der Schuldenbremse. Allfällige Mehrausgaben sind in den folgenden Jahren zu kompensieren; dazu verpflichtet uns die Verfassung ebenso klar und deutlich. Das ginge nur - auch davon bin ich überzeugt - über Steuererhöhungen; dazu bin ich aber schlicht nicht bereit. Deshalb habe ich einen Rückweisungsantrag eingereicht, mit der Auflage, mindestens ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Niemand zwingt uns dazu, den Konjunkturfaktor heute schon ins Budget einzubauen; das ist eine Kann-Regelung, die wir uns, so meine ich, für wirklich aussergewöhnliche Situationen und wesentlich schlechtere Wirtschaftslagen vorbehalten sollten. Sonst kommen wir nie aus dem Schuldenschlamassel heraus und hinterlassen den nächsten Generationen Altlasten, die ihnen das Leben in unserem Land bei Gott schwer machen werden. Sie sehen nun, wo ich den Sparhebel ansetzen möchte, nämlich insbesondere bei drei Kriterien:

1. Die gesamte Bundesverwaltung soll von dieser massvollen Kürzung erfasst sein.

2. Vor allem jene Ausgabenbereiche sollen betroffen sein, die im letzten Jahrzehnt prozentual das höchste Ausgabenwachstum verzeichnen - und dazu gehört auch unser finanziell sehr grosszügig ausgestattetes Asylwesen.

3. Es sollen endlich einmal die Personalausgaben gestoppt werden, sowie jene Allerweltspositionen "Dienstleistungen Dritter", mit der das unverantwortlich hohe Ausgabenwachstum im Personalbereich noch zusätzlich verschleiert wird.

Nur zwei Beispiele möchte ich Ihnen vor Augen halten, um Ihnen nachzuweisen, wie locker man im Bundesrat mit den Personalausgaben umgeht:

1. In der SPK befassen wir uns zurzeit mit der Staatsleitungsreform. Eines der möglichen Reformmodelle sieht die Erhöhung von sieben auf neun Departemente vor. In der Kommission wollten wir natürlich wissen, welche Mehrkosten das zur Folge hätte. Da setzte man natürlich zwei neue Generalsekretariate ein - das ist richtig -, aber ein einziges Generalsekretariat umfasst 105 Stellen. Insgesamt sind es also 210 neue Stellen, und alles wird gegen 35 Millionen Franken kosten. Sie sehen daraus, dass ein einziges Generalsekretariat eines Departementes uns fast ebenso viel kostet wie die Jahresvergütungen und Sitzungsgelder aller 246 National- und Ständeräte zusammen. Da stimmen doch die Relationen nicht mehr! Da müssen wir es doch zumindest teilweise mit echten Deluxe-Verwaltungen zu tun haben! Jedenfalls behauptet niemand in diesem Haus, da sei kein Kostensenkungspotenzial vorhanden. [PAGE 1100]

2. Hier handelt es sich um einen Einzelfall - wir haben natürlich x solche Einzelfälle, ich beschränke mich auf einen -: Da wurde in der Aufräumungsaktion zur Beseitigung der Angelegenheit Thomas Borer, damals Botschafter in Berlin, auch der Informationschef im EDA versetzt. Er kam aber nicht auf einen irgendwo vakanten Posten. Nein, man schuf für ihn eine neue und per saldo recht aufwendige Informationsstelle bei unserer Uno-Mission in New York. Das ist eine Stellenvermehrung, die von unseren zuständigen Leuten vor Ort in New York gar nicht beantragt worden ist. Da verstehe ich die Welt nicht mehr! Ich verstehe sie schon gar nicht mehr, wenn ich mich an unsere einstimmig verabschiedete und vom Bundesrat auch angenommene Empfehlung erinnere, die verlangt hat, dass ein Beitritt zur Uno so kostenneutral als möglich zu vollziehen sei.

Herr Bundespräsident, warum steht bei solchen Stellenvermehrungen niemand auf die Bremse? Ist es das Kollegialitätsprinzip, das den Bundesratskollegen erlaubt, im Personalsektor zu tun und zu lassen, was sie wollen, oder hat man im Bundesrat die Zeichen der Zeit nicht erkannt?

Jedenfalls muss ich das annehmen, schon mit Blick auf den uns ebenfalls vorliegenden Finanzplan, der der Schuldenbremse und damit dem Volkswillen förmlich spottet. Ich bin froh und glücklich, dass die Kommission bereits die rote Karte zu diesem Finanzplan gezogen hat. Ich bin davon überzeugt, dass mit etwas gutem Willen auch in der jetzigen Wirtschaftslage ein Budget realisiert werden kann, das ausgeglichen ist.

Deshalb bitte ich Sie, meinen Anliegen zuzustimmen, zumindest den Kürzungsanträgen in der Detailberatung.